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Rechnung vom gegn Anwalt?

V
Zur Bestätigung: Geteilt werden nur die Gerichtskosten und die werden durch die Geschäftsstelle des Gerichts in Rechnung gestellt, nicht durch den Anwalt.
Wenn du kein Anwaltsmandat erteilt hast, musst du auch nichts bezahlen.

Zur Zahlungsaufforderung des Gerichts. Der Antragsteller muss mit den geschätzten Gerichtskosten in Vorleistung gehen. Deine Ex hat also wahrscheinlich die Kosten komplett verauslagt. Wenn die Kosten dann höher ausfallen, stellt das Gericht die Differenz in Rechnung. Es kann also sein, dass du zwar den Differenzbetrag gezahlt hast, aber nicht deinen vollständigen Anteil, der eben teilweise durch ex verauslagt wurde. Den scheint die Anwältin einzufordern. Das darf sie auch, im zweiten Schritt holt sie sich einen Titel dafür.

29.08.2019 12:15 • x 2 #61


scallisia
Zitat von Lotta34:
Bei einer gerichtlichen einvernehmlichen Lösung werden die Kosten geteilt.

Ist der Betrag überhaupt der Rede wert? Würde einfach zahlen und abhaken.


Oha! Bitte nicht solche Ratschläge, wenn man keine Ahnung hat. Das kann dann für den nicht anwaltlich Vertretenen recht teuer werden.

Im Beschluss steht so etwas drin wie: die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet soviel wie: jeder trägt seine eigenen Kosten. Im Klartext also: Hast du Anwalt, zahlst du den. Hast du keinen, zahlst du natürlich keine Anwaltskosten. Das einzige was dann geteilt wird, sind die vom Antragsteller bereits verauslagten Gerichtskosten. Und wie @vollhorst ganz richtig schrieb werden diese gerichtlich festgesetzt. Also bitte schau nochmal ganz genau was da bzgl. der Kosten in dem Beschluss des Gerichts steht! Und nicht einfach irgendwas zahlen. Zur Not kannst du auch den zuständigen Rechtspfleger mal anrufen und dir das von ihm erklären lassen. Meist sind die super nett und hilfsbereit.

29.08.2019 12:23 • x 2 #62


A


Rechnung vom gegn Anwalt?

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scallisia
Zitat von Corbian:
Nur mal so aus Erfahrung:

Wenn bei einer Scheidung eine Partei nicht Zahlungsfähig ist, kann durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts die andere Partei dazu verdonnert werden, für die Gesamtkosten der Scheidung grad zu stehen.


HÄ? Wo hast du das denn her? Für solche Fälle gibt es doch die Verfahrenskostenhilfe. Und das auch nur für die EIGENEN Kosten. Also ggf. Anwalts- und Gerichtskosten. Anwaltskosten dann auch nur, wenn ich einen beauftragt habe. Und da kommt es auch immer auf den jeweiligen Verdienst an, ob man das per Ratenzahlung zurückzahlen muss oder nicht. ICH kann NICHT dazu verdonnert werden, die Kosten des Gegenanwaltes zu zahlen. Auch nicht vom Gericht! Das gilt sowohl für Familiensachen als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dort trägt jeder seine Kosten selbst!

Meinst du allerdings die Gerichtskosten, hast du zu einem gewissen Teil recht. Hier sind beide Parteien Gesamtschuldner. Ich kann dann aber einen Titel erwirken und mir dann den von mir gezahlten Teil zurückholen. Das stimmt.

29.08.2019 12:27 • #63


scallisia
Zitat von Porcelina1801:
Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.

Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.


Das ist auch richtig so. Das Gericht gleicht dann deinen Anteil im Normalfall automatisch an den/die AntragstellerIn aus. Ich würde da nochmal nachhaken und denen auch sagen, dass du deinen Anteil bereits gezahlt hast.

29.08.2019 12:32 • #64


scallisia
Zitat von AlexH:

Zugegeben ist mündlich schwer zu beweisen. Aber dann bräuchtest auch deine Semmeln beim Bäcker nicht bezahlen. Oder machst das schriftlich.


