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Sie hatte eine Affäre,ich kann nicht wirklich verzeihen

L
Sich s.uelle Fähigkeiten anzueignen, über Kurse und Erfahrung etc. Und hier ein größeres Selbstbewusstsein zu bekommen, ist meines Erachtens sehr viel einfacher, als einem Menschen wieder vertrauen und glauben, der einem so etwas angetan hat.
Im Grund genommen ist es das hinten rum agieren, die Lügen etc. die das wirkliche Problem ausmachen.

Ich sehe das so

Ich hab mich, wie alle anderen hier, auch gefühlt wie ein getretener Hund

Dir wünsche ich mit all meiner Wunsch Kraft das dein Kopfkino aufhört

17.10.2015 19:42 • #121


S
Hallo zusammen,

bei vielem was ich hier gelesen habe finde ich mich wieder und doch auch nicht so ganz. Im Moment liege ich am Boden und weiß nicht so richtig weiter mit dem was ich machen soll. Ich schreibe mal was alles passiert ist.

Die Beziehung von meiner Frau und mir entstand aus einer Affäre heraus. Wir waren beide verheiratet, nur nicht miteinander. Wir hatten uns beide absolut ineinander verliebt und wollten auch zusammen sein. Wir haben uns beide von unseren damaligen Partnern getrennt und unsere Scheidungstermine lagen komischerweise nur eine Stunde auseinander. Die zeit war für uns nicht einfach.
Das ganze ist jetzt 26 Jahre her. Mitte 2006 habe ich meine Frau dabei erwischt, das sie mich während einer 8 tägigen Dienstreise mit einem Kollegen von ihr betrogen hat. Wir hatten einen heftigen Streit und sie bat mich ihr zu verzeihen.
Ich habe damals gesagt, das ich ihr verzeihen möchte, aber es würde nicht von heute auf morgen gehen. Der Kollege hat die Firma verlassen und ich habe ihr geglaubt, das sie ihn nie wieder sieht. Nach einer längeren Zeit habe ich ihr auch wieder vertraut. Natürlich passierte es immer wieder das ich daran erinnert wurde was sie mir angetan hat. Immer wenn ich auf eine Dienstreise gefahren bin, kam ein komisches Gefühl auf das ich aber immer besser unter Kontrolle bekommen habe. Das hört sich jetzt so an als ob ich nur selten zu Hause wäre, das ist aber nicht so. Es kommt so 4 bis 6 mal für 2 bis 6 Tage im Jahr vor. Irgendwie war die Zeit wieder richtig schön und ich glaubte das sie mich wirklich liebt, so wie ich sie über alles liebe. Jetzt muss natürlich ein Aber kommen und das kommt auch.
Voriges Jahr im Juni habe ich meine Frau dabei erwischt wie sie mit einem mir unbekanntem Handy SMS schrieb und dann kam alles wieder hoch. Ja, sie hat mich ein zweites mal betrogen und wieder mit einem Kollegen. Zwar mit einen anderen aber das macht es nicht besser. Zum zweiten mal wurde ich belogen und betrogen. Auch dieses mal bat sie mich um Verzeihung und sie versicherte mir das es nichts als viele Gespräche und ein bisschen Kuscheln war. Zum S.x sein es nicht gekommen. Geglaubt habe ich ihr das nicht. Ich war am Boden zerstört und wusste nicht ein noch aus. Was sollte ich tun? nochmal verzeihen?
Ich Idiot habe es nochmal versucht, aber nicht so richtig hinbekommen. Im Bett lief so gut wie nichts mehr und in den letzten 6 Monaten blieben sogar die kleinen Berührungen aus. Ich habe es einfach nicht aus dem Kopf bekommen, das sie mich ein zweites mal betrogen hatte. Das ganz wurde noch dadurch erschwert, das sie immer noch in der Firma arbeitet und der Kollege an zwei bis drei Tagen die Woche auch noch dort ist. Die Firma verlassen wollte meine Frau nicht, ihr mache die Arbeit sehr viel Spaß und nur zu Hause rumsitzen könnte sie nicht. Statt Zärtlichkeit kam es immer öfter zum Streit. Die Abstände wurden immer kürzer bis wir fast an jedem Wochenende Streit hatten. Ich kann ihr nicht glauben das sie mich nicht einfach weiter mit ihren Kollegen betrügt. Sie tut alles um mich zu verwöhnen und uns ein schönes zu Haue zu machen, aber ich werde das Gefühl nicht los, das sie in die Arbeit flüchtet. Gemeinsam machten wir immer weniger.
Am letzten Wochenende hat es wieder geknallt und sie sagte, das sie fix und fertig sei und ein paar Tage für sich brauche um sich über einige klar zu werden. Sie ist am Donnerstag gefahren und ist jetzt bei ihrer Mutter die 400 km entfernt wohnt. Sie meldet sich nicht und will nicht reden. Sie beteuert zwar das sie die Affäre beendet hat, aber ich kann ihr nicht glauben. Sie redet nicht wirklich mit mir und wir haben die zweite Affäre auch nicht richtig aufgearbeitet und ich habe immer das Gefühl das sie mich belügt.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich liebe sie trotzdem noch über alles und habe gleichzeitig ihre Sachen gepackt. Sie ist der Meinung, das selbst wenn wir uns jetzt trennen, sie im gleichen Haus wohnen kann wie ich bis sie eine Wohnung hat. Das funktioniert aber Meinung nach nicht, da sie mir damit zu sehr weh tun würde und den Schmerzpegel aufrecht hält.
Ich weiß das sie morgen oder spätestens übermorgen hier auf der Matte steht. Einerseits möchte ich gerne mit ihr reden, um zu erfahren wie alles so weit kommen konnte. Andererseits soll sie einfach ihre Sachen nehmen und verschwinden. Ich weiß nicht ob sie mich immer noch betrügt oder mir die Wahrheit gesagt hat und ich einfach nicht verzeihen konnte. Wie soll ich je wieder Vertrauen aufbauen können?

Danke für´s lesen
Sharon

18.10.2015 13:37 • x 1 #122


A


Sie hatte eine Affäre,ich kann nicht wirklich verzeihen

x 3


L
Heftige Situation. Viele können sich das gut vorstellen.

Mach doch bitte einen eigenen tritt auf.

Darfst du sie denn aus dem Haus schmeißen? Ich meine, nicht dass sie dir einen Vogel zeigt und ich ausgelacht.
Klär das erst mal juristisch ab.

Ich sehe derzeit für dich gar keine Wahlmöglichkeiten.

18.10.2015 15:21 • #123


L
Wenn du dich nun deswegen schnell von ihr trennst, verliert sie höchst wahrscheinlich jegliche Unterhaltsansprüche gegen dich.
Irgendwas mit Grobe Verstöße gegen die ehelichen Pflichten Oder so.

Geh mal zum Anwalt

18.10.2015 15:28 • #124


S
Hallo Leidensgenosse 99,

was will sie denn machen, ich lass nicht rein und tausche die Schlösser aus. Sie kann ja einen ihrer Kollegen anrufen ob sie dort unterkommen kann.
Das mit dem Unterhalt habe ich schon mal geschaut. Wir haben keine Kinder und sie arbeitet. Verdient zwar nicht viel aber sie könnte für sich selber sorgen.
Das ich ihr die Hälfte vom Hauswert und alles geben müsste ist klar, aber sie kann das Haus nicht halten.
Die Frage die sich für mich stellt ist aber eine andere.
Will ich das überhaupt?
Habe ich es mit einer notorischen Fremdgeherin zu tun? Wenn das so ist, dann will ich das nicht und dann dürfte das alles keinen Sinn mehr machen.
Leider redet sie zur Zeit nicht mit mir und schon gar nicht über Gefühle. Das ist das was am meisten schmerzt, die Frage warum und warum sagt sie nichts.

Gruß
Sharon_saar

18.10.2015 15:45 • #125


S
Habe ein eigenes Thema aufgemacht.
sie hat mich schon zwei mal betrogen. Was nun?
Gruß
Sharon

18.10.2015 15:57 • x 1 #126


Blanca
Zitat von sharon_saar1:
was will sie denn machen, ich lass nicht rein und tausche die Schlösser aus. Sie kann ja einen ihrer Kollegen anrufen ob sie dort unterkommen kann.

Damit setzt Du Dich eventuell gewaltig ins Unrecht. Bitte vergewissere Dich erst bei einem Anwalt, ob diese Vorgehensweise legal ist. Meines Erachtens darfst Du sie eben nicht einfach so vor die Tür setzen, sondern mußt ihr zumindest eine Auszugsfrist gewähren. Falls das überhaupt geht - für mich klingt das schon fast nach Nötigung, was Du da vorhast.

Zur Not ruf eine Juristenhotline an, wenn's fix gehen muß. Ist beides gut investiertes Geld, glaub's mir einfach.

