Gartenfee17
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Zitat von U-I-B:Also, ich musste nur meinen Teil der Verfahrenskosten zahlen und das war´s. Den Anwalt hat meine Ex für sich beauftragt gehabt, ist ihr Ding, somit auch ihre Rechnung. Punkt,aus, fertig. Wär ja noch schöner, wenn ich die hätte bezahlen müssen.
Du müsstest diese Anwältin nur dann zahlen, wenn sie an einer einvernehmlichen Scheidung in Deinem Auftrag mitgewirkt hätte. Wenn die Anwältin aber ausschließlich nur für Dein Gegenüber tätig war, bist Du raus aus der Nummer.
Im Scheidungsurteil steht ja auch meistens drin, wer welche Verfahrens- und Gerichtskosten zu tragen hat. Die Gerichtskosten kommen aber, wie der Name schon sagt, vom Gericht und nicht von der Anwältin der Gegenseite.
NurEinGast
Zitat:Wenn ich dir eine Kiste mit Wein vor die Tür stelle mit Rechnung. Und Du widersprichst weder der Rechnung noch der Lieferung ist das eine übereinstimmende Willenserklärung. Demnach ein Rechtsgeschäft. Und dann zahlst Du
Emba
Zitat von AlexH:
Das wäre möglich. Wobei auch das unerheblich ist. Sowas kann passieren. Abeer dann wird geschauut wer das Verfahren angestrebt hat. Wenn er das nicht war, hat die Anwältiin Pech. Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass ein Antrag auf Kostenteilung gestellt wurde. und dem wurde wohl im Vorfeld nicht widersprochen
Indem er der rechnung nicht widerspricht, sondern nur um Kostenaufstellung bittet. Dann wäre die Rechnung zwar nicht richtig gelegt, dem grunde nach aber bestünde der Anspruch.
Wenn ich dir eine Kiste mit Wein vor die Tür stelle mit Rechnung. Und Du widersprichst weder der Rechnung noch der Lieferung ist das eine übereinstimmende Willenserklärung. Demnach ein Rechtsgeschäft. Und dann zahlst Du
Corbian
Zitat von Corbian:Nur mal so aus Erfahrung:
Wenn bei einer Scheidung eine Partei nicht Zahlungsfähig ist, kann durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts die andere Partei dazu verdonnert werden, für die Gesamtkosten der Scheidung grad zu stehen.
Holzer60
U-I-B
Zitat von Porcelina1801:
Das kann ich ausschließen. Meine Ex hat genug Geld.
Merilin
Benita
Zitat von Porcelina1801:Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.
U-I-B
Zitat von Porcelina1801:Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.
Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.
Zitat von Porcelina1801:Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.
Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.
U-I-B
Zitat von Simone1978:Mit deiner bereits erhaltenen und bezahlten Rechnung abgleichen. Wenn du keine Unterlagen dazu von der Anwältin hast, diese anfordern. Falls die sich weigert, sagst du, dass du/sie sonst keine Rechtsgrundlage hast. Kommst du nicht klar, kannst du auch beim Gericht anrufen und denen die Forderung der Anwältin mitteilen. Sie dürfen zwar nur bedingt rechtlich Auskunft geben, aber vielleicht hast du Glück, wenn du sehr freundlich bist.
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