Da geht es um Fernabsatz. Anderes Thema.


OMG! Hier geht es doch um Angebot und Annahme. Der Bäcker bietet sein Brötchen für Preis x an. Ich nehme das Angebot an, in dem er mir bitte 3 Brötchen zum dem angeboten Preis in die Tüte packen soll. Ich bezahle, er gibt mir Brötchen = Kaufvertrag.

Nehme ich das Angebot vom Bäcker nicht an, brauche ich diesem auch nicht zu widersprechen, denn dann fehlt ja die Annahme zum Angebot, ergo: es kommt auch kein KV zustande, dem ich widersprechen könnte... Ist aber jetzt auch absolut OT.

29.08.2019 12:39 • x 1 #65


scallisia
Zitat von Porcelina1801:

Tja, hab ich leider nicht. Wenn ich einen Anwalt beauftragen muss, kann ich es gleich zahlen. Ist vermutlich weniger Stress.

So ein Mist

Da denkt man, man hat den ganzen Sch... hinter sich und dann sowas


Eine Rechtsschutzversicherung wird dir in einer Scheidungssache auch nichts nützen, da Familienangelegenheiten im Normalfall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Warum nur?

29.08.2019 12:40 • #66


scallisia
Zitat von AlexH:
Wenn Du einer Rechnung nicht widersprichst, akzeptierst Du sie. So was nennt man konkludentes Verhalten

Guckst Du... https://www.juraforum.de/lexikon/konkludente-handlung

Als konkludente Handlungen werden stillschweigende Handlungen angesehen, welche den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte. Der Handelnde verhält sich so, dass durch sein Verhalten auf die Abgebe einer bestimmten Willenserklärung geschlossen werden kann. Die bedeutet, dass eine konkludente Abgabe einer Willenserklärung nicht dadurch erfolgt, dass der Handelnde explizit sagt, was er möchte, sondern alleine durch sein Handeln seinen Willen ausdrückt.


Puh, aber auch hier muss die Leistung von einer Gegenleistung abhängig sein. Das ist hier - was zumindest die Anwaltskosten angeht - nicht der Fall!

29.08.2019 12:44 • x 1 #67


Konrad
Zitat von vollhorst:
Geteilt werden nur die Gerichtskosten und die werden durch die Geschäftsstelle des Gerichts in Rechnung gestellt, nicht durch den Anwalt.


Ich versuche die ganze Zeit Euch zu folgen , aber irgendwie hab ich den Faden verloren und will mir das ganz einfach machen .

Also der wer die Scheidung eingereicht hat ist für das Gericht Auftraggeber und zahlt die Gerichtskosten , richtig?
Was die zu Scheidenden privat über diese Kosten vereinbart haben ist dem Gericht egal . richtig ?

Da aber Zwei an den zu Scheidenen rumllutschen , kommt noch wegen Anwaltpflicht mindestens ein Anwalt dazu den mindestens einer der zu Scheidenen per Mandat beauftragen muß. Der ist gegenüber der Anwaltlichen Leistung Plichtig die Kosten des Anwalts laut Tabelle zu zahlen. richtig?

Ab da kapiere ichn ichts . Muß dann die Trittbrettfahrerin sag ich mal was Bekunden beim Anwalt?
Oder beim Termin vor Gericht?

Wenn die Trittbrettfahrerin was Bekunden muß beim Anwalt sind doch Beide Ehepartner für den anderen noch voll Haftbar da sie ja noch Verheiratet sind.
Und die Trittbrettfahrerin hat über die Bekundung / Erklärung ebenfalls dem Auftrag zugestimmt den der Ehepartner erteilt hat.richtig?

Dem Gericht und auch .dem Anwalt ist es tootal egal von wem die Kohle nun kommt, das was Anfällig ist muß bezahlt werden.

Was die Ehepartner unter sich Ausmachen ist Privatvergnügen .

Hier könnten die Beiden mal die Belege für Überweisungen für Gericht und für Anwalt getrennt auf den Küchentisch legen oder Zuschicken, den Forderungen gegenüberstellen, sehen ob zuviel oder zu wenig gezahlt haben oder Forderungen ohne rechtliche Grundlage erhoben und dann noch mal in die Private Verhandlung gehen .

