vollhorst
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vollhorst
Zitat von Lotta34:Bei einer gerichtlichen einvernehmlichen Lösung werden die Kosten geteilt.
Ist der Betrag überhaupt der Rede wert? Würde einfach zahlen und abhaken.
Zitat von Corbian:Nur mal so aus Erfahrung:
Wenn bei einer Scheidung eine Partei nicht Zahlungsfähig ist, kann durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts die andere Partei dazu verdonnert werden, für die Gesamtkosten der Scheidung grad zu stehen.
Zitat von Porcelina1801:Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.
Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.
Zitat von AlexH:
Zugegeben ist mündlich schwer zu beweisen. Aber dann bräuchtest auch deine Semmeln beim Bäcker nicht bezahlen. Oder machst das schriftlich.
Da geht es um Fernabsatz. Anderes Thema.
Zitat von Porcelina1801:
Tja, hab ich leider nicht. Wenn ich einen Anwalt beauftragen muss, kann ich es gleich zahlen. Ist vermutlich weniger Stress.
So ein Mist
Da denkt man, man hat den ganzen Sch... hinter sich und dann sowas
Zitat von AlexH:Wenn Du einer Rechnung nicht widersprichst, akzeptierst Du sie. So was nennt man konkludentes Verhalten
Guckst Du... https://www.juraforum.de/lexikon/konkludente-handlung
Als konkludente Handlungen werden stillschweigende Handlungen angesehen, welche den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte. Der Handelnde verhält sich so, dass durch sein Verhalten auf die Abgebe einer bestimmten Willenserklärung geschlossen werden kann. Die bedeutet, dass eine konkludente Abgabe einer Willenserklärung nicht dadurch erfolgt, dass der Handelnde explizit sagt, was er möchte, sondern alleine durch sein Handeln seinen Willen ausdrückt.
Zitat von vollhorst:Geteilt werden nur die Gerichtskosten und die werden durch die Geschäftsstelle des Gerichts in Rechnung gestellt, nicht durch den Anwalt.
Eagle
Eagle
Ex-Mitglied
Zitat von Eagle:Gibt es einen gerichtlichen Kostenfeszsetzungsbeschluss (der heißt auch so)? Falls ja, bist Du verpflichtet, den dort genannten Betrag an die Gegenseite zu zahlen.
Zitat von AlexH:Mich wundert nur, dass er einerseits eine Rechnung vom gericht bekommen hat und eine von der Anwältin. Werden die Gerichtskosten icht direkt an die Prozessführenden gestellt? Oder hat die Anwältin die Gerichtskosten von ihrem Underkonto bezahlt und ist in Vorleistung getreten?
Ex-Mitglied
Zitat von Porcelina1801:Tut zwar nichts zur Sache, aber ich bin weiblich.
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