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Nicht eine Sekunde ohne sein Kind

E
Zitat von Cocolores:
Es gibt nun einmal Dinge, die Menschen anderen nicht verzeihen können.

Ist bei mir auch nicht anders. Gibt auch. Dinge, die ich nicht verzeihen kann.
Aber die TE schreibt mit soviel negativen Emotionen über ihre
Mutter, dass bei deren Tod GAR nichts gut sein wird.
Sie ist ein gekränktes Kind, und ohne wirkliche Aufarbeitung wird das immer so bleiben.

02.08.2023 11:51 • x 1 #976


E-Claire
Zitat von Emily:
Aber die TE schreibt mit soviel negativen Emotionen über ihre
Mutter, dass bei deren Tod GAR nichts gut sein wird.


Das mögen Deine und meine Lebensrealität sein, aber dies einfach so gegenüber der Teilnehmerin zu behaupten, empfinde ich als zumindest Projektions getragen.

02.08.2023 11:53 • x 2 #977


A


Nicht eine Sekunde ohne sein Kind

x 3


M
Zitat von E-Claire:
Ich tue so etwas nur sehr selten und Du musst natürlich wissen, ob Du das möchtest. Je nach dem wie lange das her ist, aber das Haus zu verkaufen, geht unter einem Berliner Testament gerade nicht. Ich würde Dir da, falls Du es nicht schon hast, unbedingt anwaltliche Beratung ans Herz legen. Wenn Dir das wichtig ...


Danke aber ich habe mich schon schlau gemacht... ich hatte drei Jahre Zeit nach Vaters Tod, mir meinen Pflichtteil auszahlen zu lassen.

Leider ist es schon zu lange her.

02.08.2023 11:58 • x 1 #978


B
Btw.
Ich danke dir für deine standhaftigkeit.uns auszuhalten.
Ich bin sehr sicher, dass die meisten hier es nicht übel mit dir meinen.
Sie halten dir einen Spiegel vor. Einige können sehr wertschätzend sein, andere zb ich haben hier noch eine persönliche Challenge.
Deine Artikel sind manchmal sehr selbstreflektiert und manchmal sehr vom inneren Kind geprägt.
Dann sind drei! Baustellen aufgetaucht und du stellst dich noch dem Thread. Das finde ich ganz großes Kino.
Kein Mensch hier erwartet, dass du nun gleichzeitig alles angehst oder gar löst.
Ich finde du hast eine Menge Input bekommen, mit dem du mmn ne Menge anfangen kannst.
Ich werde nach meinem folgenden Satz das Thema Eltern nicht mehr ansprechen.
Wenn du schreibst die Diskussion retraumatisiert dich, so glaube ich, dass es nicht wirklich abgeschlossen war.
Von daher könntest du da vielleicht doch noch einmal heran. Jetzt wo ihr euch miteinander befasst gibt es ja doch auch unabhängig vom Forum Rückgriffe auf die Vergangenheit.
Andeutungen gab es ja.
Und as said die Frau die dich geboren hat, ist und bleibt vor allem deine Mutter. Der Mann, der dich zeugte, ist und bleibt dein Vater.
Bei allem was vorfiel.
Dies ist me der Grund, warum bei allen mit denen ich tiefer in Beziehung gehe Elterntherme hochkommen.

02.08.2023 11:59 • x 3 #979


M
Zitat von Emily:
Ist bei mir auch nicht anders. Gibt auch. Dinge, die ich nicht verzeihen kann. Aber die TE schreibt mit soviel negativen Emotionen über ihre Mutter, dass bei deren Tod GAR nichts gut sein wird. Sie ist ein gekränktes Kind, und ohne wirkliche Aufarbeitung wird das immer so bleiben.


Ich habe auch nie behauptet, dass dann alles gut ist.

Aber immerhin kann sie dann nicht mehr meine Freundin belästigen oder meinen alten Arbeitgeber. Da kann dann einfach nichts mehr aus irgendeiner Ecke kommen.

