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Rückforderung von Gegenständen nach Trennung

Zeitreisender
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Während unserer Beziehung hatte ich meiner damaligen Freundin mein altes wertvolles Handy überlassen, da ich mir ein Neues kaufte.

Nach der Trennung ( Thread, hatte ich hier eröffnet) forderte ich dieses zurück.
Sie versicherte mir beim Auszug, dass sie ein Neues bestellte und ich bis nächste Woche mein Handy zurück bekomme.

Seither sind fast 4 Monaten vergangen und mein Handy erhielt ich natürlich nicht zurück.
Es gab ihrerseits keine Erklärung, Nachricht oder Rückmeldung was sie nun gedenkt mit dem Alten zu tun.
Auch eine Nachfrage meinerseits wurde schlichtweg ignoriert.
Da ich seit 3 Monaten die Kontaktsperre aufrecht erhalte, fragte ich auch nicht mehr nach.

Jetzt stehe ich vor der Frage was ich letzendlich tun soll.
Einerseits möchte ich die Kontaktsperre aufrecht erhalten, anderseits sehe ich es auch nicht ein, dass sie einfach mein altes Handy behält und unsere Abmachung der Rückgabe ignoriert.

Meine Überlegung ist, ihr per Einschreiben einen sachlichen Brief zu schicken mit der Aufforderung mir mein Handy zukommen zu lassen und ihr mitteilen, dass ich mir vorbehalte einen Anwalt mit einzubeziehen.

Macht das Sinn?
Hätte ich überhaupt eine rechtliche Grundlage dazu?

Klar, wäre der Kosten Nutzen Faktor hier gleich null.
Ein W A Foto von ihrer Zusage mir mein Handy zurück zu geben habe ich.
Wäre wahrscheinlich nicht beweiskräftig, ich weiß.

Soll ich den Brief vergessen und den Wert des Handys als Kollateralschaden der gescheiterten Beziehung verbuchen?

Anderseits denke ich mir, wenn ich nichts unternehme lacht sie sich in Fäustchen und freut sich darüber, dass sie ihren willen das Handy zu behalten einfach durchsetzen konnte.

20.10.2018 15:59 • #1


L
Was ist es denn noch wert?
Kannst du jemand hinschicken zb einen gemeinsamen Freund?

20.10.2018 16:04 • #2


A


Rückforderung von Gegenständen nach Trennung

x 3


S
Hallo, ich würde meinen Stolz behalten und ihr nicht mehr wegen einem Handy nachlaufen.
Mit Anwalt zu drohen ist -sorry- lächerlich. Also abhaken und Dein Leben genießen

20.10.2018 16:04 • x 2 #3


L
Zitat von Zeitreisender:
per Einschreiben einen sachlichen Brief

Da machste dich doch lächerlich.

Zitat von Zeitreisender:
Ein W A Foto von ihrer Zusage mir mein Handy zurück zu geben habe ich.

Das Foto schickst ihr und schreibst, hey was ist mit meinem alten Mobile, kannst mir das mal in den Briefkasten werfen? Und fertig.

Was ist das Teil noch wert? Ich glaube wenn es keine 300 Euro sind, wäre mir das schnuppe.

20.10.2018 16:07 • x 3 #4


G
Abhaken alles andere ist lächerlich.

Wirklich große Schäden oder Verluste nach einer Beziehung sehen anders aus.

20.10.2018 16:10 • x 1 #5


K
Vergiss das Handy. Es wird Dir nichts geben als einen weiteren bitteren Nachgeschmack, wenn Du es zurück erhältst. Das Handy hat keine existenzielle Bedeutung für Dein Leben. Dein Lebensstandard bleibt, wie er ist. Handy hin oder her.

Dich damit zu beschäftigen, ist festhalten.

Lass los. Das macht Dich mit Sicherheit friedlicher als Prinzipienreiterei.

