520

Plötzlich will er nicht mehr heiraten

S
@Lavidaloca Ich habe zwar alles schon beantwortet aber schreibe es gern nochmal, ich kenne mich hier in diesem Forum nicht Staus und hab zu Beginn nie auf einen Beitrag direkt geantwortet sondern nur aus schnellstmögliche getippt. Mein Antrag läuft aus da mein Kind letzten Feb. geboren ist ich habe Elterngeld plus beantragt. Jetzt stelle ich gerade einen Antrag auf bedarfsgemeinschaft.
Ich Habe davor bis August gearbeitet jeweils Jahresverträge der Vertrag lief nach dem Beschäftigungsverbot einfach aus

20.01.2022 13:31 • x 1 #91


Lavidaloca
Zitat von Smilli:
@Lavidaloca Ich habe zwar alles schon beantwortet aber schreibe es gern nochmal, ich kenne mich hier in diesem Forum nicht Staus und hab zu Beginn ...


Tut mir leid, aber ich verstehe es trotzdem nicht- die Gründe habe ich dir genannt. Wenn du arbeiten warst vor der Schwangerschaft, hast du Anspruch auf ALG1. Das heißt, mindestens 12 Monate in Summe gearbeitet, Anspruch.
Elterngeld Plus läuft in der Regel zwei Jahre (in Kombination mit dem Mutterschaftsgeld)- diese zwei Jahre sind aber nicht im Oktober rum, wenn das Kind im Februar geboren ist- und erst Recht nicht, wenn es ein Frühchen war, da verlängert sich der Anspruch aufs Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie die fehlenden Monate zum regulären Geburtstermin. Als nächstes: wieso beantragst du eine Bedarfsgemeinschaft im Januar, wenn dein Elterngeld erst im Oktober ausläuft?

Es tut mir leid, aber die von dir ausgeführten Dinge passen halt nicht, und das ist amtlich. Ich möchte auch nicht hart klingen, aber hier passt an der Stelle nichts zusammen- und das kann jeder recherchieren, der es möchte, Google gibt Auskunft. Ich verstehe also leider nach wie vor nicht, warum dein Elterngeld vorzeitig ausläuft, warum du trotz Jobs vor der Schwangerschaft ALG 2 beantragen musst, warum du das bereits im Januar machst und was du unter gutem Verdienst deines Freundes verstehst, wenn er ein bisschen über dem Selbstbehalt liegt. Du hast mir das leider noch immer nicht plausibel beantworten können und da fällt die richtige Hilfestellung schwer.

20.01.2022 13:39 • x 2 #92


A


Plötzlich will er nicht mehr heiraten

x 3


O
Ich verstehe es so:

Man kann sich ja aussuchen ob 1 oder 2 Jahre Elterngeld.
Bei 2 Jahren gibt es nur die Hälfte des Geldes.

Die te hat nur 1 Jahr beantragt.
Feb- Februar
So liest es sich und dann passt das auch so

20.01.2022 14:01 • #93


O
Sorry mein Lesefehler.
Elterngeld plus und Frauchen, dann passt das schon mit Oktober

20.01.2022 14:12 • #94


Lavidaloca
Zitat von Otten82:
Sorry mein Lesefehler. Elterngeld plus und Frauchen, dann passt das schon mit Oktober


Was meinst du mit Frauchen? Zwei Jahre sind aber nicht um im Oktober, sondern erst nächstes Jahr im Februar.

20.01.2022 16:59 • #95


O
Frühchen. Sorry Autokorrektur.
Elterngeld plus geht doch 1 Jahr und ein paar Monate+ die Zeit weil Frühchen.

Dann kann das gut passen

20.01.2022 17:02 • #96


Lavidaloca
Zitat von Otten82:
Frühchen. Sorry Autokorrektur. Elterngeld plus geht doch 1 Jahr und ein paar Monate+ die Zeit weil Frühchen. Dann kann das gut passen


Elterngeld Plus geht zwei Jahre. Deswegen geht diese Rechnung für mich nicht auf.

Du hattest es doch oben geschrieben, das Elterngeld halbiert sich bei verdoppelter Zeit. Die meisten machen das auch wegen der Halbtagesarbeit und der Partnerschaftsmonate. Davon lese ich hier auch nichts.

20.01.2022 17:04 • x 1 #97


O
Zitat von Lavidaloca:
Elterngeld Plus geht zwei Jahre. Deswegen geht diese Rechnung für mich nicht auf.

Dann habe ich das verwechselt mit diesem komischen Dings wo auch der Mann 2 Monate nimmt .
DA gibt es ja x verschiedene Möglichkeiten.
Nichtsdestotrotz liegt hier viel mehr im Argen als die Hochzeit.
Wie sollte denn nach der Elternzeit das fehlende Geld ausgeglichen werden, wenn man gar nicht arbeiten will ?

20.01.2022 17:08 • x 1 #98


Lavidaloca
Zitat von Otten82:
Dann habe ich das verwechselt mit diesem komischen Dings wo auch der Mann 2 Monate nimmt . DA gibt es ja x verschiedene Möglichkeiten. ...