Dann gibt s nur noch mich selbst.

02.08.2023 12:00 • x 2 #980


Libellenfrau
@Maglia das bisschen, was mein Opa sich zusammengespart hat, um etwas zu hinterlassen, hat dann ausgereicht, um einer zerrissenen Familie den Rest zu geben. War gut gemeint von ihm. Ich sorge für mich selber, und das ist mir genug.

02.08.2023 12:03 • x 2 #981


B
@E-Claire
Letztendlich geht es ja darum, Frieden mit sich zu finden und ich persönlich glaube, die ersehnte Anerkennung durch die Eltern ist wirklich ein Hund, wie du schreibst.
Wenn es klappt, dass man auf Augenhöhe verzeiht gut. Wenn nicht, braucht es meiner Überzeugung nach nicht die Möglichkeit 2.
Möglichkeit 3 ist ebenso valude

Ich tue es, weil ich es kann. Einfach so. Ohne Bedingung.

02.08.2023 12:07 • x 2 #982


E-Claire
Zitat von Maglia:
Danke aber ich habe mich schon schlau gemacht... ich hatte drei Jahre Zeit nach Vaters Tod, mir meinen Pflichtteil auszahlen zu lassen.

Leider ist es schon zu lange her.


Das ist nicht, was ich gemeint habe. Ohne Deine Situation zu kennen und unter Maßgabe, daß es echtes (sic) Berliner Testament vorliegt und Du und Deine Schwester von Euren Eltern direkt abstammen und es keine zusätzlichen Erben gibt.

Das Berliner Testament ist eine sehr spezielle Art von Vor- und Nacherbschaft und dient vor allem dazu dem überlebenden Ehepartner zunächst die Nutzung der gesamten Vermögensmasse zu sichern, also zB die Nutzung des gemeinsamen Hauses ohne eventuell schon Erbansprüche auszahlen zu müssen. Gleichzeitig sind aber durch das BT gewisse Verfügungsbeschränkungen wirksam, so daß eine Veräußerung zB des gemeinsamen Hauses nur mit Zustimmung der Nacherben also Deiner Schwester und Dir möglich wäre.

Das kann im Einzelfall anders sein, deswegen bitte nicht einfach mal googlen sondern zu einem echten Familienanwalt gehen und das ordentlich prüfen lassen, aber grds ist die Veräußerung einer Immobilie gegen den Willen der Nacherben unter einen BT gerade eher nicht möglich. An der Stelle laufen auch andere Fristen und eventuell kommt es jetzt schon zu Ersatzansprüchen.

Es geht gerade nicht um deinen Pflichtteil sondern streitgegenständlich wäre das Ausmaß der Verfügungsbeschränkung des BT.

02.08.2023 12:08 • x 2 #983


E-Claire
Zitat von BernhardQXY:
Ich tue es, weil ich es kann. Einfach so. Ohne Bedingung.


Ich bin da natürlich bei Dir, aber mehr in einem philosophischen Rahmen, also es ist wertvoll einen Satz hier auch mal so dazulassen, bei der tatsächlichen Bewältigung emotionaler Realitäten empfinde ich (!) diesen Satz hingegen als schwierig vor allem im Bezug auf die eigenen Eltern.

Weißt wer ist denn bitte schon Buddha und wenn man damit langfristig klar kommen muß, daß sich bestimmte Lebenswünsche vielleicht eher weniger oder nicht verwirklichen lassen, weil die Verletzungen der Kindheit einem da ein bissl zu sehr, eine mit auf den Weg gegeben haben, dann ist die Idee des Verzeihen, welches einfach an den Selbstwert knüpft, schon eine mühsam abstrakte.

02.08.2023 12:21 • x 2 #984


M
@E-Claire mein Einverständnis zum Hausverkauf wurde nicht eingeholt.

