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Scheidung Gemeinsamer Anwalt?

Fuulhorn16
Hallo!
Die Scheidung steht bevor. Kurz: 24 gemeinsame Jahre, 20 verheiratet, drei Kinder i.A., leben bei mir im gemeinsamen Haus. Eheprobleme, er zieht aus, um Ehe zu retten, zack, er hat eine neue Frau, neues Leben, zalt regelmäsdig Unterhalt. Ein gemeinsamer Anwalt würde Kosten sparen. Wer hat Erfahrung? Eigenen Anwalt? Einen gemeinsamen Anwalt hat er vorgeschlagen. Wie ich das verstehe, entweder die oder getrennte Anwälte. danke für Eure Meinungen. kann ein gemeinsamer Anwalt 3cht für beide Parteien fair einstehen?

13.01.2019 09:39 • #1


V
Zitat von Fuulhorn16:
kann ein gemeinsamer Anwalt 3cht für beide Parteien fair einstehen?

Nein, ein Anwalt kann immer nur eine Seite vor Gericht vertreten bzw. von einem beauftragt werden.
Wenn ihr euch einig in allen Dingen seit, kann es trotzdem funktionieren. Bei uns hat es mit einem Anwalt geklappt, den meine Ex beauftragt hat (wer bestellt, bezahlt auch) Es ging jedoch nur um den Versorgungsausgleich. Unterhalt, Umgang und Zugewinn haben wir unter uns einvernehmlich geklärt. Da gab es auch nicht viel zu verteilen.
An deiner Stelle würde ich in eurer Situation mit Haus und Co. selbst einen Anwalt nehmen, der meine Interessen vertritt. Was dein Ex macht, ist dann seine Entscheidung.

13.01.2019 09:46 • x 2 #2


A


Scheidung Gemeinsamer Anwalt?

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B
Wohnst du in Deutschland? Der Anwalt vertritt den der in engagiert..da einer die Scheidung beantragt und der andere nur zustimmen muss geht es mir einem Anwalt. Aber mach es lieber nicht..oder wenn engagier du den Anwalt und dein Mann kann sich ja einklinken

13.01.2019 09:47 • #3


Rheinländer
@fullhorn16
Hallo erstmal. Schön das du in dieser eher bescheidenen Zeit den Weg hierhin gefunden hast.
Ob ihr einen oder zwei Anwälte mit eurer Scheidung beauftragt, liegt daran, wieviel Vertrauen noch da ist.
Ich habe einen Anwalt gehabt bei der Scheidung. Spart viel Geld und Nerven. Am besten klärt ihr Dinge wie Haus, Abfindung, Unterhalt usw. über einen Notar, bevor ihr einen Anwalt aufsucht. Dieser ist für beide Seiten da und ist unparteiisch. Danach zum Anwalt, den wie hier schon beschrieben nur einer beauftragen kann. Das ist aber nur eine Formalie. Wir haben bei der Trennung die Termine beim Anwalt auch immer gemeinsam wahrgenommen. Die Anwaltskosten können auch über die Notar Vereinbarung geteilt werden. Solltet ihr alles beim Anwalt verhandeln, erhöht sich der Streitwert und die Anwaltskosten schießen in die Höhe. Wer will das schon.
Am besten vereinbart ihr sogar die anwaltliche Vertretung auf Honirarbasis (ca 200Euro/h). Ist in Summe nochmal günstiger.
Wenn du mehr wissen möchtest, gerne per pn.
Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du gut durch die Zeit kommst. Hier findest du auf jeden Fall immer ein offenes Ohr.

13.01.2019 11:40 • x 2 #4


Elvisett
Wir haben auch vor nur einen Anwalt zu beauftragen- sind uns aber wirklich in allen Punkten einig zwecks Aufteilung und Unterhalt- in dem Fall spart nur ein Anwalt richtig Geld.

13.01.2019 11:51 • x 3 #5


Fanta1
Mein Ex-Mann wollte ursprünglich auch am liebsten einen gemeinsamen Anwalt. Das mag klappen, solange man sich völlig einig ist über Unterhalt, nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Wenn das alles absolut klar ist und keine strittigen Punkte zu erörtern sind, reicht ein Anwalt. In meinem speziellen Fall hätte es mich eine 6stellige Summe gekostet, wäre ich auf diesen Vorschlag eingegangen, da ich einfach zu wenig Ahnung hatte und mein Mann das ausgenutzt hätte ohne schlechtes Gewissen, da er der Ansicht war, ich bekäme eh genug.

13.01.2019 15:07 • x 6 #6


B
Ich geb mal ein Beispiel was passieren kann bei einem Anwalt.. A reicht die Scheidung ein..Alles läuft über einen also seinen Anwalt..und dann kann er sie auch zurückziehen..weil der Anwalt immer den vertritt der ihn beauftragt hat..