18.10.2015 21:10 • #127


G
Zitat:
Wenn du dich nun deswegen schnell von ihr trennst, verliert sie höchst wahrscheinlich jegliche Unterhaltsansprüche gegen dich.
Irgendwas mit Grobe Verstöße gegen die ehelichen Pflichten Oder so.

So einfach ist das nicht! Wenn alle, die fremdgehen von Steuerzahlern bzw. Staat bezahlt werden, statt Unterhalt vom Ehepartner nach 26 Jahren Ehe zu bekommen, musste man die Richtigkeit dieses Sozialstaates wirklich bezweifeln.
Nicht reinlassen, die Schlösser austauschen? Ist das auch nicht ihr heim?
Ein Fremdgehen soll einem zur Obdachlosigkeit verhelfen?
Ist ja nicht weit vom Orient, wo man für so etwas auf dem Marktplaz steinigen darf.

18.10.2015 23:01 • #128


machtlos
Zitat von Leidensgenosse 99:
Wenn du dich nun deswegen schnell von ihr trennst, verliert sie höchst wahrscheinlich jegliche Unterhaltsansprüche gegen dich.
Irgendwas mit Grobe Verstöße gegen die ehelichen Pflichten Oder so.

Geh mal zum Anwalt


Sorry,

aber das ist der größte Schwachsinn, den ich hier bisher gelesen habe. Die Schuldfrage wurde in Deutschland schon vor Jahren abgeschafft. Bei der Unterhaltsberechnung geht es um die Höhe der jeweiligen Einkommen und um die Dauer der Ehe. Grundsätzlich sagt die deutsche Rechtsprechung, dass, wenn keine kleinen Kinder vorhanden sind, jeder für sich selber zuständig ist. Allerdings gibt es sehr, sehr viele Hintertürchen, wie der schlechter Verdienende an Unterhalt kommt. Je länger die Ehe dauerte, desto höher stehen die Chancen, das gezahlt werden muss.

Solange man sich im Trennungsjahr befindet, steht dem schlechter Verdienenden 3/7 der Differenz der bereinigten Einkommen zu, ohne wenn und aber. Danach wird es dann haarig.

Mein Tipp: Suche Dir einen ordentlichen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Bitte nicht den Wald- und Wiesenanwalt von nebenan.

Aber ohne finanzielle Verluste kommt man aus einer langen Ehe nie heraus...

19.10.2015 08:28 • x 1 #129


L
Lies das mal was im BGB steht.
Lediglich offenbares Verzeihen - auch in Form von zu viel Zeit vergehen lassen bis zur Trennung - wird dieses Unterhaltsausschluß unmöglich machen. Weil die Gerichte den kausalen Zusammenhang nicht mehr sehen.
Bei zwei Ehebrüchen hast Du keine schlechten Karten.

Es ist schon krass, wenn man - und ich kenne Einige - noch zehn Jahre nach der Ehe monatlich € 300,-- überweisen darf.

Du kannst jetzt die Tiefe und Dauer eines eventuellen Falls begrenzen.


Unterhalt Verwirkung

Gemäß § 1579 BGB können sämtliche Arten des Unterhalts verwirkt werden, nämlich immer dann, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

Die Ehe war von sehr kurzer Dauer war, wobei in diesem Fall die Zeit zu berücksichtigen ist, in der der geschiedene Ehegatte wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes Unterhaltsansprüche gemäß § 1570 BGB hat [OLG Hamm, 1612.2005, 11 UF 138/05].

Der Unterhaltsberechtigte lebt in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner. Hierbei sind bestimmte Zeiten zu berücksichtigen, die für das Bestehen der neuen Lebensgemeinschaft vorhanden sein müssen, damit diese als „gefestigt“ bezeichnet werden kann. Die Rechtsprechungen in derartigen Fällen sind sehr unterschiedlich; wann die Bezeichnung „gefestigt“ zutreffend ist, liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Gerichts. Zu beachten ist hierbei, dass es bei der Feststellung, inwieweit eine neue Lebensgemeinschaft vorhanden ist, unerheblich ist, ob diese auf heteros.ueller oder homos.ueller Basis ist [BGH, 16.04 2008, XII ZR 7/05].

Der Unterhaltsberechtigte hat sich eines schweren Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten oder einem nahen Angehörigen von diesem schuldig gemacht. Zu diesen Vergehen zählt auch das Verschweigen eigener Einkünfte beziehungsweise eine nicht wahrheitsgemäße Angabe über deren Höhe.

Der Unterhaltsberechtigte hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, was beispielsweise dann der Fall wäre, wenn er sich weigert, eine Krankheit behandeln zu lassen, die ihm an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hindert oder zum Verlust seines bestehenden Arbeitsverhältnisses führt.

