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Psycho Exfreund will mich bei der Polizei anzeigen

K
Hallo ihr lieben

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgendes ist bei mir passiert:

Ich habe meinen neuen Freund letztes Jahr im September kennengelernt und alles hat soweit gepasst. Mir ist nur sehr früh aufgefallen, dass er keine Fehler einsehen kann und diese immer auf mich schiebt. Es gab außerdem oft Krach, weil seine Freunde mich hassten. Sie hielten mich für eine Lügnerin, weil ein Freund von ihnen mich gestalkt hat und er natürlich alles verdreht.
Diese 2 Sachen standen immer zwischen uns.

Im April war ich bei ihm und er hat mich angefahren warum ich den sch. Abwasch nicht mache und seine Bude nicht putze.
Ich habe seine Wohnung immer von selber geputzt und den teilweise 2 Wochen alten Abwasch erledigt ohne das er mich bitten musste. Ich habe das gerne gemacht. Da ist es bei mir durchgebrannt und ich bin zur Tür raus und wollte heimfahren. Ich habe nur gemerkt das meine Wertsachen noch bei ihm liegen und musste zurück.
Er wollte mich erst nicht reinlassen, aber hat mir dann doch die Tür geöffnet.
Wir haben gestritten und ich habe mein Zeug aus dem Kleiderschrank geräumt. Daraufhin ist er auf mich losgegangen. Er hat mich auf das Sofa geschubste, mich am Fuß gepackt, auf den Boden gedrückt und mein Bein und mein Arm verdreht. Ich habe vor schmerzen geschrien und er hat nicht losgelassen.
Ich habe daraufhin sofort meine mum angerufen, damit sie mich abholen kommt. Während es in der Leitung getutet hat ging er erneut auf mich los und hat mich gewürgt. Ich habe ihn in die Hand gebissen aus Notwehr.
Er hat mich noch die Treppe runtergeschubst und erneut zu Boden gedrückt und gewürgt.
Er hat dabei alles mit seinem Handy gefilmt. Als ich draußen vor dem Haus am hyperventilieren war hat er das von seinem Fenster aus gefilmt. Meine Eltern kamen und ich bin direkt zur Polizei gefahren und habe Anzeige erstattet.
Fotos und ein ärztliches Attest liegen als Beweis vor.

Ich habe an ihn noch einen Brief geschrieben, wo ich mich für die anfangs schöne Zeit bedanke und ich ihm lebe wohl sage.

Nun 4 Wochen später hat er mir geschrieben, er würde mir mein Zeug vorbeibringen. Ich schrieb ihm eine Uhrzeit und er kam natürlich nicht! Stattdessen schrieb er mir in der Nacht er hätte besseres zu tun, als mein Zeug zu mir zu fahren und er hätte es nie geschrieben (soviel zu er verdreht alles).

Heute hat er mir gedroht mit folgendem Text:

Es stehen zwei Optionen zur Auswahl:

1. Ich appeliere an dein Gewissen, die Wahrheit in dieser Angelegenheit zu gestehen und zuzugeben, dass ich dich niemals körperlich attackiert, weder noch beleidigt habe. Noch hast du die Möglichkeit zur Polizei zu gehen und das richtig zu stellen. Insofern werde ich von diversen Gegenanzeigen (siehe unten) absehen. So können wir auch die Sachen, die dir zustehen über eine dritte, unbeteiligte Person abwickeln.

2. Wir können das gerne vor Gericht austragen. Damit habe ich kein Problem. Ich weiß, dass ich unschuldig bin und werde, wenn du nicht einlenkst, die Wahrheit vor Gericht aufdecken.
Doch bedenke: Belässt du es bei der Anzeige, werde ich meinen Anwalt hinzuziehen und wir werden werden uns vor Gericht sehen.
Das wird uns beide nur Nerven, Geld und Zeit kosten.
Jedoch ganz besonders dich und deine Familie,. Denn ich sehe es nicht ein, die Kosten, die durch die Anwälte, als auch die Gerichtskosten (total aktuell ca. 5000,00Euro zzgl. der Geldstrafen die auf dich zukommen werden) entstehen, zu zaheln, obwohl ich absolut nichts verbrochen habe. Diese sog. Anwaltskosten werde ich nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO von dir zurück verlangen.
Da ich stark bezweifle, dass du allein diesen Betrag zahlen können wirst, werden die o. g. 5000,00Euro somit zu Lasten deiner Familie gehen. Und ich gehe mal schwer davon aus, dass deine Eltern geld- zeittechnisch auch etwas Besseres zu tun haben, als deinen Mist auszubaden.