20.10.2018 16:11 • #6


fe16
Zitat von Zeitreisender:
Anderseits denke ich mir, wenn ich nichts unternehme lacht sie sich in Fäustchen und freut sich darüber, dass sie ihren willen das Handy zu behalten einfach durchsetzen konnte



Wenn ich dich richtig lese und richtig verstehe
Ist nicht das Handy der Punkt sondern dein Ego ?

Also Bild ausdrucken
Einschreiben fertig machen
Wortlos
Wissen das man sich lächerlich gemacht hat
Unbezahlbar

Oder


Was ist an dem Handy so Toll ?

Anderer Vorschlag kauf ihr ein neues , und tausche es auch
Aber lächerlich hast du dich da auch gemacht

Ob du es glaubst oder nicht

Ich kann dich verstehen , ne dein Ego ...

Was du aber machst entscheidet dein Bauch

20.10.2018 16:35 • x 1 #7


F
Was heißt überlassen explizit geborgt oder geschenkt? Selbst wenn es nur geborgt wäre könntest du es nicht beweisen das es nicht ein Geschenk war. .
Ehrlich wegen sowas mickrigen würde ich keine Anstalten machen. ..

20.10.2018 16:39 • #8


L
Zitat von furby10:
Was heißt überlassen explizit geborgt oder geschenkt? Selbst wenn es nur geborgt wäre könntest du es nicht beweisen das es nicht ein Geschenk war. .
Ehrlich wegen sowas mickrigen würde ich keine Anstalten machen. ..


Sie hat gesagt sie will es ihm zurückgeben. Das hat er schriftlich.
Also sind beide Parteien von einem Leihvertrag ausgegangen.
Rein rechtlich ist der alte Knochen also zurückzugeben.

Ob ich deshalb in Deinem jetzigen Stadium ein Fass aufmachen würde. Eher nicht. Wahrscheinlich ist bei Dir noch Dein Ego am Ruder und will Kontakt. Beiseite schieben und drüber lachen. Bleib lieber bei der Kontaktsperre. Du bist noch nicht soweit.

20.10.2018 16:48 • #9


Gemini
Vielleicht willst du mit der Vorderung nach dem Handy insgeheim nur die Kontaktsperre umgehen? Ich vermute mal, die Sache ist für dich einfach noch nicht erledigt und das machst du an dem Handy fest... und per Einschreiben oder was auch immer, es liefe ja darauf hinaus, dass sie sich bei dir melden soll. Dann würdet ihr wieder über alles reden und ihr hättet wieder Kontakt.
Ich denke, so ein altes Handy ist es eigentlich nicht wert.

20.10.2018 16:55 • x 2 #10


H
Sehe es genauso wie die anderen hier.
Mach einen Haken dran und gut ist.
Sich darüber so viele Gedanken zu machen ist doch wirklich überflüssig.
Stehe drüber, sei großzügig und belächle das Ganze doch.
Ein Handy! Meine Güte. Davon geht die Welt nicht unter.
Wenn es sie glücklich macht, lass sie.

20.10.2018 17:03 • #11


A
Zitat von Zeitreisender:
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Während unserer Beziehung hatte ich meiner damaligen Freundin mein altes wertvolles Handy überlassen, da ich mir ein Neues kaufte. Nach der Trennung ( Thread, hatte ich hier eröffnet) forderte ich dieses zurück. Sie versicherte mir beim Auszug, dass sie ein Neues bestellte und ich bis nächste Woche mein Handy zurück bekomme. Seither sind fast 4 Monaten vergangen und mein Handy erhielt ich natürlich nicht zurück. Es gab ihrerseits keine Erklärung, Nachricht oder Rückmeldung was sie nun gedenkt mit dem Alten zu tun. Auch eine Nachfrage meinerseits ...


Hey.
Alleine wegen des Thread-Titels muss ich mich mit einbringen.
Prinzipiell stehen Dir Deine Sachen natürlich zu, gar keine Frage.
Wie man das ganze letztlich regelt ist natürlich so ne Sache.
Ich würde es auch jemand anderen regeln lassen, aus Selbstschutz/Kontaktsperre.

