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Offenes Dating und eigenes Wertesystem

T
Zitat von _Summer_:
War das schon immer so?
Lieb gefragt.
Du erinnerst mich bißchen an jemanden.

Dazu noch ein Beispiel von gestern Abend mit meinem Nachbarn.

Permanent steht ein Transporter (seit 3-4 Wochen) auf meinem von mir gemieteten Stellplatz. Früher hätte ich mich darüber geärgert und das auf sich beruhen lassen. Der Tin heute: Mantel an und den Hausaufgang durchgeklingelt. Niemanden gefunden. Dann kamen ein paar Junge Leute vorbei, die mir auch neu waren und haben vor dem Aufgang geraucht. Ich hin zu denen und ziemlich... äh... Bulldozerig gefragt, ob die wissen, wer den f*cking Transporter permanent auf meinem Stellplatz stehen hat. Ich war echt auf 180 deswegen (warum? Weil man KEINE Handhabe juristisch gesehen dort hat und ich mich hilflos fühle, wenn ich den Typen nicht finde.).
Ich dann wieder hoch zu mir. Auf einmal wurde der Transporter in der Dunkelheit umgeparkt, mein Platz war frei und ich habe gesehen, der Transporter bewegt sich auf dem neuen Platz noch... ich wieder angezogen und runter, damit ich dem Typen ein paar Takte erzählen kann (will ja, dass der nie wieder da steht).
Dummerweise wusste ich nicht, dass die jungen Leute das waren... aber die Vermutung liegt nahe. Ich habe denen nochmal (hatte keine Beweise, dass die das waren) unmissverständlich gesagt, dass ich den Transporter-Mann unbedingt kennenlernen will und sie bitte darauf achten, wer das ist. Der Typ konnte mir nicht mal in die Augen schauen. Lappen eben, der sich auch nicht zu erkennen gegeben hat.

Soviel zu Kontrolle und Einstehen für sich.

13.01.2023 10:11 • #1696


CocosPool
Zitat von Tin_:
Weil man KEINE Handhabe juristisch gesehen dort hat und ich mich hilflos fühle, wenn ich den Typen nicht finde.).

Wieso nicht?
Vllt nicht juristisch, aber wenn es dein Stellplatz ist, für den du Geld bezahlst, oder der zu deiner Wohnung gehört, hättest den Abschleppen lassen, wenn er sich ständig dreist drauf stellt.
Dann hätte der sicher nie wieder auf deinem Parkplatz geparkt.

13.01.2023 15:26 • x 1 #1697


A


Offenes Dating und eigenes Wertesystem

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T
Zitat von CocosPool:
Wieso nicht? vielleicht nicht juristisch, aber wenn es dein Stellplatz ist, für den du Geld bezahlst, oder der zu deiner Wohnung gehört, hättest den Abschleppen lassen, wenn er sich ständig dreist drauf stellt. Dann hätte der sicher nie wieder auf deinem Parkplatz geparkt.

Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen. Ein wenig viel Aufwand für einen Falschparker. ;P

13.01.2023 15:31 • #1698


DieSeherin
Zitat:
Wann kann ich einen Falschparker abschleppen lassen.

Sobald Ihr Privatparkplatz, Ihr Grundstück oder die Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist, haben Sie das Recht, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Es spielt dabei keine Rolle wie lange der Falschparker sein Fahrzeug abgestellt hat. Sobald Sie feststellen, dass ein Falschparker Ihren Besitz stört, haben Sie SOFORT das Recht, den Falschparker abschleppen zu lassen. Hierbei müssen Sie nicht einmal die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass Sie von Ihrem Selbsthilferecht gebrauch machen dürfen, wenn ein Falschparker Ihren Besitz stört.

