Holzer60
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Holzer60
peppina
Glücklich
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Grace_99
Zitat von Timeslider:Sorgerecht für die Kinder
Hier geht es nicht darum, dass du die Kinder deiner Frau komplett und auf ewig entziehen möchtest. Stelle dies ggü. dem deinem Rechtsanwalt und ggf. später ggü. dem Jugendamt klar.
Ich rate dir, verdeutliche, dass es dir einzig und allein um das Wohl der Kinder geht. Bei einer Frau im Hormonrausch, die alle Brücken hinter sich abreißt, den Job aufgibt, die Familie zu Gunsten des eigenen „Wohlbefindens“ verlässt und deren Bedürfnisse hinten an stellt, besteht im aktuellen Stadium m. E. Handlungsbedarf.
Zusätzlich existiert ja noch ein Liebhaber, von dem du keine bis wenige Hintergründe kennst. Kannst du diesem mit ruhigem Gewissen die Kinder in einem Haushalt anvertrauen? Auch das Jugendamt wird sich hier schwer tun.
Da muss ich dir widersprechen. Jugendämter und vor allem Richter tendieren zum gemeinsamen Sorgerecht, oft wird auch das Wechselmodell vorgeschlagen. Das sind die gängigen Dinge heutzutage, daher u. a. auch die Empfehlung an das allein-erziehend-Forum, da man dort auf dem neusten Stand ist und, da ich in der selben Situation war/bin, ich da aus eigener Erfahrung sprechen kann. Kein Jugendamt der Welt wird der Mutter das Sorgerecht oder das Umgangsrecht absprechen.
Auch spielt der Liebhaber dabei keine Rolle. Sind die Kinder bei der Mutter, kann sie allein darüber entscheiden wer Umgang mit den Kindern hat.
Trennungsunterhalt
Anwaltschaftliche Hilfe ist hier unerlässlich. Ich kann dich jedoch nur teilweise beruhigen. Trotz alledem ist es durchaus möglich, dass deine Frau anfangs Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit geltend machen kann.
Wenn dir die Kinder anvertraut werden, wird ihr Trennungsunterhalt jedoch sehr gering ausfallen. Zu Recht wird zudem dargelegt werden, dass von ihr erwartet werden kann, zügig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Auch hier - Widerspruch. Das Gesetz sagt ganz klar aus, die ersten 3 Lebensjahre voller Unterhalt für Mutter und Kinder. Auch kann ihr danach nicht nahe gelegt werden sofort wieder arbeiten zu gehen; notfalls muss sie dann Hartz IV beziehen, die sich widerum an den Kindsvater wenden. Dazu gibt es eindeutige Literatur.
freisein
Zitat von Holzer60:@ Krass
Natürlich ist die jetzige Situation eine absolute Katastrophe und mir ging es damals ja auch ähnlich (!).
Aber dennoch sollte Pfandfinder ein (künftig) freundschaftliches
Verhältnis nicht von vornherein ausschließen. Er hinterlässt in seinen Beiträgen einen starken, sehr gefestigten sowie einen wirklich intelligenten Eindruck. Nichtzuletzt geht es ja in dieser Beziehung ebenfalls um betroffene Kinder.
Unabhängig davon, muss er aber ersteinmal alle erforderlichen Dinge abklären (Rechtsanwalt, Jugendamt, Banken usw.), um tatsächlich die zwingend notwendigen Voraussetzungen, für sich und seine Kinder zu schaffen und zu sichern.
Letztendlich gehören genau wie zu einer Trennung, auch für ein freundschaftliches Miteinander, immer zwei Personen (!). Niemand kann diesbezüglich sagen, wie seine Frau in der weiteren Zukunft noch so reagieren wird... Vielleicht kommt sie zurück, vielleicht will sie auch eine Freundschaft, aber vielleicht wird sie nur noch zu einer der erbitterten Kriegerinnen?!
Wie auch immer, alleine die Zeit kann/wird eine Antwort darauf geben.
VG Holzer
Pfadfinder84
Krass
Grace_99
Zitat von Timeslider:Menno, Grace.
Es gibt Heerscharen von Juristen die von unterschiedlichen Rechtsmeinungen leben.
Habe ich behauptet, dass der Frau das Sorgerecht entzogen wird? Zitat: „es geht nicht darum, dass … Sorgerecht entziehen möchtest“.
Es geht vorrangig um eine gute Argumentationsgrundlage für Pfadfinder zum Schutz des Kindeswohls. Um nicht mehr und nicht weniger. Und sehen sich die Gerichte sowie zuständigen Ämter die Lebensumstände (und damit auch den Partner) nicht an? Das wäre mir neu.
Trennungsunterhalt.
Hier ging es um den Trennungsunterhalt der bis zu einer Scheidung zu zahlen ist. Du sprichst allgemein von Unterhalt und damit auch vom nachehelichen Unterhalt.
Wo sagt das Gesetz ganz klar aus, dass die ersten 3 Lebensjahre Unterhalt zu zahlen ist? (Du beziehst dich wohl auf das BGH-Urteil von 2009 zum Kindesunterhalt bis Vollendung des 3. Lebensjahres). Es gibt beim Trennungsunterhalt definitiv keine gesetzlich definierte zeitliche Befristung. Unterhaltspflicht bis zur Scheidung stellt keine zeitliche Befristung dar.
Erwerbsobliegenheit - die gibt es auch nicht?
Lediglich derjenige, der den Hausstand führte, hat im Trennungsjahr keine Erwerbsobliegenheit. Auch das ist im geschilderten Fall nicht vorliegend.
Lies dir doch bitte § 1361 BGB „Unterhalt bei Getrenntleben“ durch.
2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
Aha, wenn die Kinder bei Pfadfinder Leben, kann sie also nicht dazu veranlasst werden, ihren Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit zu verdienen? Insbesondere im vorliegenden Fall, die Ehegattin hat bis vor kurzem gearbeitet, sprechen die Grundlagen dafür.
Im Übrigen habe ich hier keine Lust auf juristische Diskussionen. Anwaltschaftlicher Rat ist unerlässlich – genau das habe ich auch empfohlen.
Holzer60
Pfadfinder84
Gunter H
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