Ex-Mitglied
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Ex-Mitglied
Zitat von Scheol:Widersprechen kann ich nur etwas , was ich beauftragt habe.
Wenn ich es widerspreche würde ich zugeben das ich jemand beauftragt habe.
Zitat von Merilin:Ich würde da einfach anrufen und fragen was sie wollen .
Angi2
Zitat von Porcelina1801:
Das sind mehrere hundert Euro. Das zahle ich nicht einfach so.
Zitat von AlexH:Wenn Du einer Rechnung nicht widersprichst, akzeptierst Du sie. So was nennt man konkludentes Verhalten
Guckst Du... https://www.juraforum.de/lexikon/konkludente-handlung
Als konkludente Handlungen werden stillschweigende Handlungen angesehen, welche den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte. Der Handelnde verhält sich so, dass durch sein Verhalten auf die Abgebe einer bestimmten Willenserklärung geschlossen werden kann. Die bedeutet, dass eine konkludente Abgabe einer Willenserklärung nicht dadurch erfolgt, dass der Handelnde explizit sagt, was er möchte, sondern alleine durch sein Handeln seinen Willen ausdrückt.
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Zitat von Angi2:Das werden die Anwaltskosten der Anwältin sein, deine Ex hat vielleicht kein Geld mehr.
Zitat von Scheol:Wo soll er den der Anwältin ein Zeichen und somit ein Auftrag erteilt haben
Zitat von AlexH:Indem er der rechnung nicht widerspricht, sondern nur um Kostenaufstellung bittet. Dann wäre die Rechnung zwar nicht richtig gelegt, dem grunde nach aber bestünde der Anspruch.
Zitat von Porcelina1801:
Ne, ich denke nicht, dass das Fake ist. Den Namen der Anwältin kannte ich und auch die Verfahrensnummer stimmt.
Zitat von AlexH:
Wenn ich was beauftragt habe, kann ich nicht mehr widersprechen.
.
Ex-Mitglied
Zitat von Scheol:Es wurde weder mündlich noch schriftlich jemand beauftragt. Auf was möchte ich widersprechen ?
Ich beziehe mich auf den Vertrag von ähhh ja wann den , der am , NICHT geschlossen wurde.
Zitat von Porcelina1801:Hallo zusammen,
meine Scheidung ist durch. Urteil ist da, Gerichtskosten hab ich überwiesen.
War eine einvernehmliche Scheidung. Meine Ex hatte eine Anwältin beauftragt, ich hatte keinen.
Heute morgen kam nun eine Anwaltsrechnung der Anwältin meiner Ex.
Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?
Kennt sich da jemand aus, ob die irgendwelche Ansprüche gegen mich erheben kann, obwohl ich sie nicht beauftragt habe?
Ex-Mitglied
U-I-B
Zitat von Porcelina1801:Hallo zusammen,
meine Scheidung ist durch. Urteil ist da, Gerichtskosten hab ich überwiesen.
War eine einvernehmliche Scheidung. Meine Ex hatte eine Anwältin beauftragt, ich hatte keinen.
Heute morgen kam nun eine Anwaltsrechnung der Anwältin meiner Ex.
Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?
Kennt sich da jemand aus, ob die irgendwelche Ansprüche gegen mich erheben kann, obwohl ich sie nicht beauftragt habe?
U-I-B
Zitat von Gorch_Fock:Moin Also da ich den Spaß auch durch hatte: Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen sieht es doch meist so aus, dass man sich aus Anstand dann auch die Anwaltskosten und Gerichtskosten teil. Hier solltest Du mal mit Deinem Ex Kontakt aufnehmen, was er hier vereinbart hat. Wenn er es so mit der Anwältin abgesprochen hat (sollte er natürlich auch mit Dir vorher getan haben) entfällt einfach der Überweisungsschritt an Deinen Ex.
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