MissLilly
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Zitat von Rheinländer:Ich möchte nicht das Unterhalt für einen geschiedenen Partner von der Solidargemeinschaft finanziert wird, wenn genügend Geld bei einem der Eheleute vorliegt und dieser die Unterhaltsleistung zahlen kann. Warum?
Die wirtschaftlichen Vorteile einer Ehe werden ja auch nicht mit der Solidargemeinschaft geteilt. Ist ja auch richtig so, dann aber auch bitte nicht andersherum.
Zitat von KomischerVogel:Wenn sie nicht verheiratet sind, stellt sich die Frage doch gar nicht?
Also, die Frage stellt sich vielleicht schon, aber rechtlich stellt sich die Frage nicht.
Zitat von Balu85:Das WOLLEN aber manche auch garnicht.
Zitat von KomischerVogel:Dann haben sie etwas Wichtiges über ihren Vater gelernt. Für's Leben sozusagen.
Leopoldine1511
Zitat von Susi01:Ich geb hier beides zu. Bin oft eifersüchtig auf das junge Glück die sich jetzt ein schönes Leben machen mit den Hauswert Anteilen den NextiMopsis EX und ich noch jahrelang abzahlen müssen. Alleine wenn ich daran denke könnte ich Und nein, soviel wie er bekommt hat er hier nicht reinbezahlt! Außerdem ...
KomischerVogel
Zitat von Unterwegs2023:Es gibt einen Unterschied zwischen auf dem Papier gesetzlich gleichberechtigt und in der Praxis und nachweisbar belegt dennoch benachteiligt..
Zitat von Unterwegs2023:Und euch natürlich auch, weil Ihr Euch weniger um die Kinder, aber auch weniger um Wäsche, den Einkauf, Haushalt und den restlichen Mental Load kümmern musstet. Was absolut in Ordnung ist und auch nicht bedeutet, dass ihr wenig gearbeitet habt. Es war eben diese gemeinsame Entscheidung, weil diese vielleicht das beste für eure Familie war?
Zitat von Rheinländer:Hier geht es um den Unterhalt. Ich möchte nicht das Unterhalt für einen geschiedenen Partner von der Solidargemeinschaft finanziert wird, wenn genügend Geld bei einem der Eheleute vorliegt und dieser die Unterhaltsleistung zahlen kann. Warum?
Zitat von KomischerVogel:Zum Betreuungsunterhalt: Der ist ja an Kleinkinder gebunden und hat natürlich nichts mit Verschulden zu tun. Da kann der betreuende Elternteil de facto nicht arbeiten.
KomischerVogel
Zitat von KomischerVogel:Die Frage ist aber doch jetzt: Wäre der alleinerziehende Vater besser behandelt worden?
Zitat von KomischerVogel:Ich finde die gesetzliche Regelung schon sinnvoll. Ab drei kriegt man ein Kind relativ gut fremdbetreut.
KomischerVogel
Zitat von KomischerVogel:Ich würde sagen, der Vater, die Mutter oder ein anderer Angehöriger. So ist es bei alleinerziehenden und gemeinsam erziehenden.
KomischerVogel
Zitat von KomischerVogel:(es sei denn, wir unterstellen Totalverweigerung).
KomischerVogel
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