Dahingehend werde ich zu folgenden Gegenanzeige greifen müssen, die ich mir bisweilen erspart habe, da ich Wichtigeres zu erledigen habe als mich um solche Schererein zu kümmern:
1. Anzeige wegen Beleidigung
2. Anzeige wegen Bedrohung
3. Anzeige wegen Körperverletzung
4. Anzeige wegen übler Nachrede
5. Anzeige wegen Hausfriedensbruch
6. Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
7. Anzeige wegen
falscher Verdächtigung
8. Anzeige wegen Nötigung
Und zu guter letzt wirst du dich wegen §153 StGB, falsche uneidliche Aussage vor Gericht, verantworten müssen.

P. S.: Deine Unwahrheiten werden genau wie ein Kartenhaus beim kleinsten Windstoß in sich zusammenfallen.


Hat er überhaupt eine Chance gegen mich anzuzeigen? Nichts davon ist wahr!

Vorallem ist er wirklich so psychisch krank, dass er denkt er hätte mich nicht angegriffen?

Was ist eure Meinung dazu? Muss ich mir Sorgen machen oder ist das Gericht auf meiner Seite?

28.04.2020 01:48 • #1


B
Fertige Gedächnissprotokolle des Übergriffs an, deine Mutter soll auch eins machen.Dann würde ich zum Anwalt gehen,ihm die Drohungen zeigen. Er wird dir dann sagen,was weiter zu tun ist.

28.04.2020 01:58 • x 1 #2


A


Psycho Exfreund will mich bei der Polizei anzeigen

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M
Geh zum Anwalt, den Text nimmst du gleich mit.

28.04.2020 02:24 • x 1 #3


Gorch_Fock
Da Du die Tat gut dokumentiert hast, solltest Du keine Probleme haben. Ein Besuch beim Anwalt ist sinnvoll. Möglicherweise sollte ein gerichtliches Annäherungsverbot / Kontaktverbot erlassen werden. Führe Du auch keine weitere Kommunikation mit ihm.

28.04.2020 03:55 • x 1 #4


berliner1962
Hallo, das klingt ja alles ganz furchtbar. Aber bist Du nicht diejenige die ihn bereits zuerst angezeigt hat? Da ist davon die Rede das er das mit dem Handy gefilmt hat. Ja hat denn die Polizei nicht sofort das Handy als Beweis gesichert?
Das macht mich stutzig.
Hast Du beispielsweise die Würgemale ärztlich dokumentieren lassen? Oder fehlt hier auch der Beweis?
Gibt es ansonsten Zeugen welche die Auseinandersetzungen bestätigen können?

Nicht das ich Dir nicht glaube, aber es stünde sonst doch alles Aussage gegen Aussage.

Sein Droh-Text ist für mich unglaubwürdig. Denn er beweist, das er Dich erpressen will die Anzeige zurück zu nehmen.
Sonst hätte er ja auf Grund der ganzen Latte an Vergehen derer Du Dich vorgeblich schuldig gemacht hast von sich aus bereits Anzeige erstatten können.

Schließlich noch die Fraqe wieso Du Dich überhaupt als Putzfrau angedient hast? Ich persönlich wüsste mit einer Freundin etwas besseres anzufangen als sie in meiner Bude putzen zu lassen.

Alles Gute

28.04.2020 04:29 • #5


M
Außerdem kann er dich mit Anzeigen Loch und Löcher überschütten: Solange du ihn bereits angezeigt hast und das Strafverfahren läuft, werden seine Anzeigen gegen dich ruhen gelassen - 99% aller Menschen machen nämlich sofort eine Gegenanzeige, wenn sie selbst angezeigt werden.
Das ruht solange, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Meist entlastet dich das Verfahren dann selbst schon und die Anzeige wird abgewiesen.
Er will dich aus der Deckung locken. Nicht drauf eingehen.

