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Schwanger bewerben?

L
Hallo,

ich könnte ein paar gute Ratschläge gebrauchen. Ich weiß das Thema passt hier nicht her, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin schwanger und mein aktueller befristeter Arbeitsvertrag endet im August. Ich bin Erzieherin und habe vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Kann ich mich denn auf eine neue Stelle bewerben, obwohl ich vorher weiß dass ich gar nicht arbeiten darf? Ich weiß, dass man die Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch verschweigen darf. Aber wenn ich direkt nach der Vertragsunterzeichnung das Beschäftigungsverbot vorlege habe ich Angst, dass man mir Betrug vorwirft?!

Kennt sich jemand aus?

25.06.2024 10:56 • #1


U
Fair ist es nicht, die Kollegen denken, endlich Unterstützung gefunden zu haben, entlastet zu werden und dann kommt eine neue Kollegin, die ihren Job nicht antreten kann. Ob man dir rechtlich Betrug vorwerfen kann, weiß ich nicht. Aber die Kollegen werden es tun und somit wirst du wahrscheinlich nie Teil des Teams werden und keinen Anschluss finden. Das willst du doch auch nicht, oder?
Kannst du nicht warten, bis dein Baby da ist und du dann weißt, wie es weitergeht?

25.06.2024 11:08 • x 3 #2


A


Schwanger bewerben?

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W
Rein rechtlich darf dich ein potentieller Arbeitgeber nicht auf Grund von Schwangerschaft und Beschäftigungsverbots ablehnen. Du könntest dich also bewerben. Allerdings kannst du dir auch vorstellen, dass ein neuer Arbeitgeber gerne die Stelle zum ausgeschriebenen Zeitpunkt besetzen möchte und die zukünftigen Kolleg:Innen ebenfalls auf Unterstützung hoffen.

Wenn du fair sein möchtest, könntest du die Bewerbung abschicken und in der Bewerbung um ein kurzes persönliches Telefonat bitten. Dort könntest du deine Situation offenlegen und es gibt vielleicht Möglichkeiten, die Stelle später anzutreten oder dass die Kita Leitung sagt, dass alles kein Problem ist. Ich würde immer mit offenen Karten spielen, schließlich musst du später mit allen zusammenarbeiten.

Und im Kita Umfeld sind doch alle froh, wenn sich jemand Kompetentes bewirbt. Viel Glück!

25.06.2024 11:09 • x 8 #3


L
Dass es unfair ist ist mir klar und ich möchte das auch wirklich ungern machen. Leider weiß ich nicht woher ich sonst das Geld nehmen soll bzw. wovon ich sonst in der Schwangerschaft leben soll. Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich leider auch nicht.

Ich würde gern mit offenen Karten spielen, glaube aber nicht dass jemand eine Schwangere einstellt.

25.06.2024 11:12 • #4


c_minor
Zitat von Lilly_25:
Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich leider auch nicht.

Warum nicht?

25.06.2024 11:16 • #5


L
@c_minor weil ich bis vor kurzem studiert habe. Man muss glaube ich mindestens 3 Jahre gearbeitet haben.

25.06.2024 11:17 • #6


FrauDrachin
@Lilly_25 lass dich beraten.
Vielleicht tatsächlich erst mal bei der Arbeitsagentur.
Ich bin mir nicht sicher, woher das Geld während des Beschäftigungsverbots kommt... Der Arbeitgeber holt es sich aus einem Topf zurück, soweit ich weiß...
Also, welche Leistungen dir in welchem Fall zustehen und von wem... ich denke, da brauchst du wirklich fachkundige Beratung.

Zitat von Lilly_25:
Man muss glaube ich mindestens 3 Jahre gearbeitet haben.

Glaube ich reicht nicht.

25.06.2024 11:18 • #7


W
Hast du auf Grund des Beschäftigungsverbots oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn du nur kurz gearbeitet hast oder gekündigt wurdest, dann wird die Schwangerschaft nur eins von mehreren Problemen sein. Ich würde mal bei der Gewerkschaft anrufen und um Rat bitten.

25.06.2024 11:19 • x 1 #8


c_minor
Zitat von Lilly_25:
weil ich bis vor kurzem studiert habe.

Erzieherin ist meines Wissens ein Ausbildungsberuf.

25.06.2024 11:22 • x 2 #9


T
Zitat von Lilly_25:
Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich leider auch nicht.

Aber doch sicher auf Grundsicherung..?

25.06.2024 11:24 • x 1 #10


T
Andere Frage - der Vater des Kindes..? Der ist offiziell dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr NICHT verheiratet seid.
(Dir für ca. 3 Jahre, dem Kind natürlich bis es erwachsen ist.)
Weiß ich zufällig ganz genau, weil es einen (unverheirateten) Freund meines Mannes betrifft. (Die Sache war auch lang und ausführlich vor Gericht.)
Ist auch richtig so - warum sollte grundsätzlich die Allgemeinheit für eine so individuelle Entscheidung zahlen..?

25.06.2024 11:25 • x 1 #11


W
Ich weiß es klingt hart, aber man kann die Folgen eigener Lebensentscheidungen nicht immer anderen aufbürden. Wenn du studiert hast, danach kurz gearbeitet und jetzt eine Familie startest, sind das deine Entscheidungen. Du möchtest, dass die Gemeinschaft fair mit dir umgeht und dir hilft. Nehmen sollte aber mit Geben einhergehen. Das bedeutet in deinem Fall, nimm an, dass du deine Familie nicht zum besten Zeitpunkt startest und bitte zunächst einmal den Kindesvater um Unterstützung. Wenn du das nicht möchtest, ist das wieder deine Entscheidung und dann solltest du eine faire Entscheidung treffen und im Notfall für einige Zeit mit wenig auskommen.

25.06.2024 11:30 • x 5 #12


L
Okay danke für eure Antworten

25.06.2024 11:34 • x 2 #13


T
Zitat von Wiederda:
Das bedeutet in deinem Fall, nimm an, dass du deine Familie nicht zum besten Zeitpunkt startest und bitte zunächst einmal den Kindesvater um Unterstützung. Wenn du das nicht möchtest, ist das wieder deine Entscheidung und dann solltest du eine faire Entscheidung treffen und im Notfall für einige Zeit mit wenig auskommen.

%

25.06.2024 11:35 • #14


c_minor
Sorry, mir ist das hier zu wirr und und durchsichtig, zumal die TE nicht wirklich auf Fragen oder Anmerkungen eingeht, um die Verwirrung zur reduzieren.

25.06.2024 11:48 • #15


A


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