knut1973
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Zitat von Karina14:@knut1973 Lies doch einfach mal deinen Beitrag genau durch und frag dich selbst was du hier Positives beigetragen hast mit deinen Bemerkungen, dann gilt für dich vielleicht doch noch die Unschuldsvermutung, kann mal nachfragen ob sich da noch was machen lässt mein liebes Lamm. Deine dich liebende Wölfin... Ich mag das Jugendamt..!
Zitat von knut1973:ich verstehe nicht so ganz wie er dich unter druck setzt?
wie hier alle schon gesagt haben, ist es deine entscheidung. wenn du ihm sagst, dass du das kind haben willst und er sich um nichts kümmern muss (kann man auch vertraglich machen), dann sollte er keinen grund haben druck zu machen, denke ich.
Zitat von Hitachi:... @knut1973 ...weisst du was man alles sagt oder schreibt in seiner Rage?! ... Ich brauch dein verdammtes Geld nicht, du Lämmerschw...z, ich ziehe das Kind ganz alleine groß....das ganz großes Kino! 9 Monate später, kommt der Brief vom Jugendamt....Herr XYZ wir fordern sie auf ihre Lohnbescheinigungen etc...in den nächsten 10 Tagen zur Berechnung des Kindesunterhaltes einzureichen! Bei Versäumnis oder Nichtauskunft drohen empfindliche Strafen bis Freiheitsentzug... MfG Ihr Jugendamt....
Zitat von Rainbowabove:Ich möchte Ihn nicht zur Kasse bitten. Das ist mir völlig gleich. Ich verdiene mehr als genug und um Geld geht es mir nit Sicherheit nicht.
Karina14
frechdachs1
Zitat von Karina14:@knut 1973 und @frechdachs1 meine lieben Klugsch.rchen ihr könnt noch wählen zwischen weibliche Ratte in Mumbai, Berlin oder Dorf in Pakistan.. ! Und? Wählt! Die Uhr tickt!
Zitat von Karina14:@knut 1973 und @frechdachs1 meine lieben Klugsch.rchen ihr könnt noch wählen zwischen weibliche Ratte in Mumbai, Berlin oder Dorf in Pakistan.. ! Und? Wählt! Die Uhr tickt!
Otten82
Hitachi
Zitat von Hitachi:
...tschüß Knuti
...mach aber jede Wette das du heimlich mit weiter liest....
Hitachi
Zitat von knut1973:weiterliest.
sofern du mich nicht mehr zitierst, habe ich da keinen grund zu. und lernen kann ich hier wohl auch nichts mehr.
Otten82
Zitat von Hitachi:@Otten82 ...wir werden es nie erfahren!
Die TE hat sich wohl abgemeldet
Otten82
Zitat von Karina14:@knut 1973 und @frechdachs1 meine lieben Klugsch.rchen ihr könnt noch wählen zwischen weibliche Ratte in Mumbai, Berlin oder Dorf in Pakistan.. ! Und? Wählt! Die Uhr tickt!
Mira_
Zitat von Sorgild:
So wie es Frechdachs beschrieben hatte, ala: Wäre ich nach einen meiner One Night Stands schwanger geworden, hätte ich einfach abgetrieben... Das meine ich damit.
1974 Fristenregelung: Abtreibung bis 3. Monat erlaubt, vor 13. Tag nach der Zeugung liege keine Abtreibung vor.
1976 die Fristenregelung (Fristenlösung) wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 39,1). Anschließend wurde vom Bundestag das Indikationsmodell geschaffen (SPD/FDP-Koalition). Begriffsbestimmung durch §219d: Als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes gelten nur Handlungen nach Vollendung der Einnistung des Kindes in der Gebärmutter. (Da vorher keine Schwangerschaft vorliegt, kann diese bis dahin auch nicht abgebrochen werden )
1990 Embryonen-Schutzgesetz wird vom Bundestag verabschiedet: Regelungen zur Anwendung der künstlichen Befruchtung. Veränderung an menschlichem Erbgut, Leihmutterschaft und Forschung an / Handel mit überzähligen Embryonen verboten.
1993 Die Indikationsregelung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 88, 203). Als Übergang wurde ein Beratungsmodell zugelassen und vorgeschlagen, welches vom Bundestag anschließend relativ wörtlich zur neuen Regelug des §218 übernommen wurde.
Mir ging es allerdings auch eher um die verpflichtende Beratung bei Abbrüchen.
Hitachi
Katasmile
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