13.01.2019 19:00 • x 1 #7


Fuulhorn16
Danke für Eure Antworten. ich wohne in der Schweiz und glaube, da geht das. Ein Anwalt für beide. Ich will echt keinen Stress mit dem Ex, aber ich will mich auch nicht verschaukeln lassen. Ich habe einen eigenen Anwalt in der Pipeline.... Ach, ich weiss grad auch nicht

14.01.2019 09:54 • #8


Fanta1
Eigentlich ist es in deinem Fall doch recht einfach: Mache deinem Mann den Vorschlag, dass du den Anwalt gerne auswählen und beauftragen würdest und den könntet ihr dann gerne gemeinsam nehmen ( somit ist es dann DEIN Anwalt, der nur in DEINEM Interesse handeln wird). Wenn er anfängt rumzueiern und Gründe vorzutragen warum ER lieber SEINEN Anwalt nehmen würde..blabla.....dann ist es klar: er will sich irgendeinen Vorteil verschaffen und plant was. Dann nimm dir sofort einen eigenen Anwalt. Geht er auf deinen Vorschlag ein, dann hat er offensichtlich eine reine Weste.

14.01.2019 15:07 • x 2 #9


N
Hallo,

Ohne Infos kann man das nicht beantworten. Wie lange seid ihr denn getrennt?

Es gibt vier große Themenbereiche (Trennungsfolgen):

1. Versorgungsausgleich
2. Zugewinnverteilung
3. Unterhalt (hier nur noch Ehegattenunterhalt, da die Kinder ja volljährig sind, wenn ich das richtig verstanden habe)
4. sonstige gemeinsame Verbindlichkeiten/ Verträge

Dann muss man unterscheiden zwischen Trennungsfolgen und Scheidung. Es ist häufig sinnvoll, die Trennungsfolgen von der eigentlichen Scheidung abzulösen. Zugewinnausgleich, Unterhalt, Schulden und veträge kann man ja schon vor der Scheidung aufteilen. Auch das Haus kann hier schon umgeschrieben/ Umgeschuldet werden.

Versorgungsausgleich wird dann von Gerichtswegen automatisch bei der Scheidung angeordnet, es sein denn ihr habt einen Ehevertrag (oder eine notarielle Trennungsfolgenvereinbarung).

Hier einen Rat zu geben, ohne euer Verhältnis zu einander, die rechtliche Versiertheit des einzelnen und vor allem eure Vermögensverteilung zu kennen, ist leider nicht möglich.

Wenn er Dir allerdings erlaubt einen Anwalt zu beauftragen, hast du kein Risiko.

Und lass dir nicht von den online-Anwälten einreden, sie seien so viel günstiger. Abgesehen von ein paar Auslagen Positionen ist alles nach streitwert vorgegeben.

Dennoch bin in immer der Meinung, man sollte versuchen eine gütliche Trennung hinzubekommen...

14.01.2019 15:30 • #10


Fanta1
Zitat von NeuBeginn18:
eine gütliche Trennung

Eine gütliche Trennung ist immer relativ. Die hätte ich ganz sicher auch gehabt, wenn ich meinem Ex-Mann in seinem Wunsch entgegen gekommen wäre, nur einen Anwalt ( nämlich seinen) zu nehmen. Wir hätten dann ganz gütlich und freundschaftlich einen notariellen Vertrag aufgesetzt, in dem er mir eine - wie ich geglaubt hätte- faire Summe X als Abfindung für den nachehelichen Unterhalt zugesprochen hätte. Alles wäre fixiert worden, wir wären beide total relaxt mit unserem gemeinsamen Anwalt zum Scheidungstermin marschiert, hätten beide gesagt, dass es keinerlei Unstimmigkeiten mehr gibt und wir uns sofort scheiden lassen wollen. Hätten vielleicht noch einen Kaffee getrunken. Und ich blöde Kuh hätte somit nicht gemerkt, dass der vernünftige, um eine faire Lösung ach so bemühte Ex-Gatte mich eiskalt über den Tisch gezogen hätte.
In mir kämpften wirklich diese beiden Seiten: auf der einen Seite die Sehnsucht nach einer schnellen, einvernehmlichen, stressfreien Lösung. Auf der anderen Seite dieses Gefühl, dass ich es nicht machen sollte, weil es hier auch um meine finanzielle Zukunft geht. Ich entschied mich schweren Herzens für den steinigen Weg. Er war sauer. Und mir wurde im Verlaufe des Verfahrens immer deutlicher, warum. Heute bin ich heilfroh und mache drei Kreuze, dass ich gekämpft und mich nicht von ihm habe einlullen lassen. Die Richterin hat ihm mit dem Urteil nochmals deutlich gemacht, was sie von seinem ersten großzügigen Angebot an mich hielt und mein Anwalt beglückwünschte mich, dass ich die Nerven behalten habe. Er meinte, so viele Frauen sagen einfach zu allem ja und Amen, weil sie ihre Ruhe haben wollen und wissen einfach nicht, auf was sie alles verzichten. Wenn sie es dann kapiert haben , ist es oft zu spät.