Der Unterhaltsberechtigte hat sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten mutwillig hinweggesetzt, was zum Beispiel im Falle eines Anschwärzens bei dessen Arbeitgeber eintreten würde.

Der Unterhaltsberechtigte hat es bereits längere Zeit vor der Trennung seine Pflicht, zum Lebensunterhalt beizutragen, verletzt. Diese Gegebenheit liegt immer dann vor, wenn der eine Ehegatte zum Zeitpunkt des Bestehens der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, obwohl es dafür keinerlei offensichtliche Gründe gegeben hat. Gründe hierfür können beispielsweise Pflege und Erziehung von Kindern, Pflege von nahen Angehörigen, eigene Krankheit sein.

Dem Unterhaltsberechtigten kann offensichtlich ein schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten zur Last gelegt werden. Der wohl häufigste Trennungsgrund: „Ausbruch aus einer intakten Ehe“ (Fremdgehen) liegt immer dann vor, wenn dieser Ausbruch der Grund für das Scheitern der Ehe war und diese nicht bereits im Vorfeld als „gescheitert“ zu bezeichnen war. Eine Zuwendung zu einem neuen Partner aus einer intakten Ehe hinaus wird als Tatbestand der „einseitigen Abkehr“ gewertet.

Es können noch andere Gründe vorliegen, die ebenso schwer wiegen wie die oben genannten, beispielsweise eine gemeinsame Urlaubsreise der getrennten Ehegatten, in deren Zeit der eine ohne Wissen des anderen die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes organisiert.

Auch volljährige Kinder, die einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben, können diesen verwirken, beispielsweise wenn sie gegenüber ihren Eltern eine grobe Verfehlung begangen haben [OLG Hamm, 21.12.2005, 11 UF 218/05].

19.10.2015 08:51 • x 1 #130


G
Ich bin der Meinung, dass er Trennungsunterhalt nicht umgehen wird, weil sie schlechter verdient. Gut, dass sie überhaupt was verdient!
Im übrigen hängt das vom Richter an, wie er das sieht.
Ich kenne einen Fall wo einer keine Härtefallscheidung zulies, obwohl da außereheliches Kind vorhanden war und im Gesetz so ein Fall durchaus erwähnt ist.
Dass die Männer vollen Unterhalt zahlen, obwohl die Frau diejenige war, die fremdging, gibt es ohne Ende.
Aus der Sicht des Mannes natürlich ungerecht, aber ich finde ebenso ungerecht, dass diese Frauen, oft ohne eigenes Einkommen, danach vom Staat unterhalten werden.

19.10.2015 09:09 • #131


L
Der Staat muss nur bezahlen, wenn sie sich nicht selbst versorgen kann.

Klar entscheidet so etwas ein Richter. Hab nie was anderes behauptet.
Wie kannst du aber behaupten, dass so etwas von vornherein ausgeschlossen ist?

19.10.2015 09:16 • #132


machtlos
Danke, das war mir neu.

Das hat mir meine Anwältin (absolut auf Familienrecht spezialisiert, die wurde mir von einem Kollegen empfohlen, der von ihr total ausgezogen wurde, da sie seine Ehefrau vertreten hat) nicht erzählt.

Da werde ich noch einmal nachhaken, da meine Frau täglich von Ihrer Affäre Besuch erhält und ich Ihr monatlich Unterhalt in Höhe eines Friseurinengehaltes überweise.

19.10.2015 09:24 • x 1 #133


G
Weil es meist so ist! Die Trennungsunterhaltsfrage kommt noch vor der Scheidung und Richter, so etwas erledigt der Anwalt.
Im Gesetz steht 3/7 und wenn er das nicht zahlen will, wird er gegen sie klagen müssen!
Und dann steht sein Wort gegen ihres. Stell dir vor - sie erzählt was für ein schlechter Ehemann er war! Wer kann das schon überprüfen!
Ich wollte damit sagen - viel offensichtlichere Sachen kommen heute nicht mehr durch, wie zum Beispiel ein außereheliches Kind. Und so etwas wie hier kann man immer auslegen wie man will.

19.10.2015 09:25 • #134


G
Zitat:
Da werde ich noch einmal nachhaken, da meine Frau täglich von Ihrer Affäre Besuch erhält und ich Ihr monatlich Unterhalt in Höhe eines Friseurinengehaltes überweise.


Auch hier denkbar schlechte Karten! Solange sie mit der Affäre nicht einen Haushalt hat, kannst du da kaum was machen.

19.10.2015 09:28 • #135


A


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