Guten Abend
Kurze Vorabinfo:
Mein Noch -Mann ist am 22.08.2016 zurück nach Deutschland gekommen.
Er lebt weiterhin mit seiner Neuen zusammen.
Nun hat er vor etwa 3 Wochen Hartz 4 beantragt.
Am 19.09. bekam ich ein Schreiben von der Arge und werde um Auskünfte zu meinem Einkommen gebeten
und es sei mir ja bekannt, dass mein NM seit dem 22.08. 2016 Leistungen nach dem SGB II erhält.
Nein, das ist mir nicht bekannt, denn am 22.08.2016 kam er gerade mal zurück aus Griechenland und ist nicht
direkt an dem Tag zur Arge gegangen...logisch, oder?
Was mich auch ärgert, mein NM hatte mir ganz stolz erklärt, dass er rückwirkend ab dem 22.08. Leistungen erhält, aber dass ich
sowieso keinen Unterhalt zahlen müsse, da ich angeblich zu wenig verdiene.
Dann kam das Schreiben.
Okay, ich muss dem Folge leisten.
Deshalb habe ich mir vorhin einen Termin bei meinem Rechtsanwalt machen lassen, die RA-Gehilfin sagte mir aber, dass das nicht mit den Gebühren der
Scheidungsangelegenheit abgerechnet werden kann, sondern dass ich das extra bezahlen muss.
Was ist das denn?
Da bezahle ich einen Haufen Geld für die anstehende Scheidung und den Unterhaltsausgleich rechnet der extra ab?
Ist das wirklich so?
Ich kann das natürlich auch alleine machen, aber ich hätte gerne Hilfe durch den RA, weil ich genau wissen möchte, was ich als
Ausgaben für mich alles geltend machen kann.
Und nun das!
Vielleicht hat jemand einen Rat für mich, worauf ich unbedingt achten sollte.
26.09.2016 17:11 •
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