28.04.2020 04:58 • x 1 #6


berliner1962
Zitat von marlon445:
werden seine Anzeigen gegen dich ruhen gelassen - 99% aller Menschen machen nämlich sofort eine Gegenanzeige, wenn sie selbst angezeigt werden.


Ich denke, das ist nicht ganz richtig. Bei der Erstattung von Strafanzeigen sind die jeweiligen Behörden dazu verpflichtet, dem sogenannten Anfangsverdacht auch nachzugehen, den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären und in alle Richtungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur nach belastenden, sondern auch nach entlastenden Umständen zu überprüfen hat. Sofern die Anzeigenerstattung bei der Polizei eingeht, übermittelt diese den geschilderten Sachverhalt an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, welche daraufhin zu entscheiden hat, ob Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist.

Ehestreitigkeiten werden wie auch Wirtshausstreitigkeiten relativ oft eingestellt, nicht nur wegen chronischer Überlastung der Behörden und Gerichte sondern aus Mangel an Beweisen und Zeugen und mangelndem Interesse der Öffentlichkeit. Bei tatsächlich stattgefundener häuslicher Gewalt ist es daher immer ratsam, das das Opfer Zeugen bzw. Beweise unmittelbar beibringt, oft reicht ein einfaches Attest eines Arztes der die entstandenen Verletzungen dokumentiert.

99% Gegenanzeigen? Ich gehe davon aus das dies nur Deine Vermutung ist und das Du Dich irrst.
Jede Anzeige birgt auch eine gewisse Gefahr für den Anzeigenden, denn wenn diese sich als Falschbeschuldigung heraus stellt etwa nur um sich von eigener Schuld reinzuwaschen, macht sich der Anzeigende ebenfalls strafbar.

Umgekehrt wird zuweilen von der Antragsstelle, also von einem geschulten Mitarbeiter der entsprechenden Behörde direkt empfohlen eine Gegenanzeige zu erstatten wenn der geschilderte Sachverhalt klare Indizien einer Falschbeschuldigung aufweist.

28.04.2020 06:46 • x 2 #7


Gwenwhyfar
Bei Körperverletzung wird das öffentliche Verfolgungsinteresse in der Regel bejaht. Da nützt dann auch eine Rücknahme der Anzeige nichts mehr.

Lass Dich nicht einschüchtern, er bläht sich nur auf, weil er Angst hat. Ein Bursche, der so austickt, hat vermutlich auch schon nette Vorstrafen. Allerdings würde ich darauf achten, mich die nächsten Monate nicht allein an einsameren Orten oder im Dunkeln zu bewegen. Kann sein, dass Du da in merkwürdige Kreise geraten bist.

28.04.2020 07:03 • x 6 #8


Kummerkasten007
Ich würde mit seinem Text (er hatte sogar Zeit, sich irgendwelche Paragraphen zu suchen) zu einem Anwalt gehen, dem auch von der Anzeige erzählen und alles dann über diesen laufen lassen.

28.04.2020 07:12 • x 3 #9


Scheol
Zitat von Kleeblatt24:
Hallo ihr lieben Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes ist bei mir passiert: Ich habe meinen neuen Freund letztes Jahr im September kennengelernt und alles hat soweit gepasst. Mir ist nur sehr früh aufgefallen, dass er keine Fehler einsehen kann und diese immer auf mich schiebt. Es gab außerdem oft Krach, weil seine Freunde mich hassten. Sie hielten mich für eine Lügnerin, weil ein Freund von ihnen mich gestalkt hat und er natürlich alles verdreht. Diese 2 Sachen standen immer zwischen uns. Im April war ich bei ihm und er hat mich angefahren ...


Würde eine Anzeige wegen Erpressung stellen. ( hier genau prüfen lassen )

https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html

Und Nötigung , ( wenn du das und das nicht machst )

https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Üblenachrede ( da er dich als Lügnerrin hinstellt )

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html


Ob hier sein Handy als Beweismittel sichergestellt werden kann , sollte über Polizei / Anwalt geprüft werden.


