Emily
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Emily
Zitat von Cocolores:Es gibt nun einmal Dinge, die Menschen anderen nicht verzeihen können.
Zitat von Emily:Aber die TE schreibt mit soviel negativen Emotionen über ihre
Mutter, dass bei deren Tod GAR nichts gut sein wird.
Maglia
Zitat von E-Claire:Ich tue so etwas nur sehr selten und Du musst natürlich wissen, ob Du das möchtest. Je nach dem wie lange das her ist, aber das Haus zu verkaufen, geht unter einem Berliner Testament gerade nicht. Ich würde Dir da, falls Du es nicht schon hast, unbedingt anwaltliche Beratung ans Herz legen. Wenn Dir das wichtig ...
BernhardQXY
Maglia
Zitat von Emily:Ist bei mir auch nicht anders. Gibt auch. Dinge, die ich nicht verzeihen kann. Aber die TE schreibt mit soviel negativen Emotionen über ihre Mutter, dass bei deren Tod GAR nichts gut sein wird. Sie ist ein gekränktes Kind, und ohne wirkliche Aufarbeitung wird das immer so bleiben.
BernhardQXY
Zitat von Maglia:Danke aber ich habe mich schon schlau gemacht... ich hatte drei Jahre Zeit nach Vaters Tod, mir meinen Pflichtteil auszahlen zu lassen.
Leider ist es schon zu lange her.
Zitat von BernhardQXY:Ich tue es, weil ich es kann. Einfach so. Ohne Bedingung.
Maglia
Zitat von E-Claire:Gleichzeitig sind aber durch das BT gewisse Verfügungsbeschränkungen wirksam, so daß eine Veräußerung zB des gemeinsamen Hauses nur mit Zustimmung der Nacherben also Deiner Schwester und Dir möglich wäre.
Zitat von Maglia:mein Einverständnis zum Hausverkauf wurde nicht eingeholt.
Es war klar, dass es ihr Haus ist und wir nichts bekommen.
Zitat von Teardrop_ine:Das stimmt meines Wissens so nicht.
Ich bin selbst vom Berliner Testament betroffen und musste diese Erfahrung machen.
Es betrifft meine Großeltern die meinen Bruder und mich immer als Kinder gesehen haben (meine Mutter hat nie Verantwortung übernommen).
Geregelt sollte es so sein, dass erst der überlebende Part (in dem Fall meine Oma) alles bekommt und es nach deren ableben auf uns drei (Mutter, Bruder, mich) geht.
Ich kann aber nichts machen, dass meine Mutter nach dem Tod des Opas anfing meine Oma zu manipulieren und ihr Immobilien rauszuleiern. Was zu ihren Lebzeiten dann (auch wenn es meinem Opa nicht gefallen hätte) an meine Mutter übertragen wurde, fällt nicht mehr in die Erbmasse, die durch 3 ging nach dem
Tod der Oma.
Ich hätte das rechtlich versuchen können, einzuklagen. Laut Anwalt mit mäßigem Erfolg. Schließlich war meine Oma bis zu ihrem Tod ein freier Mensch und konnte über ihr Vermögen verfügen.
Zitat von Libellenfrau:Ich backe dann mal meinen Zwetschgenkuchen. Vorschläge? Ideen? Einwände?
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