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Scheidung steht an was tun?

M
Da war sie wieder, einer dieser Nächte, wo man von der Ex intensivst träumt,wo sie einem sagt,ok ich überleg es mir nochmal,wo man Schweiß gebadet eine Stunde früher als der Wecker klingelt aufwacht und merkt....alles nur geträumt.....

Das Trennungsjahr ist fast rum und sie fragte mich neulich schon am Telefon, wie das geht mit dem Einreichen der Scheidung, weil ich schon eine hinter mir hatte. Ich verwieß sie an ihren Anwalt, weil meine erste Scheidung bereits 1994 war und ich nicht wußte ob sich was geändert hat.

Aber wie ist das eigentlich heutzutage? Sie wird die Scheidung einreichen,das is man sicher. Aber....gibt es heute noch eine Schuldfrage? Ich hatte mal gelesen,das dies nicht der Fall ist. Muß SIE die Scheidung begründen? Und wenn ja,was mache ich,wenn sie mich dabei dem Gericht gegenüber in einem völlig falschem Licht darstellt? An der finanziellen Misere,worauf ihr Trennungswunsch beruht,sind wir defenitiv beide schuld. Wenn sie jetzt, um ihre Scheidung begründen zu können, nun aber alles auf mich abwälzt......was soll ich machen? Einfach nur da stehen und es über mich ergehen lassen? Oder sagen hey,das stimmt doch so gar nicht. Ich hatte auch mal gelesen,man(n) muß der Scheidung nicht zustimmen,dann wird die Ehe nach drei Jahren auf Antrag von Amts wegen geschieden, aber gut....macht das Sinn?

Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht.....wie würdet Ihr Euch in diesem Fall verhalten.....was macht Sinn.

Da ich hier schon viele aufbauende Antworten auf meine bohrenden Fragen erhalten habe, hoffe ich auch diesmal auf Euch, bedanke mich bereits im voraus und wünsche allen einen tollen Tag....

LG

maltmk

P.S.: Zu erwähnen wäre vielleicht noch,das es auch zwei Kinder gibt (6 und 10 Jahre). Meine Tochter fragte mich neulich wieder am Telefon: Papa,Du und Mama,ihr streitet doch jetzt gar nicht mehr. Warum hört ihr den nicht auf Freunde zu sein und Du kommst wieder zu uns? Find darauf mal ne Antwort.

23.01.2013 06:50 • #1


M
@maltmk

Hallo nein eine Schuldfrage gibt es nicht mehr. Nur wenn ein Partner in einer intakten Ehe einen Fehltritt hat kann man auf Härtefallscheidung machen. Dann entfällt das Trennungsjahr.

Ich bin immer der Meinung, wenn zwei ehemals liebende sich trennen, sollten sie den anderen immer weiter leben lassen. Nicht im Hass und Groll auseinander gehen. Sondern fair und sauber mit Respekt und Anstand. Was einmal Liebe war soll nicht im Hass enden.

Schon gar nicht wegen der Kinder.

Eine Menge Geld könnt ihr sparen, wenn ihr alles bei einem gemeinsamen Anwalt gütlich regeln könnt.

viele Grüße

23.01.2013 06:57 • x 1 #2


A


Scheidung steht an was tun?

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M
Dank Dir......nun bis jetzt is noch alles gütlich und es gibt noch keinen Streß. Eine Härtefallscheidung wird es nicht geben und wie bereits erwähnt ist das Trennungsjahr im März auch rum. Mir geht es nur darum, nicht als derjenige hingestellt zu werden,der sozusagen den Karren in den Dreck gefahren hat, weil letztendlich wir beide an dieser Situation beteiligt waren. Nur mit dem Unterschied, das sie sich dafür entschieden hat,dem ganzen zu entfliehen.

Und eigentlich soll es auch so friedlich bleiben,aber wie gesagt,mir geht es schlicht und ergreifend darum, nicht als Buhmann dargestellt zu werden,den das wäre nicht richtig.

23.01.2013 07:20 • #3


M
Guten Morgen maltmk,

ich kann nachvollziehen wie Sch... Du Dich gerade fühlst!

Wenn das Trennungsjahr im März vorbei ist kann auch jetzt schon die Scheidung eingereicht werden! Ein Anwalt ist Pflicht! Der reicht dann die Scheidung bei Gericht ein! Versucht bitte so viel wie möglich unter Euch zu klären, je groesser der Streitwert desto dicker die Anwaltsrechnung! Idealerweise suchst Du schon mal Deine Unterlagen zur Rentenversicherung raus da Du (und auch Deine Frau) den Versorgungsausgleich durchführen muesst. Die Unterlagen dazu kommen vom Gericht!