(quelle: http://www.abschleppdienst-mcschlepp.com)


ich kann gerade gar nicht aufhören zu kichern, weil ich den namen von dem unternehmen sosososoooo großartig finde

13.01.2023 15:33 • x 1 #1699


Jane_1
Zitat von Tin_:
Permanent steht ein Transporter (seit 3-4 Wochen) auf meinem von mir gemieteten Stellplatz. Früher hätte ich mich darüber geärgert und das auf sich beruhen lassen.

Mich wundert, dass du das so lange hast durchgehen lassen. Ich hätte schon beim Erkennen des Fahrzeuges eine höfliche, aber unmissverständliche Nachrich unter den Scheibenwischer geklemmt.

Bei Wiederholung gibt es spezialisierte RÄ, die abmahnen. Oder Dienste wie parkcollect, parkplatzdieb etc.

edit: @DieSeherin war schneller

13.01.2023 15:38 • x 1 #1700


S
Zitat von Tin_:
Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen. Ein wenig viel Aufwand für einen ...

https://www.parknotruf.de/mitmachen.htm...gKncPD_BwE

13.01.2023 15:38 • x 1 #1701


Fliesentisch
Zitat von Tin_:
Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen.


Nicht zwangsläufig - Es gibt durchaus auch die Möglichkeit, deinen Anspruch an den Abschleppunternehmer abzutreten. Dieser hat ein Zurückbehaltungsrecht bis der Halter die Rechnung bezahlt hat, die durch das Abschleppen entstanden ist. Alternativ legst du aus und behältst die Information, welcher Unternehmer das Auto wohin gebracht hat, bis zur Erstattung deiner Auslagen ein. Vorher noch Polizei oder Ordnungsamt rufen, damit die Parksituation und deine Berechtigung zum Veranlassen des Abschleppens dokumentiert wird und tadaa, fertig ist die Laube.

13.01.2023 15:48 • #1702


CocosPool
Zitat von Tin_:
Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen.

Stimmt das?
Wieso musst du das bezahlen?

13.01.2023 15:48 • x 1 #1703


CocosPool
Zitat von CocosPool:
Stimmt das?
Wieso musst du das bezahlen?

Hat sich erledigt kamen schon Antworten

13.01.2023 15:49 • x 1 #1704


T
Zitat von DieSeherin:
Mich wundert, dass du das so lange hast durchgehen lassen.

Weil ich vorher keinen Bedarf hatte. Aber Frau Flash hat ein Auto und wollte gestern Abend da parken. Der bedarf war also erst gestern Abend da.

Ich weiss, dass eure Ratschläge gut gemeint sind, aber ich hätte den Abschleppdienst zahlen müssen. Und dann einklagen. Den Stress wollte ich mir nicht geben, wenn es mit ein paar netten Worten getan ist.

13.01.2023 15:49 • #1705


DieSeherin
Zitat von Tin_:
Ich weiss, dass eure Ratschläge gut gemeint sind, aber ich hätte den Abschleppdienst zahlen müssen.

es gibt aber echt dienste, die dann beim falschparker abkassieren und keine vorleistung erwarten! (und ich war das nicht, mit was du mich zitiert hast!)

13.01.2023 16:01 • x 2 #1706


T
Ach warte, ich muss dazu sagen: Ich bin der Liebreiz in Person. Darum habe ich eben vorher nicht gehandelt.

Ein Hinweis noch: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Eigentum und gemieteter Parkfläche.

13.01.2023 16:02 • #1707


DieSeherin
Zitat von Tin_:
Ein Hinweis noch: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Eigentum und gemieteter Parkfläche.

und zwischen eigentümer und besitzer... und wenn du in deiner wohnanlage einen festen parkplatz mitgemietet hast, dann bist du besitzer und darfst abschleppen lassen, weil du in deinem besitzrecht eingeschränkt bist!

13.01.2023 16:05 • x 2 #1708


S
Ähm also der link...Die holen sich das vom Falschparker, nicht von dir.

13.01.2023 16:07 • #1709


T
Danke für die Tipps, aber ich konnte es ja klären.

13.01.2023 16:10 • #1710


A


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