Nostraventjo
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Nostraventjo
Zitat von thegirlnextdoor:Das stimmt eben nicht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist wie @Femira richtig sagt an das Sorgerecht geknüpft. Und dass muss und wird der Vater ...
thegirlnextdoor
Zitat von gabehcuod:1. Ich würde da noch zwischen Vergeben und Verzeihen differenzieren.
2. Beides ist im Moment nicht wirklich vorstellbar, weil ich dieses nicht anders handeln konnten nicht gelten lassen kann. Wenn ich will, ergreife ich die Möglichkeit, mich selbst zu reflektieren und was zu ändern. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, im Gegensatz zur Generation ihrer Eltern, also meiner Großeltern. Die sind noch zu nah am Trauma dran gewesen.
3. Seitdem es keinen Kontakt mehr gibt, wirkt sich das sehr positiv auf meine gesamte Befindlichkeit aus.
Zitat von gabehcuod:Mein nächster Kontakt zur Erzeugerfraktion wird sein, wenn die beiden den Löffel abgeben.
Dann darf meine Schwester mich auszahlen und mit dem Doppelhaus machen, was sie will.
Zitat von thegirlnextdoor:ich verstehe deine Einstellung irgendwie, aber du musst auch bedenken... das alles funktioniert eben nur, wenn du mutterseelenalleine auf der Alm lebst.
Kommt ein Wahnsinniger dazu, der dich und eure Kinder terrorisiert, ist's aus mit dem Frieden... und schon sind die Anwälte nicht mehr ganz so verhasst.
Die Bürokratie ist schon ein Monster, aber... mei, in früheren Zeiten ist man halt mit dem Hackebeil aufeinander los, wenn es Ärger gab. War das wirklich so viel besser?
Direkter - ja. Uriger - ja. Besser..? Fragezeichen...
Die absolute Idylle wird man immer nur mit sich alleine haben. Und so kann man schwerlich auf Dauer leben und Kinder großziehen. (Auch wenn es Aussteigereltern gibt, die so etwas tun. Bin da nicht unbedingt ganz überzeugt davon. Auch wenn ich sonst selbst sehr gesellschaftskritisch bin. Es ist schon schade, dass es keine echte Alternative zu dem Wahnsinn unserer modernen Gesellschaft gibt... wobei die Frage auch wieder ist, wie genau die aussehen könnte oder sollte... schwieriges Thema)
Ich denke so wie sie Sache steht, kannst du trotzdem froh sein, dass es Anwälte und Gerichte gibt, und und dass du dich nicht im Notfall mit dem Hackebeil verteidigen musst.
So unbequem und überzogen einem die Bürokratie auch manchmal erscheinen mag. (geht sicher allen von uns so...)
Zitat von thegirlnextdoor:Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist wie richtig sagt an das Sorgerecht geknüpft.
Und dass muss und wird der Vater hier nicht bekommen.
Zitat von Nostraventjo:Bitte transparent, Gib diesem Mann kein halbes Sorgerecht, du wirst es bereuen.
Wenn er es einmal hat, bekommst du das alleinige nicht mehr!
Zitat von Scheol:Double bind Botschaft ist auch noch ein Begriff.
egg Shell walking , oder walking on eggshell …. Wie auf eiern laufen , nicht mehr wissen wie man sich benehmen soll damit er nicht wieder unpässlich reagiert.
_Summer_
Zitat von thegirlnextdoor:Meine Oma erzählte mir heute, dass ihre Mutter ihre jüngste Tochter (also die jüngste Schwester meiner Oma) nicht mochte. Einfach nicht mochte. Sie war zeitlebens eiskalt zu dem Kind und später der jungen Frau/Frau.
Sie wurde zum schwarzen Schaf der Familie und verbrachte ihr Leben mit Alk. und lebte von einem Heim im anderen.
Zu den anderen drei Kindern war ihre Mutter aber nicht so kalt und ekelhaft!
Würde mich nicht wundern, wenn da PND mit im Spiel gewesen wären. Darüber sprach vor 90 Jahren noch kein Mensch...
thegirlnextdoor
_Summer_
Zitat von transparent:Puh.
thegirlnextdoor
Zitat von _Summer_:Hast du Haustiere?
Silvester
Zitat von _Summer_:Spaziergang War toll?
Zitat von DieSeherin:würde ich mich gar nicht an einen anwalt wenden, sondern ans jugendamt
Zitat von DieSeherin:du brauchst vorm jugendamt keine angst zu haben - die beraten einen echt gut
Zitat von thegirlnextdoor:Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann er bekommen!
Zitat von _Summer_:gehe nun auch zum Therapeuten,
Zitat von transparent:lieber allein als mit einem Psychopathen wenn er sich noch mehr entpuppt.
Zitat von transparent:Doch das Umgangsrecht kann man einem Vater ja fast nicht verwehren
_Summer_
thegirlnextdoor
Zitat von transparent:Ok. Aber trotzdem sind doch alle diese Rechte nur an die anerkannte Vaterschaft geknüpft?!
Zitat von transparent:Und ich meine nicht, dass ich dorthin zum Urlaub machen mal eine oder zwei Wochen hin möchte, sondern eben länger, ich hätte mein Kind auch gern mehrsprachig aufgezogen doch das wird wohl schwierig werden wenn das Umgangsrecht sagt, ich muss dafür sorgen dass er Zugang hat.
Wenn ich einen 3-monatigen Auslandsaufenthalt habe bei meiner Familie, würde er damit bestimmt nicht einverstanden sein. Und ehrlich gesagt, mag ich ihn deshalb nicht fragen müssen, denn für mich ist das selbstverständlich.
_Summer_
Zitat von Heffalump:Kicher, der Witz war gut
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