VictoriaSiempre
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Zitat von Mookeey:Hey ich hab jetzt leider nicht die Antworten meiner Vorgänger gelesen aber bei mir sind alle Lichter der Erde geflackert:
Zitat:2. Erst wenn ein Titel erwirkt wurde, muss er Unterhalt für die Kinder zahlen , dass richtet sich nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder und natürlich wird auch sein Lohn und Lebenskosten berücksichtigt
Mookeey
Zitat von VictoriaSiempre:
Hach, das liebe ich ja hab nicht alles gelesen, aber werte schon mal und hau meine selbstverständlich maßgebliche Meinung raus! Immer wieder schön.
Normalverdiener werden durch eine Scheidung selten reich; dass ist jetzt nicht sooo neu. Einen Anwalt zu nehmen, um sich beraten zu lassen, hab ich hier auch schon mal gelesen, das ist kein heißer Insider-Tipp.
Vor allem muss aber der Bruder sich kümmern und nicht irgendwelche Schwestern oder potentielle Nexten. Der hat schließlich die evtl. Falsche geheiratet und mit ihr Kinder gezeugt. Natürlich muss er für diese, SEINE Kinder zahlen im Rahmen dessen, was gesetzlich angesetzt ist, warum auch nicht?
Ob und wieviel er für die Nochfrau zahlen muss, steht in den Sternen. Der Trennungsunterhalt dürfte höher sein als der nacheheliche... auch da muss man sich informieren und Rechtsauskunft holen. Einfach selber in die Puschen kommen, statt ne Schwester hier abstrakt aufschlagen und zig Seiten generieren zu lassen ist mein Tipp.
Und ich hab alles gelesen
Mandeep
Mandeep
Zitat von nie-wieder:Aber sicher kann sie das! Nämlich dann, wenn sie es aus eigener Kraft und durch eigene Arbeit schafft, die Kinder allein zu finanzieren. Man muss es nicht, aber man kann. Ich habe das nämlich tatsächlich so gemacht. Als mich der Vater meiner Kinder damals abserviert hat, war es für mich ein regelrechter Ansporn, es allein, ohne seine Almosen zu schaffen.
Mandeep
Zitat von CaveCanem:Sorry, aber das ist Dummfug. Man kann und darf als Elternteil selbst dann nicht auf die Rechte der Kinder verzichten, wenn das finanziell möglich wäre.
Es ist Gesetz. Es ist Recht.
Und das gilt für alle. Auch für die, die es sich rein theoretisch leisten könnten, darauf zu verzichten.
Exfrau
Egoist
Zitat von EineMitleserin:
Meines Wissens nach entfällt der Kindesunterhalt nur beim 50/50 Wechselmodell. Das ist aber dann insgesamt teurer und bei den meisten Männer nicht sehr beliebt.
Zitat von Egoist:Stunden reduzieren geht nicht, darf ich nicht, dann wird fiktives Einkommen gerechnet.
Egoist
Zitat von CaveCanem:Stunden reduzieren um Einkommen zu schmälern.
Zitat von Mandeep:
Au man...wo lebst Du denn?!
Natürlich kann eine Frau, die getrennt lebt oder geschieden wurde, auf ihren Ehegattenunterhalt bzw. Kindesunterhalt verzichten.
Auf den Versorgungsausgleich, sprich die Rente später, der ist gesetzlich verpflichtend, solange dieser Ausgleich in Form von Rentenpunkten noch nicht steht, gibt es auch keinen Scheidungstermin vor dem Familiengericht.
Zitat von Egoist:
Tja.
Ich hätte mir das WM gewünscht. Aber da ich top Verdiener bin drücke ich fast 1000 Kindesunterhalt (2 Kids) ab.
Keine Chance auf das WM, da meine Ex den Unterhalt nicht missen möchte.
Stunden reduzieren geht nicht, darf ich nicht, dann wird fiktives Einkommen gerechnet.
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