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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

B
Nachtrag:
Ja ich weiß dass die Ehe explizit unter dem Schutz des GG steht. Aber die Wirklichkeit heute ist anders als früher und von daher sollte man den Fokus auf die Kindererziehung legen. Keine Kinder, keine zukünftigen Steuerzahler.
Und beim alg 2 ist es doch auch egal ob man verheiratet ist oder nicht.
Man ist eine Bedarfsgemeinschaft.

22.01.2024 15:32 • #8191


B
Zitat von Balu85:
Da ihr nach dem Gesetz theoretisch Trennungsunterhalt zusteht welcher mich wirtschaftlich mehr oder minder ruinieren wür

Lass dich an dieser Stelle gut beraten, Trennungsunterhalt ist eine kritische Sache und keinesfalls einfach zu bestimmen.
Stichpunkte wären: Selbstbehalt und wohnungs/ Heizkosten/ schulden/ Kindesunterhalt

22.01.2024 15:38 • #8192


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

x 3


M
Balu,
Hat sie sich denn schon deswegen gerührt?Trennungsjahr ist ja auch bald um bei Euch wenn ich richtig erinnere

22.01.2024 15:45 • #8193


B
Guter Punkt. Es ist nicht möglich, rückwirkend tu zu verlangen. Daher ist gute Beratung das a und o.

22.01.2024 15:59 • #8194


K
Zitat von Balu85:
Und da das Einkommen ja auch beim KU mit reinspielt, da aber leider 0,0 geschaut wird wie die Betreuung geregelt ist wenn 50:50 nicht geht, stellt das immer ein wirtschaftliches Risiko dar..


Das KU - Recht ist völlig aus der Zeit gefallen. Die Düsseldorfer Tabelle, die ja angeblich nur Richtwerte enthält, ist doch de facto Gesetz.

Und der Tabelle liegt ein klares Familienbild zu Grunde: Frau kümmert sich um das Kind, der Mann zieht in eine Junggesellenbude und startet in sein neues Playboy - Leben durch (jetzt mal bewusst überspitzt dargestellt).

Dass der Vater vielleicht für seine Kinder weiterhin eine größere Wohnung mit Kinderzimmern vorhält, sie möglicherweise jedes Wochenende betreut und auch da Kosten für Kleidung, Nahrung und so weiter fällig sind?
Alles vollkommen egal. Der hauptsächlich betreuende Elternteil bekommt den vollen Wert aus der Tabelle und fertig.

22.01.2024 16:03 • x 4 #8195


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
Somit ist der Satz arbeiten lohnt sich mit 5 nicht, falsch.

Na irgendwie schon, denn wenn nur einer arbeitet, der die SK 3 hat, nimmt man die steuerlichen Vorteile mit. Kommt dann das Einkommen hinzu, das mit 5 besteuert wird, hat man den Salat. Als ich mit 50% eingestiegen bin nach der EZ, haben wir einen Betrag X vorauszahlen müssen, da ich mit der 5. SK nicht die Vorteile der 3. SK ausgleichen konnte bei 50% Stelle. Erst zwei Jahre nachdem ich aufgestockt habe, fiel die Vorauszahlung weg. Mit 4/4 gäbe es keinen Vorteil, wenn jemand Alleinverdiener wäre.

22.01.2024 16:09 • #8196


B
@alleswirdbesser
Genau das ist das ungerechte. Wobei unterm Strich ihr trotzdem mehr Geld hattet

22.01.2024 16:26 • #8197


K
Zitat von alleswirdbesser:
Mit 4/4 gäbe es keinen Vorteil, wenn jemand Alleinverdiener wäre.


Wieso das denn nicht? Hatten wir jahrelang und bei der Steuererklärung gab es dann richtig Geld zurück.

22.01.2024 16:32 • #8198


C
Zitat von KomischerVogel:
Das KU - Recht ist völlig aus der Zeit gefallen. Die Düsseldorfer Tabelle, die ja angeblich nur Richtwerte enthält, ist doch de facto Gesetz. Und ...

D'accord. Es gibt zum anderen noch die Fälle, in denen ein ET das Kind noch weniger betreut (bzw. Umgang mit ihm hat) als die Zeitspanne, die der DD-Tabelle zugrundeliegt (m.W. jedes zweite WE und die Hälfte der Ferien). Da müsste die Person, bei der das Kind 99% der Zeit lebt, eigentlich (noch) mehr KU bekommen.

