Tin_
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Tin_
Zitat von _Summer_:War das schon immer so?
Lieb gefragt.
Du erinnerst mich bißchen an jemanden.
Zitat von Tin_:Weil man KEINE Handhabe juristisch gesehen dort hat und ich mich hilflos fühle, wenn ich den Typen nicht finde.).
Tin_
Zitat von CocosPool:Wieso nicht? vielleicht nicht juristisch, aber wenn es dein Stellplatz ist, für den du Geld bezahlst, oder der zu deiner Wohnung gehört, hättest den Abschleppen lassen, wenn er sich ständig dreist drauf stellt. Dann hätte der sicher nie wieder auf deinem Parkplatz geparkt.
Zitat:Wann kann ich einen Falschparker abschleppen lassen.
Sobald Ihr Privatparkplatz, Ihr Grundstück oder die Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist, haben Sie das Recht, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Es spielt dabei keine Rolle wie lange der Falschparker sein Fahrzeug abgestellt hat. Sobald Sie feststellen, dass ein Falschparker Ihren Besitz stört, haben Sie SOFORT das Recht, den Falschparker abschleppen zu lassen. Hierbei müssen Sie nicht einmal die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass Sie von Ihrem Selbsthilferecht gebrauch machen dürfen, wenn ein Falschparker Ihren Besitz stört.
(quelle: http://www.abschleppdienst-mcschlepp.com)
Zitat von Tin_:Permanent steht ein Transporter (seit 3-4 Wochen) auf meinem von mir gemieteten Stellplatz. Früher hätte ich mich darüber geärgert und das auf sich beruhen lassen.
_Summer_
Zitat von Tin_:Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen. Ein wenig viel Aufwand für einen ...
Zitat von Tin_:Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen.
Zitat von Tin_:Und ich hätte das Abschleppen bezahlen müssen - was ich dann bei dem Typen hätte einklagen müssen.
Zitat von CocosPool:Stimmt das?
Wieso musst du das bezahlen?
Tin_
Zitat von DieSeherin:Mich wundert, dass du das so lange hast durchgehen lassen.
Zitat von Tin_:Ich weiss, dass eure Ratschläge gut gemeint sind, aber ich hätte den Abschleppdienst zahlen müssen.
Tin_
Zitat von Tin_:Ein Hinweis noch: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Eigentum und gemieteter Parkfläche.
_Summer_
Tin_
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