Baumo
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Baumo
Zitat von Lebensfreude:dann sprich mal mit alleinerziehenden Müttern, für die sind 1200 Euro utopisch
Zitat von Baumo:Schau doch dass die Kinder bei dur wohnen und kürze deine Arbeitszeit . Dann bekommst du den Unterhalt dann passt es wieder...
Joyn
Zitat von Joyn:daher habe ich nach der Trennung kein Trennungsunterhalt bekommen, heißt, Dein Bruder muß nur für die Kinder zahlen aber nichts für seine Ex.
Clementine44
Tin_
Zitat von Lera34:Er hat schon einen 40h Job. Jetzt soll er auch noch einen weiteren annehmen um seine (Ex)frau zu unterhalten?
Zitat von Lera34:Das große Faktor ist das Auto was die sich vor kurzem geholt haben, da zahlt er einen hohen Kredit ab.
Clementine44
Zitat von Tin_:
Und ich sehe es so, dass alleine mein Stolz es mit verbieten würde, dieses Geld (mein Beispiel) zu nehmen. Eher würde ich mir den Körper Wundarbeiten um das Geld selbst zu beschaffen.
Himmel
Kaetzchen
Zitat von Himmel:1200 Euro. Davon darf so macher Rentner träumen, besonders die Frauen, da bleibt oft nur Grundsicherung.
An die TE, er könnte auf jeden Fall versuchen Wohngeld zu beantragen. Vielleicht bekommt man da einen Zuschuass und
@blanca, im Ausland ist oftmals schwerer als hier und noch viel bürokratischer.
Ex-Mitglied
Zitat von Kaetzchen:TE: soweit ich weiß, werden Verbindlichkeiten wie Kredite bei der Unterhaltsberechnung auch berücksichtigt
Himmel
Zitat von 6rama9:Und er ist von sehr intelligenten und in der Materie bewanderten Menschen so berechnet,
Zitat:Seit dem 1. Januar 2020 muss der Vater oder die Mutter, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 369 Euro im Monat zahlen, wenn es unter 6 Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.160 Euro für sich behalten.
Baumo
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