14.01.2019 17:32 • x 1 #11


Tiefes Meer
Wenn ihr Euch einig seid, dann würde ich es so machen:

Ein gemeinsamer neutraler Mediator, der mit Euch die Spielregeln für Eure Verhandlungen ausmacht. Und der Euch unterstützt, den Vertrag rechtsfest zu machen, den ihr miteinander aushandelt

Um sich vor Unwissen zu schützen, braucht es außerdem für jeden der Beteiligten einen eigenen Anwalt. Diese Anwälte sollen keine ganze Scheidung betreuen, sondern persönliche Rechtsberater sein . So dass jeder von Euch nach einer vorbereitenden Beratung da weiss, was ihm zusteht (so maximal).

Und dann habt ihr Eure sachlichen Verhandlungspositionen. Ihr könnt Kompromisse finden . Keiner von Euch wird aus (gemeinsamem) Unwissen über den Tisch gezogen .

Lasst Euch dazu doch mal von einem Mediator einen Kostenrahmen nennen . Bei meiner eigenen Scheidung (D) haben wir es so gemacht . Und auf der materiellen Ebene eine Lösung gefunden, die uns beide nachhaltig zufrieden gestellt hat .

14.01.2019 17:59 • x 4 #12


N
Nun ja, man hört es immer wieder, aber eben auch davon, dass Frauen (vor allem wenn Kinder im Spiel sind) ihren Männern letztendlich nicht das Hemd auf dem Leibe gönnen. Um ehrlich zu sein kenne ich mehr solcher Fälle, als solche bei denen die Frau über den Tisch gezogen wurde.

Eine Scheidung ist keine Raketenwissenschaft und in einer gleichberechtigten Partnerschaft können beide Seiten wissen, welches Vermögen vorhanden und zu verteilen ist, sollten die Schulden kennen und auch was sonst noch an Verträgen, etc. da ist.

Für den Unterhalt ist das Internet voll von diversen Rechnern, die zumindest einen groben Anhaltspunkt über den zu erwartenden Unterhalt haben.

Hier also die Frau als das schwächere Dummchen darzustellen, halte ich für falsch. Es liegt an ihr sich zu informieren.

Tatsache ist, das gesprochenes Recht nicht unbedingt etwas mit recht haben zu tun hat. Und was die Scheidung mit Kindern angeht, hat der Mann rechtlich die schlechteren Karten, wenn ein gewisses Vermögen da ist (ist keines da, ist sie nach dem neuen Recht stark benachteiligt).

Die Frau, die sich mit Hingabe um den 14 jährigem Sohn auf der Ganztagsschule kümmert und trotz mehrfachen Bitten immer wieder Ausreden findet, warum sie eben nicht arbeiten kann. Die dem Mann alle Entscheidungen überlässt, mit den Freundinnen lieber ein Sektchen trinkt, anstatt beim Hausbau mit zu helfen und zum Schuss aus Langeweile einen Liebhaber hat...

Rechtlich bekommt sie im Falle der Trennung Unterhalt, kann unter Umständen mit ihrer Affaire ins Haus einziehen und der Mann geht erstmal weitgehend leer aus. Wenn sie dann noch mit ihrem neuen ein Kind zeugt, wird es richtig lustig und gerecht.

Sicher ein stark überzeichnetes Bild, aber ähnliche Fälle kenne ich und hätte ich selber fast erlebt.

Ich möchte damit einfach verdeutlichen, dass es neben der rechtlichen auch eine moralische Ebene gibt. Und wenn das beide Seiten respektieren, ist das in Ordnung.

Zu behaupten, man braucht zwei Anwälte, weil der schlaue Mann ansonsten die unwissende dumme Frau über Tisch zieht sehe ich nicht.

Und wenn er sich verhält wie eine offene Hose, würde man wohl über eine gütliche Trennung kaum mehr nachdenken.

14.01.2019 19:21 • x 4 #13


Chrisi
Wir haben uns nach fast 40 Jahren scheiden lassen. Stehen beide noch im Grundbuch. Haus ist schuldenfrei. Rentenanwartschaften wurde von rechtswegen bei der Scheidung je gehälftelt. Geld habe ich selbst verdient. Daher kein Unterhalt erforderlich. Mein Exmann zahlt mir eine monatliche kleinere Summe, weil er im Haus mit der neuen Frau wohnt. Wir hatten auch nur einen ( seinen) Anwalt.
Keiner fühlt sich über den Tisch gezogen. Würde es wieder so machen.

14.01.2019 22:14 • x 2 #14


Tiefes Meer
Zitat von NeuBeginn18:
Zu behaupten, man braucht zwei Anwälte, weil der schlaue Mann ansonsten die unwissende dumme Frau über Tisch zieht sehe ich nicht.

Du interpretierst da was in meine Worte, was ich so weder geschrieben noch gemeint habe .

14.01.2019 22:23 • #15


A


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