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Schon wieder Affäre jetzt reichts endgültig

Mischka
Sie arbeitet doch momentan schon Teilzeit. Und im Trennungsjahr kann das auch noch so bleiben. Und soweit ich weiß, ist das jüngste Kind erst 8. Vollzeit ist erst zumutbar, wenn das Kind auch mindestens 12 Jahre alt ist. Ihr steht auf jeden Fall Unterhalt zu, und wenn er ihn nicht zahlt, geht das Amt in Vorleistung und holt sich das von ihm zurück.

Wenn man gerade getrennt ist, hat man ganz sicher anderes zu tun, als sich direkt um einen Job kümmern zu müssen - davon ab, dass wir Frauen meist beruflich wegen der Kinder mehr oder weniger raus sind.

07.03.2019 21:23 • x 1 #196


J
Zitat von Mischka:
Sie arbeitet doch momentan schon Teilzeit. Und im Trennungsjahr kann das auch noch so bleiben. Und soweit ich weiß, ist das jüngste Kind erst 8. Vollzeit ist erst zumutbar, wenn das Kind auch mindestens 12 Jahre alt ist.


Nicht ganz richtig, wenn sie Leistungen nach dem SGB2 bezieht. Ist das Kind keine 3 Jahre alt, wird sie mit Sonderfall Paragraph 10 von der AV ausgenommen. Danach ist eine VZ-Beschäftigung in Grenzen zumutbar. Aber das spielt derzeit keine Rolle und kann besprochen werden, wenn es soweit ist.

07.03.2019 21:31 • #197


A


Schon wieder Affäre jetzt reichts endgültig

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D
Wenn es euer gemeinsames Konto ist, kann er Dir doch nicht einfach die Vollmacht entziehen. Sein Verhalten ist juristisch nicht haltbar.

07.03.2019 21:35 • x 2 #198


KrümelundLeo
Zitat von Sammiya:
Jetzt ist der supergau eingetreten der Ex hat mir das Konto gesperrt und ich stehe jetzt ohne alles da Den ALG II antrag habe ich soweit fertig und wollte den morgen abgeben.
.



Ich glaube, so meine Erfahrung das bekommst Du gar nicht.
weil Du arbeitest (!?), er für Dich + die Kinder Unterhalt zahlen muss
vielleicht bekommst Du - bis das rechtliche geklärt ist - eine Finanzspritze
vom Sozialamt. Ich glaube das wäre da erstmal zuständig wenn Du ohne alles da stehst.
Die holen sich das dann von ihm wieder.

Nochmal - bitte - Finger weg vom Jugendamt
lieber Caritas Co.
Jug.amt wird sagen
oh Mami steht ohne Geld da Kindeswohlgefährdung weil die ham ja dann nichts zu Essen etc pp
ob das Dein Verschulden ist, oder seins juckt das JA nicht
auch wenn mir das hier keiner glauben mag.

07.03.2019 21:41 • #199


J
Zitat von KrümelundLeo:


Ich glaube, so meine Erfahrung das bekommst Du gar nicht.
weil Du arbeitest (!?), er für Dich + die Kinder Unterhalt zahlen muss
vielleicht bekommst Du - bis das rechtliche geklärt ist - eine Finanzspritze
vom Sozialamt. Ich glaube das wäre da erstmal zuständig wenn Du ohne alles da stehst.
Die holen sich das dann von ihm wieder.

Nochmal - bitte - Finger weg vom Jugendamt
lieber Caritas Co.
Jug.amt wird sagen
oh Mami steht ohne Geld da Kindeswohlgefährdung weil die ham ja dann nichts zu Essen etc pp
ob das Dein Verschulden ist, oder seins juckt das JA nicht
auch wenn mir das hier keiner glauben mag.


Der Antrag wird sehr wahrscheinlich abgelehnt wg übersteigendem Einkommens. Sozialamt ist nicht zuständig - auch nicht für ein Darlehen. Das Sozialamt ist zuständig für Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die TE steht aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Edit: hab es in Kopf kurz überschlagen. 1 Erwachsene, 2 Kinder. Te arbeitet Tz, Kindergeld wird als Einkommen angerechnet. Es könnte knapp werden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dennoch: Antrag stellen und es berechnen lassen

07.03.2019 21:45 • x 2 #200


M
Erstmal und das ist viel wichitger: Morgen ein eigenes Konto eröffnen, zur Kindergeldkasse gehen und die Kontonummer ändern lassen. Zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen.

07.03.2019 21:51 • x 6 #201


J
Zitat von Mira_:
Erstmal und das ist viel wichitger: Morgen ein eigenes Konto eröffnen, zur Kindergeldkasse gehen und die Kontonummer ändern lassen. Zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen.


Das auf jeden Fall!

07.03.2019 21:52 • x 1 #202


KrümelundLeo
Zitat von unfassbar:

kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Aber es gibt wahrscheinlich nichts, was es nicht gibt.