Du solltest auch den Kontakt völlig auf null fahren , da dir sämtliche Antworten , gegen sich ausgelegt werden können.

Auch gibt es keine Regelung das Eltern für ihre Kinder ( die volljährig sind ) aufkommen und die Rechnung bezahlen müssen.

Aber hier sollte ein Anwalt , ein Beratungsgespräch besser weiterhelfen können.

Der Text von ihm ist manipulativ. Allein der Punkt 6 auf seiner Liste der Träume.

Deine Wunden sind ärztlich attestiert und das sind Beweise.

Ist er psychisch erkrankt ?

28.04.2020 07:37 • x 1 #10


Gwenwhyfar
Es genügt den neuen Sachverhalt bei der Polizei vorzutragen. Die StA entscheidet selbst, was sie anklagt.

Beschlagnahme eines Handys, wo man nun mal alles löschen kann... Dafür ist der Fall meines Erachtens nicht gewichtig genug derzeit. Es genügt ja auch ihr Handy. Da ist aber die Frage, ob dies ein verwertungsfähiger Beweis ist.

Ich fände es ganz gut, wenn sich Laien hier nicht weiter in juristisches Prozedere verstricken. Das wird schon seinen Gang gehen.

28.04.2020 07:52 • x 1 #11


Sevi
Zumindest solltest du alles dokumentieren und aufbewahren was als Kontaktaufnahme von seiner Seite aus kommt.
Und auf gar keinen Fall mehr darauf antworten!
Keine eigenen Briefe oder sonst was mehr schicken. NICHTS.

Anwalt einschalten rieten dir ja schon mehrere.

28.04.2020 07:56 • x 1 #12


berliner1962
Zitat von Gwenwhyfar:
Bei Körperverletzung wird das öffentliche Verfolgungsinteresse in der Regel bejaht.


Selbstverständlich. Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt.
Wer allerdings körperlich verletzt wurde und verhindern möchte das dies noch einmal durch eine bestimmte Person geschieht tut gut daran sich dies sofort beweisfähig dokumentieren zu lassen.
Es soll auch schon vorgekommen sein, das vermeintliche Opfer sich die möglichen Verletzungen selbst beigebracht haben, etwa um Rache üben zu können.

Ich möchte der TE nichts unterstellen und glaube ihr gerne. Glaube allerdings gehört in die Kirche und nicht zum rein juristischen Verständnis. Ich erinnere hier nur einmal an den Fall Kachelmann.

Zitat von Gwenwhyfar:
Ich fände es ganz gut, wenn sich Laien hier nicht weiter in juristisches Prozedere verstricken


Der war gut, da Du selbst mit Deinem Kommentar nicht sonderlich juristisch informiert erscheinst. Dein Kommentar gleicht einer Vorverurteilung. Etwa nur deswegen, weil es sich bei dem vermeintlichen Täter um einen Mann handelt?
Da wäre ich eher vorsichtig. Wir haben hier die Schilderung einer Frau, also eine (In diesem Forum) naturgemäß einseitige Schilderung und nur darauf können wir uns beziehen und (vielleicht) Rat geben.
Das Richten, aber auch das Vorverurteilen steht uns nicht zu und dafür ist dieses Forum wohl auch nicht gedacht.

28.04.2020 09:05 • x 1 #13


Gwenwhyfar
Verstanden hast Du meinen Beitrag offensichtlich nicht. Bedenke, dass auch in diesem Forum genug Volljuristen unterwegs sind.
Angenehmes Leben!

28.04.2020 09:13 • x 2 #14


berliner1962
Zitat von Gwenwhyfar:
Volljuristen


Dieser erwiesenen Arroganz nach könntest Du in der Tat Juristin sein, Deine Kommentare weisen Dich allerdings nicht unbedingt danach aus, da eine Vorverurteilung nicht im juristischen Sinne sein kann.
NB - gibt es auch Halbjuristen im Vergleich zu Volljuristen? Würde mich interessieren, da Du ja so tust als verstündest Du etwas davon.

Das mit dem angenehmen Leben gebe ich Dir gerne zurück.

28.04.2020 09:25 • #15


A


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