Die Frage Deiner Tochter tut weh, autsch aber sag ihr bitte schoen verpackt das Du nicht zurück kommen kannst ABER das Du jederzeit fuer sie da bist, fuer alle Beide natuerlich!

Halte bitte durch und LG

23.01.2013 07:51 • x 1 #4


C
Hallo maltmk

Meine Scheidung war im Mai 2009.
Ich habe damals die Scheidung eingereicht, weil ich dachte das es mir dann schneller besser gehen würde (war leider nicht so aber egal) und weil es wichtig war wegen der Rente.
Mit jedem Jahr den ihr länger verheiratet seid, bekommt sie mehr Rentenpunkte von dir das ist nach der Scheidung vorbei.

Um mal auf das Thema gemeinsamer Anwalt/Anwältin zu kommen, nicht jeder nimmt beide Parteien als Mandant.
Meine Anwältin hatte vorher geprüft ob meine Ex schon in ihrer Kanzlei geführt wird, erst dann hat sie mich vertreten.
Meine Ex wollte auch das wir einen zusammen nehmen was sich damit aber erledigt hatte, ich hätte es aber auch nicht gewollt.
Du schreibst das du/ihr Finaziell nicht so gut dasteht?

Im Grunde müsst ihr nicht auf Anwaltskosten achten, den es gibt immer noch die Prozesskostenbeihilfe, früher Armenrecht, das zahlt die Stadt/der Staat oder was weiß ich die Kosten.
Das wird dir aber dein Anwalt erklären.

Ich wünsche dir alle Kraft um das durchzustehen.

Gruß

Charly

23.01.2013 08:16 • x 1 #5


M
Die Frage die ich mir gerade stelle ist, brauch ich den überhaupt einen Anwalt, wenn sie einen hat ?

Es gibt nix zu teilen, also kein Vermögen etc., das gemeinsam bewohnte Haus....da steh ich nur mit Schwiegermuitter im Kreditvertrag und sie allein mit der Bank im Grundbuch,da dürfte also auch nix weiter rüber kommen. naja und die Schulden.....da zahl ich jetzt einen Teil und was sie macht weiß ich eigentlich gar nicht, ob sie auch was zahlt. Für die Gläubiger, für die ich kurz vor der unerwartenden Trennung eine Zahlungsvereinbarung getroffen hatte, die bedien ich seitdem noch. Ich hoffe mal das sie sich um den anderen Teil kümmert, wobei vieles auch über ihren Namen gelaufen ist,aber ichd enke das interessiert das Gericht eh nicht so sehr, oder werden die Schulden auch dem Streitwert zugerechnet Und den Versorgungsausgleich bestimmt ja das Gericht, wenn ich richtig informiert bin.

Zur Not muß ich dann ebend Prozeßkostenhilfe beantragen. Dürfte ja mit ALG 1 nicht so schwer sein es zu bekommen.

Ja...und das mit meiner Tochter....ich muß mal sehen. Am Telefon wollte ich ihr das nicht sagen......und ich will das mal mit meiner Ex besprechen,wer von uns beiden ihr bzw. ihnen das dann sagt,denn noch haben ein ganz vernünftiges Verhältnis zueinander. Das ich für sie beide da bin wissen die Kiddis, weil ich es ihnen immer sage Und wenn wir den Mond sehen, dann denken wir aneinander

23.01.2013 12:06 • #6


S
Ein Anwalt reicht. Aber der vertritt nicht euch beide. Das dürfen die nicht. Scheidung selber ist völlig unspektakulär - falls vorher alles geregelt ist. Dann fragt das Gericht nur nach ob beide einig sind, was den Start des Trennungsjahrs anbelangt und ob beide tatsächlich geschieden werden wollen. Fertig ist.
Wir hatten auch nur einen Anwalt, hatten aber vorher alles finanzielle in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. (Aufteilung von Hausrat, Vermögen, Schulden, Kindesunterhalt). Dazu kann man eine speziell ausgebildete Anwältin (Mediatorin) aufsuchen. Die vertritt aber dann keinen von Euch, sondern schreibt nur rechtlich richtig auf, was ihr vereinbart. Sie sagt, daß jeder von Euch das ggf. mit einem Anwalt prüfen soll. Die Unterlage ging dann zusammen mit dem Antrag auf Scheidung an das Gericht.

18.12.2014 10:20 • #7




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