HerrZ
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Zitat von Wolli66:Die erste Antwort ist ja keine gemeinsame, sondern eine Mitteilung, die der KV akzeptieren muss.
Zitat von HerrZ:Ja, das erste ist eine Mitteilung, weil keine Frage, sondern ein Informationsvorsprung seitens der TE. Den sie heute auszugleichen sucht. Und nein. ...
Zitat von Wolli66:Was wäre, wenn er kein Vater werden möchte?
Zitat von Clouds:Definitiv! Und das wäre für mich auch wünschenswert wenn er im Leben des Kindes eine Rolle spielen würde.
Zitat von Wolli66:sorry, aber das finde ich etwas einseitig.
Zitat von Wolli66:Das Treffen wird ganz erhebliche Bedeutung für den werdenden Vater haben.
Zitat von Wolli66:Wird sie dann Betreuungsunterhalt einfordern?
Zitat von HerrZ:Ein Schritt nach dem anderen
Zitat von Wolli66:2 Kinder eine völlig andere Nummer als 1 Kind!
Zitat von Wolli66:Fakt ist: der werdende Vater wird unterhaltspflichtog! ...und das sollte in dem Gespräch der beiden auch geklärt werden.
Zitat von Wolli66:In Kombination mit der durchaus pikanten Situation, dass der werdende Vater offenbar vor vollendete Tatsachen ist und kein Beziehungsmaterial darstellt.
Zitat von Wolli66:Er wird beim Umgang mit dem Kind auf den Goodwill der Mutter angewiesen sein...
Zitat von Wolli66:Wie wird sie reagieren, wenn er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte.
Zitat von Wolli66:Auf DiESE Frage sollte die TO eint Antwort haben..
Zitat von Wolli66:Der junge Mann, der das Kind nicht aktiv gewünscht hat (woher wissen wir, dass es beim GV wirklich so war , wie die TO geschrieben hat...)
Zitat von Wolli66:wird für die nächsten 18 Jahre zum Zahlvater. Umgang hat er nur nach Mutter's Gnaden, d.h. wenn er sich genau so verhält, wie sie es vorgibt. Ggf wird ihm auch das GSR verweigert.
Zitat von Wolli66:Was wäre, wenn er kein Vater werden möchte?
Zitat von CocosPool:Ist nicht böse gemeint, aber bitte schau doch dann selbst einmal nach.
Zitat von Tee-Freundin:Muss sie nach reiflicher Überlegung alleine oder zusammen mit dem Kindesvater entscheiden.
Zitat von CocosPool:Das ist halt das Problem bei der Sache. ER hat das Recht darauf es nicht zu wollen, oder es eben doch zu wollen. SIE hat das Recht darauf es zu ...
Pinkstar
Zitat von Wolli66:die grundsätzliche Asymmetrie in dem Recht von Mann und Frau zeigt sich genau hier
Perzet
Zitat von Wolli66:Was wäre, wenn er kein Vater werden möchte?
Pinkstar
Zitat von CocosPool:Jeder Mensch der S. hat weiß das dabei Kinder entstehen können.
Zitat von HerrZ:Jein. Die grundsätzliche Asymmetrie ist, dass er das Kind nicht austrägt. Daher vorrangig(!) die Entscheidung der Frau. Wenn Mann eine Vaterschaft ...
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