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Rechnung vom gegn Anwalt?

Porcelina1801
Zitat von Ocram:

Unbedingt Wiederspruch, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass es von einen Anwalt prüfen.


Tja, hab ich leider nicht. Wenn ich einen Anwalt beauftragen muss, kann ich es gleich zahlen. Ist vermutlich weniger Stress.

So ein Mist

Da denkt man, man hat den ganzen Sch... hinter sich und dann sowas

28.08.2019 20:08 • #16


E
Zitat von Porcelina1801:
Hab jetzt auch erstmal geantwortet, dass ich eine Auflistung darüber haben möchte, wie dieser Betrag zustande kommt.


Damit bittest Du um eine Rechnung.

Zitat von Porcelina1801:
Tja, hab ich leider nicht.


Brauchst Du auch erst mal nicht. Ganz entspannt. Aber ich würde einen Widerspruch per Einschreiben schicken.

28.08.2019 20:08 • x 1 #17


A


Rechnung vom gegn Anwalt?

x 3


Ocram
Zitat von AlexH:
Damit bittest Du um eine Rechnung.

So seh ich das auch.
Auf jedenfall WIEDERSPRUCH einlegen

28.08.2019 20:10 • x 1 #18


Porcelina1801
Danke @AlexH
Bei Anwaltskram werde ich immer etwas flatterig

28.08.2019 20:10 • #19


Ocram
Zitat von Porcelina1801:
Bei Anwaltskram werde ich immer etwas flatterig

Verständlich, kenn ich, deswegen ist es ja gut, das Du dir Rat holst.

28.08.2019 20:13 • x 1 #20


E
Zitat von Porcelina1801:
Bei Anwaltskram werde ich immer etwas flatterig


Warum denn? Was würdest Du denn machen, wenn der Dachdecker um die Ecke Dir eine Rechnung stellt, obwohl Du nie einen Auftrag erteilt hast`? Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Beim Anwalt ist das nicht anders. Die Grundlage für ein Anwaltshonorar ist ein erteiltes Mandat oder ein Beschluss aufgrund eines Antrags des Anwalts. Wenn also irgendwo ein Antrag auf Kostenteilung vor Gericht gestellt wurde und dem wurde entsprochen, wirst Du zahlen müssen. Aber sowas ergibt sich aus den Schriftsätzen des Anwalts. Und die musst Du bekommen haben.

28.08.2019 20:15 • x 2 #21


Porcelina1801
Die Rechnung vom Dachdecker verstehe ich. Mit Paragraphen und Gerichtsdeutsch tue ich mir hingegen schwer

28.08.2019 20:22 • #22


E
Es ist aber nichts anderes. Und auch der Anspruch des Dachdeckers ergibt sich aus Paragraphen. Wär ja nochmal schöner. Ansonsten würde ich ein gewerbe anmelden und allen möglichen Leuten rechnungen schreiben. Und wenn nur die Hälfte bezahlen würde, wäre es genug.

Aber widerspreche. Wenn Du ur eine detaillierte Aufstellung möchtest, stimmst Du der Rechnung dem grunde nach zu. D.h. Rechnung akzeptierst Du, nur nicht in dieser Form...dann wirst eine andere bekommen....

28.08.2019 20:24 • #23


M
Ist es eine hohe Summe?
Du kannst doch ruhig in dem Anwaltsbüro anrufen und fragen was das für eine Rechnung ist. Dann weisst du mehr. Womöglich hat das die Sekretärin verwechselt und es sollte an deine ex gehen, wie auch immer. Ruf doch einfach an. Das wäre jetzt mein erster schritt.
Und falls da irgendwelche Paragraphen stehen dann Google das

28.08.2019 20:25 • #24


E
Wenn Du einer Rechnung nicht widersprichst, akzeptierst Du sie. So was nennt man konkludentes Verhalten

Guckst Du... https://www.juraforum.de/lexikon/konkludente-handlung

Als konkludente Handlungen werden stillschweigende Handlungen angesehen, welche den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte. Der Handelnde verhält sich so, dass durch sein Verhalten auf die Abgebe einer bestimmten Willenserklärung geschlossen werden kann. Die bedeutet, dass eine konkludente Abgabe einer Willenserklärung nicht dadurch erfolgt, dass der Handelnde explizit sagt, was er möchte, sondern alleine durch sein Handeln seinen Willen ausdrückt.

28.08.2019 20:28 • x 1 #25


Babs54
Sicher, dass es eine ordentliche Rechnung ist und nicht nur so eine Fake-Rechnung? Also Betrug.....
Sonst frag deine Ex doch mal, wie ihre Anwältin heisst.

28.08.2019 20:32 • #26


E
Zitat von Babs54:
Sicher, dass es eine ordentliche Rechnung ist und nicht nur so eine Fake-Rechnung? Also Betrug.....


Das könnte auch sein. Ist ja kein Hexeenwerk in erfahrung zu bringen, wer gegen wen prozessiert. Hängt im Gericht ja alles aus. Und bei öffentlichen verhandlungen kann sich da auch Jeder reinsetzen. Ich eröffne eine Kanzlei. Ich prozzesier zwar nie, schreib aber dennoch rechnungen. Und ich idiot geh einen Monat arbeiten

28.08.2019 20:37 • x 1 #27


M
Ja genau. Ist das überhaupt die Anwältin deiner Frau? Hat deine Frau evtl mit Absicht ' ihre' rng an dich schicken lassen?
Ich würde da einfach anrufen und fragen was sie wollen . Vielleicht klärt es sich dann schon auf.

28.08.2019 20:38 • x 1 #28


Scheol
Zitat von AlexH:

Das stimmt natürlich nicht. Wie überall bezahlt, der der den Auftrag erteilt. MAn kann das über eine Kostenteilungsvereinabrung klären. Ist die nicht da, zahlt der, der bestellt. Wie überall.




Dann würde ich der Rechnung widersprechen.



Widersprechen kann ich nur etwas , was ich beauftragt habe.

Wenn ich es widerspreche würde ich zugeben das ich jemand beauftragt habe.

28.08.2019 20:39 • #29


Porcelina1801
Zitat von Babs54:
Sicher, dass es eine ordentliche Rechnung ist und nicht nur so eine Fake-Rechnung? Also Betrug.....
Sonst frag deine Ex doch mal, wie ihre Anwältin heisst.


Ne, ich denke nicht, dass das Fake ist. Den Namen der Anwältin kannte ich und auch die Verfahrensnummer stimmt.

28.08.2019 20:39 • x 1 #30


A


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