Bei mir war es folgendermaßen.
Sie schenkte mir zu Weihnachten vor knapp 2 Jahren ein Handy, gebunden an einen alleinig von ihr abgeschlossenen Partnervertrag.
Ich hatte nie die Möglichkeit das mit zu entscheiden.
Fragte immer wieder wegen der Kosten und so. Ihre Antwort war immer die gleiche. Es ist ein Geschenk.
Als sie mich verlassen hat, 11.6.18, lief/läuft der Vertrag noch bis Ende diesen Jahres.
Ich fragte was mit dem Handy und dem Vertrag sei, ich sollte es behalten.
Es war ein Geschenk.
Am Tag drauf erfuhr ich von meiner Mutter, Sie wolle von mir noch 120Euro Vertragskosten bis Ende des Jahres.
(NOCHMALS zum Verständnis, ich hatte nie die Möglichkeit darüber mit zu entscheiden).
Was mach ich, will ja kein Ärger, war schon genug am Boden.
Ich zahlte ihr ihr sch. Geld.
Ebenso nahm sie teilweise Möbel mit, die ich alle zahlte und auch viele andere Dinge wie Schmuck, was Sie mir damals alles schenkte, nahm sie Ebenso mit.
Sie bereicherte sich ordentlich an meinen Sachen.
Es war mir fast egal, da ich einfach nicht mehr konnte und keine Kraft mehr hatte.
Dann kam damals die Strom Nachzahlung.
Ich ließ Sie kontaktieren weil ich die Hälfte haben wollte, da es genau in diesem Zeitraum war.
Sie war erst nicht dazu bereit zu zahlen......
Was ich im Endeffekt in diesem Thread sagen möchte, diese ganze materielle sch. war und ist nichts im Vergleich zu dieser seelischen Narbe, die Sie mir verpasst hat.
Vielleicht hätte ich mir das nicht gefallen lassen sollen aber wie erwähnt, ich hatte keine Kraft mehr dafür und materielle Dinge waren mir prinzipiell noch nie so wichtig.
Deswegen sagte ich mir irgendwann, werde glücklich und ersticke an deiner Gier!
Ich wollte sie direkt nie wieder sehen.
Sie sollte einfach nur noch raus aus der Wohnung und aus meinem Leben verschwinden, endgültig.

Im nachhinein bin ich froh, es so gemacht zu haben, denn sonst hätte sicher noch länger Kontakt bestanden und das hätte mir den Rest gegeben.

Man muss natürlich dazu sagen/berücksichtigen, das kann man nicht verallgemeinern, da jede Trennung anderes verläuft.

Naja, trägt nicht wirklich etwas zu Deinem Problem bei aber ich habe den Titel gelesen und musste direkt in die Tasten hauen.
Macht mich jetzt noch sehr betroffen.

LG und einen angenehmen Sonntag

20.10.2018 17:08 • x 3 #12


M
Du hast die Rechnung, kannst folglich nachweisen - ist deines. Somit ab zum RA, investiere die paar Euro und lass ihr einen Brief zukommen, wo du die Rückgabe des Handy einforderst

20.10.2018 17:22 • #13


P
Zitat von Zeitreisender:
Soll ich den Brief vergessen und den Wert des Handys als Kollateralschaden der gescheiterten Beziehung verbuchen?


Vergiss es.
Smartphones verlieren so schnell an Wert.
Es ist nur ein Gegenstand denn man mit einem Fingershnipp ersetzen kann.

20.10.2018 17:24 • x 1 #14


M
Zitat von Puppenmama5269:

Vergiss es.
Smartphones verlieren so schnell an Wert.
Es ist nur ein Gegenstand denn man mit einem Fingershnipp ersetzen kann.

du
n eiphone
kostet neu über 600Euro

so einfach fingerschnipp, da wäre ich eigen

20.10.2018 17:30 • #15


A


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