29.08.2019 14:00 • #68


E
[quote=scallisia]

OMG! Hier geht es doch um Angebot und Annahme. Der Bäcker bietet sein Brötchen für Preis x an. Ich nehme das Angebot an, in dem er mir bitte 3 Brötchen zum dem angeboten Preis in die Tüte packen soll. Ich bezahle, er gibt mir Brötchen = Kaufvertrag.

Nehme ich das Angebot vom Bäcker nicht an, brauche ich diesem auch nicht zu widersprechen, denn dann fehlt ja die Annahme zum Angebot, ergo: es kommt auch kein KV zustande, dem ich widersprechen könnte... Ist aber jetzt auch absolut OT. [/

Dazu eine kleine Korrektur:
Bei den Brötchen in der Auslage handelt es sich um eine Aufforderung zum Angebot (sog. invitatio ad offerendum).

Der Käufer sagt, er möchte von diesen Brötchen drei Stück (= Angebot).

Der Bäcker kann dieses Angebot annehmen, dh er ist bereit, dem Käufer die Brötchen zu verkaufen.
Oder er sagt: An Dich will ich meine Brötchen nicht verkaufen. und behält sie. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen.

29.08.2019 16:25 • x 1 #69


Kummerkasten007
Hier gehts nicht um Angebot und Nachfrage, sondern um einen vom Gericht festgestellten Kostenbeschluss, den die TE bereits bezahlt hat.

Und genau das würde ich schriftlich der Kanzlei mitteilen.

29.08.2019 16:29 • #70


E
Gibt es einen gerichtlichen Kostenfeszsetzungsbeschluss (der heißt auch so)? Falls ja, bist Du verpflichtet, den dort genannten Betrag an die Gegenseite zu zahlen.

Gibt es vom Gericht eine Kostenrechnung erhalten? Diese wäre gegenüber dem Gericht auszugleichen.

Evtl. hast Du zur Info eine Gerichtskostenrechnung erhalten - aus der ergibt sich, wer wieviele Gerichtskosten zu zahlen hat bzw. darauf schon bezahlt hat und somit welcher Betrag noch offen ist.

Wenn Du noch gar nichts bezahlt hast, dann wird auf Antrag der Gegenseite vom Gericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen und den sich daraus ergebenden Betrag hast Du dann an die Gegenseite zu zahlen.

29.08.2019 16:41 • x 1 #71


E
Zitat von Eagle:
Gibt es einen gerichtlichen Kostenfeszsetzungsbeschluss (der heißt auch so)? Falls ja, bist Du verpflichtet, den dort genannten Betrag an die Gegenseite zu zahlen.


So etwas vermute ich mal steckt dahinter. Mich wundert nur, dass er einerseits eine Rechnung vom gericht bekommen hat und eine von der Anwältin. Werden die Gerichtskosten icht direkt an die Prozessführenden gestellt? Oder hat die Anwältin die Gerichtskosten von ihrem Underkonto bezahlt und ist in Vorleistung getreten?

29.08.2019 17:27 • #72


Porcelina1801
Zitat von AlexH:
Mich wundert nur, dass er einerseits eine Rechnung vom gericht bekommen hat und eine von der Anwältin. Werden die Gerichtskosten icht direkt an die Prozessführenden gestellt? Oder hat die Anwältin die Gerichtskosten von ihrem Underkonto bezahlt und ist in Vorleistung getreten?


Tut zwar nichts zur Sache, aber ich bin weiblich.

Genau das ist es, was ich nicht verstehe.

Ich werde einfach beim Gericht anrufen und nachfragen.

29.08.2019 18:00 • #73


E
Zitat von Porcelina1801:
Tut zwar nichts zur Sache, aber ich bin weiblich.


Ok...sorry...

Das würde ich auch mal machen. Nicht dass die Anwältin, wie bereits erwähnt, es einfach versucht. Nicht jeder Anwalt ist ein Guter...ich prozessiere grad gegen einen...

29.08.2019 18:04 • #74


A


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