22.01.2024 16:40 • x 2 #8199


J
@ leopoldine, Deinen Schmerz kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist einfach schrecklich, wenn das Lebenskonzept so einfach verloren geht und man sich nicht mehr orientieren kann. Da ist es einfach egal am Anfang, ob man sich finanziell irgendwie einigt. Ich kann nach der längeren Zeit sagen, dass es etwas ausmacht, wenn man finanziell wieder unabhängig wird. Aber der Schmerz über ein verlorenes Leben blitz auch später noch einmal auf.

22.01.2024 17:07 • x 5 #8200


B
@KomischerVogel
Die Frage ist,ob es erstrebenswert ist, möglichst viel zurück zu bekommen. Besser wäre es wohl, weniger voraus zu zahlen und die Summe zu investieren. Aber wer hat schon die Disziplin und oder die Kohle übrig?

22.01.2024 17:25 • #8201


W
Zitat von BernhardQXY:
Und beim alg 2 ist es doch auch egal ob man verheiratet ist oder nicht.
Man ist eine Bedarfsgemeinschaft.


Ups zu früh abgeschickt... ich war abgelenkt. Sorry....
gleich kommt der Text dazu.....

22.01.2024 20:33 • #8202


W
Wie peinlich...entschuldigt nochmal fürs zu frühe los schicken....

Lustigerweise ( oder eher traurigerweise), wird das aber nur so gesehen, so lange der Staat finanzielle Vorteile hat. Ist man einfach nur ein Paar, dann ist es auch egal, wenn man mit dem Menschen mehr als sein halbes Leben teilt.

Ich bin mit meinem Partner seit über 23 Jahren zusammen. Wir haben wie jedes andere Paar oder halt eben Ehepaar, Höhen und Tiefen zusammen erlebt. Haben zusammen etwas aufgebaut. Hat Kummer, Freud, Leid geteilt. Als ich mal weniger Stunden arbeitete (eine Vollzeitstelle war da noch nicht frei) übernahm ich selbstverständlich die Mehrarbeit zu Hause...hielt meinem Partner...so wie es ja immer gerne formuliert wird den Rücken frei. Es war bei uns also all die Jahre, wie in einer Ehe, mit allem drum und dran.
Nur, dass wir damals nicht geheiratet haben und wir auch nach 23 Jahren keinerlei Rechte haben, außer wir legen für jeden Fall (z.B. Krankenhaus) alles einzeln fest.
Rentenansprüche, Witwenrente (oder Witwerrente ?, gibts so etwas), gibts nicht.

Sollten mein Partner und ich aber arbeitlos werden, dann würden wir plötzlich als Bedarfsgemeinschaft gesehen, wo jeder für den anderen einstehen muss.
Das ist doch total bekloppt und zeigt nochmals, dass einige Gesetze echt überarbeitet werden sollten.

22.01.2024 20:38 • x 3 #8203


alleswirdbesser
Zitat von KomischerVogel:
Wieso das denn nicht? Hatten wir jahrelang und bei der Steuererklärung gab es dann richtig Geld zurück.

Alleinverdiener mit SK 3 wird anders besteuert als Alleinverdiener mit SK 4. Sobald beide wieder arbeiten gehen, sieht die Sache anders aus. Und was die Rückerstattung angeht, ist es sowieso bei jedem individuell, je nach Werbungskosten oder anderen Ausgaben,. Wir haben mit 3/5 auch die Rückerstattung gehabt, und trotzdem vorausbezahlt. Das wurde für drei Jahre im Voraus festgelegt und selbst als die Bedingungen sich geändert habe und ich mit Begründung einen Antrag auf Erlass stellte, wurde dieser abgelehnt.

22.01.2024 20:46 • #8204


K
@alleswirdbesser

Nee. Steuerklasse 4 ist im Prinzip zunächst mal wie 1 für Verheiratete. Den Splitting - Vorteil holt man sich dann haben beim Lohnsteuerjahresausgleich.

Ist bei Alleinverdienern natürlich Unsinn, weil man dem Fiskus damit ein zinsloses Darlehen gewährt.

22.01.2024 20:51 • #8205


A


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