Du siehst, hier stellen sich einige Fragen, die ich oben bereits gestellt habe. Aber plausibel beantwortet werden sie nicht. Ebenso die Frage, warum sie jetzt für November schon ALG2 beantragt, das bearbeitet keine Behörde, bis dahin kann sich soviel in den Lebensumständen ändern(Trennung, neuer Job etc.), also warum macht man das? Und wieso hat sie keinen Anspruch auf ALG1? Ihre Anwartschaftszeit besteht doch noch, wenn sie tatsächlich vor der Elternzeit gearbeitet hat und auf ihre 12 Monate in Zeitraum x gekommen ist:


Falls Sie nach Ihrer Elternzeit arbeitslos werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld (kurz ALG) bekommen. Eine der Voraussetzungen dafür ist die sogenannte Anwartschaftszeit. Diese erfüllen Sie nur, wenn Sie in den letzten beiden Jahren vor der Entstehung des ALG-Anspruchs mindestens 12 Monate lang gearbeitet haben oder aus einem anderen Grund in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren. Ihre Elternzeit kann zur Anwartschaftszeit beitragen - allerdings nur die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes. Denn zur Anwartschaftszeit können auch Zeiten gerechnet werden, in denen Sie Mutterschaftsgeld vor der Geburt Ihres Kindes bekommen haben oder
in denen Sie ein Kind unter 3 Jahren erzogen haben.
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie direkt davor gearbeitet haben oder aus einem anderen Grund versicherungspflichtig waren oder eine bestimmte Entgeltersatzleistung bekommen haben, zum Beispiel ALG.


Ich versuche nicht mehr, das zu verstehen, hier stimmt einfach manches nicht.

20.01.2022 17:25 • #99


Heffalump
Zitat von Lavidaloca:
Ich versuche nicht mehr, das zu verstehen, hier stimmt einfach manches nicht.

Ist doch letztlich egal, ob es für Dich stimmt. Du vom Fach. TE nicht. Wenn da manches nicht stimmt, stellen sich gerade Ämter quer. Kennt man ja.

Und ausschlaggebend ist, was TE hier mitteilt, muss nicht zu 100% Ausgangslage für Mitforisten sein. Man darf auch Dinge für sich behalten.

Und da er nicht heiraten will und auch sonst nicht der passende Mann für Zuckerwatte Träume ist, muss Frau sich dementsprechend zurecht finden. Schade, finde ich nur immer, das unschuldige Kinder involviert werden, die sich ihre Eltern nicht aussuchen können.

21.01.2022 05:06 • x 1 #100


Lavidaloca
Zitat von Heffalump:
Ist doch letztlich egal, ob es für Dich stimmt. Du vom Fach. TE nicht. Wenn da manches nicht stimmt, stellen sich gerade Ämter quer. Kennt man ja. ...


Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber wenn die Faktenlage so verzerrt ist, und das ist sie, wenn hier argumentiert wird, sie hätte ab dann und dann kein Geld mehr, weil... oder wenn die Zeitleiste dann nicht mehr passt, dann stößt das auf und ich verstehe dann gerne, ob ich was verpasst habe.

Aber ich sagte ja, ich versuche nicht mehr, das zu verstehen, von daher, soll sie machen;) Ich habe nur leider einen Trollverdacht, natürlich kann ich mich irren- aber soviel Ungereimtheiten und keine plausiblen Antworten dazu, da ärgert man sich über die investierte Zeit.

21.01.2022 08:11 • x 1 #101


S
@Lavidaloca Fakt ist das ich mich bei der Agentur für Arbeit informiert habe und einen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft gestellt. Deine Fragen sind bereits alle beantwortet ich weiß nicht welche Frage ich nicht beantwortet haben soll. Und desweiteren wenn ich ein Bescheid habe der nur bis Oktober geht wird dem auch so sein Elterngeld plus mit Frühchen und nur ich bleibe zu Hause mein Partner wollte erst zu Hause bleiben jetzt aber doch nicht mehr. Ich weiß nicht warum du darauf die ganze Zeit rum reitest wenn es doch schwarz auf weiß auf Papier steht.

21.01.2022 12:20 • #102


S
Zitat von Smilli:
@Lavidaloca Fakt ist das ich mich bei der Agentur für Arbeit informiert habe und einen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft gestellt. Deine Fragen sind ...

Sorry der Beitrag sollte an @Heffalump gehen….

21.01.2022 12:21 • #103


S
Zitat von Smilli:
@Lavidaloca Fakt ist das ich mich bei der Agentur für Arbeit informiert habe und einen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft gestellt. Deine Fragen sind ...

@Heffalump

21.01.2022 12:22 • #104


Lavidaloca
Zitat von Smilli:
@Lavidaloca Fakt ist das ich mich bei der Agentur für Arbeit informiert habe und einen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft gestellt. Deine Fragen sind ...


Tut mir leid, aber aufgrund der Gesetzeslage ergibts nunmal keinen Sinn- warum sollte dein Elterngeld nicht die ganzen zwei Jahre laufen und warum solltest du keinen Anspruch auf ALG 1 haben, wenn du die Jahre vorher gearbeitet hast, wieso stellt man jetzt schon einen Antrag für Oktober, das wird überhaupt nicht bearbeitet- diese Fragen konntest du mir nicht beantworten. Aber ist gut, ich lasse das so stehen, du machst das schon. Alles Gute für dich

21.01.2022 12:23 • x 1 #105


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag