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Soll ich gehen oder bleiben?

G
@Olivaverde
Nimm die Ratschläge , die Dir etwas nützen hier mit hinaus und überhöre die anderen
Du kennst Deinen Mann am besten , besonders in Immobilienangelegenheiten sollte man als Ehepaar sich gegenseitig für alle Eventualitäten absichern im Leben , besonders da auch ab einem gewissen Alter schwere Erkrankungen auftreten können und Pflegeleistungen fällig werden.

30.03.2024 13:41 • x 1 #61


Olivaverde
Zitat von Ella:
Du bist mit deiner Einstellung so daneben, dass es verwunderlich ist. Anstatt die Mühe der anderen zu würdigen, die sich Zeit genommen haben, um ...

Habe mich bei allen für die Hilfe und investierte Zei mehrmals bedankt.

30.03.2024 13:50 • x 1 #62


A


Soll ich gehen oder bleiben?

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G
Zitat von Olivaverde:
Habe mich bei allen für die Hilfe und investierte Zei mehrmals bedankt.

Überprüfe nochmal auch Lebensversicherungen, wer als Begünstigte eingetragen ist

30.03.2024 13:54 • x 2 #63


N
@Olivaverde, ich hab eigentlich nur eine Frage:
Liegt das Dokument, das einen Teil Deines vorehelichen Vermögens beweisen kann, immer noch in dem Weinkarton im Keller?

01.04.2024 06:11 • x 3 #64


Olivaverde
Zitat von Nalf:
@Olivaverde, ich hab eigentlich nur eine Frage: Liegt das Dokument, das einen Teil Deines vorehelichen Vermögens beweisen kann, immer noch in dem Weinkarton im Keller?

Ging aus dem Keller zurück ins Ordner und die Kopie zum Anwalt.

Gute Humor. Du hast mein regnerisches Tag gemacht

01.04.2024 08:54 • x 1 #65


Olivaverde
@Nalf Du hast 120 Beiträge und 570 Danke, auch jung. Bist ein Guru?

01.04.2024 09:25 • #66


N
@Olivaverde, sehr gut, dass die Kopie zum Anwalt ging und Du anwaltlich vertreten bist.

Ich hoffe, Du kommst zu Deinem Recht und kannst den Loyalitätsbruch Deines Nochmannes irgendwann verwinden.

01.04.2024 09:46 • x 2 #67


Olivaverde
Zitat von Nalf:
@Olivaverde, sehr gut, dass die Kopie zum Anwalt ging und Du anwaltlich vertreten bist. Ich hoffe, Du kommst zu Deinem Recht und kannst den ...

Wie die Schweizer sagen- Lüogamamal ️

01.04.2024 10:08 • #68


Elfe11
Na ja, die Söhne stehen Männern natürlich immer näher als Zweitehefrauen oder Töchter... Ich habe etwas ähnliches erlebt beim Tod meines Vaters. Mein Bruder hat mich übervorteilt. Ich war nicht schnell genug mich anwaltlich zu wehren. Daher gebe ich dir den Rat Anwälte zu beauftragen und nicht zu warten.

Natürlich erbst du auch mit nur einem Pflichtteil von deinem Mann ein Vermögen und bekommst seine Witwenrente, falls ihm etwas passieren sollte. Er will seine Söhne absichern und unterstützen. An Dich denkt er nicht!

Auf wen läuft das Haus, in dem Ihr lebt im Grundbuch? Daran wirst du ja erben. Und auch am Barvermögen, Aktien etc. Soviel Geld hast du sicher nicht eingebracht. Du lebst gratis bei ihm, zahlst keine Miete und NK, keine Lebensmittel, keine Kleidung....

Das mit dem Pflichtteil ist sicher juristisch anfechtbar, wenn es keinen guten Grund dafür gibt.

Fakt ist doch, du würdest sein erwirtschaftetes Vermögen aus 1. Ehe mit erben. Und er versucht eben, seinen Kinder jetzt zu Lebzeiten etwas zu überschreiben. Er hätte das mit dir besprechen sollen.

01.04.2024 14:16 • #69


Olivaverde
Zitat von Elfe11:
Na ja, die Söhne stehen Männern natürlich immer näher als Zweitehefrauen oder Töchter... Ich habe etwas ähnliches erlebt beim Tod meines ...

Sein Recht alles machen was er darf und will, befreit ihn nicht von Pflicht mit mir Ehrlich zu sein.
Mehr liegt es nicht in meinen Erwartungen.

Wörter Gleichberechtigung und ehrlichkeit in unserer Ehe waren Fehlanzeige.

Auf Mein Wunsch arbeiten zu gehen, vor 4 Monaten, wurde mir mit Scheidung und Trennung bedroht.

Alle Entscheidungen richtung seinen Kindern wurden hinter meinem Rücken heimlich gemacht. Entdecken von mir durch das Zufall.

Nachweis von meinem Vermögen versteckt und verweigert. Gemeinsames gestohlen.

„Ihre Rechte enden dort, wo die Rechte einer anderen Person beginnen.“ — Grundstein im Menschen Recht.
Fehlanzeige.

01.04.2024 15:11 • x 1 #70


G
@Olivaverde
Auch Deine Investitionen in sein Haus aus Deinem Barvermögen kannst Du gegen rechnen lassen

01.04.2024 15:19 • x 2 #71


Olivaverde
Zitat von Gefühl:
@Olivaverde Auch Deine Investitionen in sein Haus aus Deinem Barvermögen kannst Du gegen rechnen lassen

So etwas lese ich auch in rechtlichen Kommentaren zum schweizerischen Recht.

01.04.2024 15:36 • #72


Olivaverde
Ein Mitglied hat mir hier geschrieben, das solche Sachen ( finanzielle) darf man nicht aus eigenen Händen weglassen. Und das habe ich gemacht, weil ich mein Mann als absolut ehrlicher und edler Mensch gesehen habe. Mit voller Vertrauen.

Manche Leute durch unkontrollierten Macht werden korrupt. Vielleicht spielt Alter werden auch eine Rolle.

01.04.2024 16:05 • x 1 #73


Olivaverde
Zitat von Elfe11:
Du lebst gratis bei ihm, zahlst keine Miete und NK, keine Lebensmittel, keine Kleidung....

Liebe Elfe, gratis gibt's nur Käse in Mausefalle. Alles anderes muss man verdienen.

01.04.2024 16:30 • x 1 #74


Elfe11
Zitat von Olivaverde:
Liebe Elfe, gratis gibt's nur Käse in Mausefalle. Alles anderes muss man verdienen.


Na ja, du bist in sein Haus eingezogen, oder? Dann erbst du später die Hälfte von ihm. Notfalls den Pflichtteil, aber das kannst du anfechten. Würde er dir denn lebenslanges Wohnrecht einräumen m?

01.04.2024 16:53 • #75


A


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