Doch ich kann mir auch vorstellen das es solche Damen gibt
einfach um zu gewinnen
einfach um zu zerstören
oder wirklich aus Neid weil sie keinen EM abbekommen haben.

07.03.2019 21:55 • x 2 #203


H
@Sammiya ....

...du könntest auch seine Eltern über diese miese Aktion einweihen, die sollten ruhig wissen was ihr Sohn für ein A....ist, frag sie mal von was ihre Enkelkinder leben sollen?

...wie war das denn eigentlich bisher bei euch mit dem gemeinsamen Konto?, lief das ausschließlich auf seinen Namen, bzw hattest du eine eigene EC-Karte...so ganz koscher kommt mir das nicht vor? Wo ging denn dein Lohn drauf?

08.03.2019 03:37 • #204


F
@KrümelundLeo

Zitat:oh Mami steht ohne Geld da Kindeswohlgefährdung weil die ham ja dann nichts zu Essen etc pp
ob das Dein Verschulden ist, oder seins juckt das JA nicht
auch wenn mir das hier keiner glauben mag.

In bitte welchem Bundesland oder welcher Stadt lebst du? Wenn das Jugendamt dort so reagiert, ist es Zeit für eine Anzeige, da eine solche Antwort gegen jedes Gesetz verstößt. Ich finde es unverantwortlich, der TE in dieser Situation mit solchem Quatsch zusätzlich Stress zu machen!

Wenn du eine solche Handlung des Jugendamtes bereits selbst erlebt haben solltest, werden da noch sehr viele, oder gravierende Faktoren hinzugekommen sein.

Es ist nicht das erste Mal, dass ehemalige Paare sich in einem Rosenkrieg befinden. Natürlich ist es auch, dass sich bei einer Trennung das ehemalige.Paar sich auch finanziell trennt. Die TE hat durch eine Teilzeittätigkeit eigenes Geld, das in die gemeinsame Familienversorgung in irgendeiner Form einfließen wird. Vielleicht als Hypotheken- oder Schuldentilgung. Da ihr NM das Konto einseitig sperren konnte, wird ihr Gehalt wahrscheinlich nicht auf dieses Konto fließen. I jedem Fall wird eine Rechtsberatung Klarheit bringen. Weder die TE, noch die Kinder werden unter einer Brücke schlafen, noch wird das Jugendamt kommen, um einer erst vor kurzem in eine Trennung verwickelten Mutter die Kinder wegnehmen. Wer so etwas hier weiter kolportiert redet einfach nur Unsinn.

08.03.2019 06:12 • x 2 #205


H
@freddie...

....haste vollkommen Recht, das sind ja wirklich haarsträubende Spekulationen! Die TE muss die Ruhe bewahren, an entsprechenden Stellen vorsprechen ihre Lage schildern und ich denke das ihr da niemand ausser ihrem Honk von EM Hilfe entsagen würde!

...was da abläuft ist so krass, das muss man sich mal vorstellen!, sowas nennt sich Vater, erwachsen nenn ich was anderes, anstatt es gesittet und anständig zu klären, da wird das volle Programm absolviert...mein Geld....meine Macht...ist das armselig, ein Armutszeugnis der allerfeinsten Sorte vom NM

08.03.2019 06:38 • #206


Sammiya
Ich arbeite Teilzeit da in meinem Betrieb momentan keine Vollzeitstelle frei ist, ich aber gerne im Betrieb bleiben würde da ich mich dort wohl fühle.

Das Konto lief auf ihn und ich hatte eine Vollmacht inkl. Eigener Karte.
Beide Gehälter sowie Kindergeld liefen auf dieses Konto.

Das JA hatte mir empfohlen einen ALG II Antrag zu stellen, als Aufstockung zu meinem Gehalt.

Die Kindergeldkasse ist informiert und wird die nächste Zahlung auf mein eigenes Konto leiten.

08.03.2019 06:50 • x 4 #207


J
Wenn du heute auf dem Amt bist:
Solltest du jetzt auch noch die Mitgliedschaft der Kinder im Verein zahlen, dann stell heute auch gleich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe

08.03.2019 06:55 • #208


D
Du kannst auch ein Darlehn vom Sozialamt bekomme und zwar sofort.
Die Horrormärchen über das Jugendamt sind Quatsch.

Aber was für ein Ar.... der Typ. Bush könnte mich voll aufpellen.

Das Kindergeld steht Dir an seinem Auszug zu, also spätestens ab diesem Monat. Somit steht es Dir auch Rückwirkend zu.

08.03.2019 06:57 • #209


Sammiya
Den Antrag auf Bildung und Teilhabe ist bereits auch Abgabefertig genau so wie der ALG II Antrag und der Antrag auf Unterhaltsvorschuss es braucht alles nur noch abgegeben werden.

08.03.2019 07:01 • x 2 #210


A


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