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Sie Karriere und Chaos/Ich der Daddy zu Hause

H
Du hast Recht Ricky!
Für mich ist das Erleichterung was ich grad spüre.
Ich rufe den Vermieter gleich nachher mal an und mache ein Termin zum Gespräch.
Das ist eine Möglichkeit die vielleicht funktioniert!

Wie das an den Kräften zieht puhhh

09.03.2016 11:19 • #16


G
Zitat von Ricky:
Zitat von Grace_99:
Zitat von Ricky:
Zitat von Grace_99:

Bei allem Respekt, was erzählst du denn für einen Quatsch? Wo ein Kind lebt hat nichts, aber auch garnichts damit zu tun ob man in der SCHUFA steht.


So gesehen stimmt das wohl. Aber wenn ich die Prämisse sehe, dass sie scheinbar hoch verschuldet ist und er nicht. Und ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass beide auf demselben Level stehen, wird vor Gericht normalerweise entschieden wo das Kind am Besten untergebracht ist. Und das wäre bei Verschuldung demnach wohl der Daddy, wenn er sich denn sonst normal benimmt. Das war meine Schlussfolgerung daraus.


Falsche Schlussfolgerung. Gerichte interessiert es nicht wer wie wo in der SCHUFA steht.


Gerichte interessiert es aber, ob jemand verschuldet ist oder nicht. Kommt natürlich auch drauf an, ob das Kind alt genug ist, selbst Entscheidungen zu treffen...


Nein Ricky, das interessiert ein Gericht bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht. Es geht ums Kindswohl und nicht um die Finanzen. Bitte verbreite nicht irgendwelche Halbwahrheiten (die noch nicht mal Halbwahrheiten sind).

09.03.2016 12:08 • #17


A


Sie Karriere und Chaos/Ich der Daddy zu Hause

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H
Hallo Heath,
du kannst die Wohnung kündigen, wenn sie keine Wohnung findet, muss sie trotzdem ausziehen.
Warum du meinst, dass du 2 Wohnungen bezahlen müsstest, weiß ich nicht.
Sollte sie trotz fristgerechter Kündigung nicht ausziehen, muss der Vermieter notfalls eine Räumungsklage machen.
Bezüglich des Kindes kannst du dich ja mal beim Jugendamt informieren. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten ist es immer gut das Jugendamt auf seiner Seite zu haben.

09.03.2016 12:17 • x 1 #18


Ricky
Zitat von Grace_99:
Zitat von Ricky:
Zitat von Grace_99:
Zitat von Ricky:

So gesehen stimmt das wohl. Aber wenn ich die Prämisse sehe, dass sie scheinbar hoch verschuldet ist und er nicht. Und ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass beide auf demselben Level stehen, wird vor Gericht normalerweise entschieden wo das Kind am Besten untergebracht ist. Und das wäre bei Verschuldung demnach wohl der Daddy, wenn er sich denn sonst normal benimmt. Das war meine Schlussfolgerung daraus.


Falsche Schlussfolgerung. Gerichte interessiert es nicht wer wie wo in der SCHUFA steht.


Gerichte interessiert es aber, ob jemand verschuldet ist oder nicht. Kommt natürlich auch drauf an, ob das Kind alt genug ist, selbst Entscheidungen zu treffen...


Nein Ricky, das interessiert ein Gericht bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht. Es geht ums Kindswohl und nicht um die Finanzen. Bitte verbreite nicht irgendwelche Halbwahrheiten (die noch nicht mal Halbwahrheiten sind).


Liest Du, was ich schreibe. Wenn ich davon ausgehe, dass beide Personen auf demselben Level stehen: Das heißt Vater UND Mutter sind gleichermaßen geeignet. Dann wird mit Sicherheit auch der Lebensstandard danach in Betracht gezogen. Und wenn Du da eingetragen bist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass da eine Form von Unverantwortlichkeit bei der Mutter gesehen wird. Darum geht es.

Aber das hat sich für seinen Fall ja sowieso erledigt, denn wie er gesagt hat, hat er geteiltes Sorgerecht UND er hat ja schon gesagt, er wolle sich die Ratschläge zu Herzen nehmen. Damit wäre es jetzt ja interessanter zu erfahren, ob es denn hilft.

09.03.2016 12:20 • #19


H
Vielen Dank Hope

09.03.2016 12:25 • #20


G
Zitat von Ricky:
Zitat von Grace_99:
Zitat von Ricky:
Zitat von Grace_99:

Falsche Schlussfolgerung. Gerichte interessiert es nicht wer wie wo in der SCHUFA steht.


Gerichte interessiert es aber, ob jemand verschuldet ist oder nicht. Kommt natürlich auch drauf an, ob das Kind alt genug ist, selbst Entscheidungen zu treffen...


Nein Ricky, das interessiert ein Gericht bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht. Es geht ums Kindswohl und nicht um die Finanzen. Bitte verbreite nicht irgendwelche Halbwahrheiten (die noch nicht mal Halbwahrheiten sind).


Liest Du, was ich schreibe. Wenn ich davon ausgehe, dass beide Personen auf demselben Level stehen: Das heißt Vater UND Mutter sind gleichermaßen geeignet. Dann wird mit Sicherheit auch der Lebensstandard danach in Betracht gezogen. Und wenn Du da eingetragen bist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass da eine Form von Unverantwortlichkeit bei der Mutter gesehen wird. Darum geht es.

Aber das hat sich für seinen Fall ja sowieso erledigt, denn wie er gesagt hat, hat er geteiltes Sorgerecht UND er hat ja schon gesagt, er wolle sich die Ratschläge zu Herzen nehmen. Damit wäre es jetzt ja interessanter zu erfahren, ob es denn hilft.


Ich bin des lesens mächtig Du schriebst in deinem 1. Posting, dass bei einem Eintrag in der SCHUFA das Kind eh zum TE käme. Dies habe ich mit meinem Posting korrigiert, dass es ein Gericht nicht interessiert ob jemand einen Negativ-Eintrag in der SCHUFA hat oder nicht.

09.03.2016 12:53 • #21




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