Es war klar, dass es ihr Haus ist und wir nichts bekommen.

02.08.2023 12:22 • #985


Teardrop_ine
Zitat von E-Claire:
Gleichzeitig sind aber durch das BT gewisse Verfügungsbeschränkungen wirksam, so daß eine Veräußerung zB des gemeinsamen Hauses nur mit Zustimmung der Nacherben also Deiner Schwester und Dir möglich wäre.

Das stimmt meines Wissens so nicht.
Ich bin selbst vom Berliner Testament betroffen und musste diese Erfahrung machen.
Es betrifft meine Großeltern die meinen Bruder und mich immer als Kinder gesehen haben (meine Mutter hat nie Verantwortung übernommen).
Geregelt sollte es so sein, dass erst der überlebende Part (in dem Fall meine Oma) alles bekommt und es nach deren ableben auf uns drei (Mutter, Bruder, mich) geht.

Ich kann aber nichts machen, dass meine Mutter nach dem Tod des Opas anfing meine Oma zu manipulieren und ihr Immobilien rauszuleiern. Was zu ihren Lebzeiten dann (auch wenn es meinem Opa nicht gefallen hätte) an meine Mutter übertragen wurde, fällt nicht mehr in die Erbmasse, die durch 3 ging nach dem
Tod der Oma.
Ich hätte das rechtlich versuchen können, einzuklagen. Laut Anwalt mit mäßigem Erfolg. Schließlich war meine Oma bis zu ihrem Tod ein freier Mensch und konnte über ihr Vermögen verfügen.

02.08.2023 12:27 • x 2 #986


E-Claire
Zitat von Maglia:
mein Einverständnis zum Hausverkauf wurde nicht eingeholt.

Es war klar, dass es ihr Haus ist und wir nichts bekommen.


Schau, wir müssen das nicht weiter vertiefen, das ist hier weder Zweck noch Anspruch des Forums. Ich bin über Formulierungen von Dir zu dem Thema gestolpert, zu denen ich Dir schlicht den Hinweis da lassen wollte, daß das von Dir geschriebene und juristische Grundsätze da einander gegenüber stehen und es sich an der Stelle halt doch lohnt, sich genau beraten zu lassen.

That's all.

02.08.2023 12:29 • x 4 #987


E-Claire
Zitat von Teardrop_ine:
Das stimmt meines Wissens so nicht.
Ich bin selbst vom Berliner Testament betroffen und musste diese Erfahrung machen.
Es betrifft meine Großeltern die meinen Bruder und mich immer als Kinder gesehen haben (meine Mutter hat nie Verantwortung übernommen).
Geregelt sollte es so sein, dass erst der überlebende Part (in dem Fall meine Oma) alles bekommt und es nach deren ableben auf uns drei (Mutter, Bruder, mich) geht.

Ich kann aber nichts machen, dass meine Mutter nach dem Tod des Opas anfing meine Oma zu manipulieren und ihr Immobilien rauszuleiern. Was zu ihren Lebzeiten dann (auch wenn es meinem Opa nicht gefallen hätte) an meine Mutter übertragen wurde, fällt nicht mehr in die Erbmasse, die durch 3 ging nach dem
Tod der Oma.
Ich hätte das rechtlich versuchen können, einzuklagen. Laut Anwalt mit mäßigem Erfolg. Schließlich war meine Oma bis zu ihrem Tod ein freier Mensch und konnte über ihr Vermögen verfügen.


Völlig anderer Sachverhalt.

02.08.2023 12:31 • #988


Libellenfrau
Ich backe dann mal meinen Zwetschgenkuchen. Vorschläge? Ideen? Einwände?

02.08.2023 12:46 • #989


Vilya
Zitat von Libellenfrau:
Ich backe dann mal meinen Zwetschgenkuchen. Vorschläge? Ideen? Einwände?

Mach einen Apfelkuchen draus

02.08.2023 12:47 • x 1 #990


A


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