23082

Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

MissLilly
Zitat von Rheinländer:
Ich möchte nicht das Unterhalt für einen geschiedenen Partner von der Solidargemeinschaft finanziert wird, wenn genügend Geld bei einem der Eheleute vorliegt und dieser die Unterhaltsleistung zahlen kann. Warum?
Die wirtschaftlichen Vorteile einer Ehe werden ja auch nicht mit der Solidargemeinschaft geteilt. Ist ja auch richtig so, dann aber auch bitte nicht andersherum.

Ganz genau so ist es ...
Besonders deutlich wird das, wenn das ursprüngliche Einkommen der Partner stark voneinander abweicht, was nicht gerade selten der Fall ist. In so einem Fall wäre es schlichtweg unlogisch bzw vielmehr unwirtschaftlich, den Steuervorteil den der Staat den Partnern in GEMEINSCHAFT bietet, nicht zu nutzen! Siehe Steuerklasse 3 und 5
Ich glaube ich muss an dieser Stelle die Story nicht weiter zu Ende erzählen, oder ?

22.01.2024 10:12 • #8161


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
Wenn sie nicht verheiratet sind, stellt sich die Frage doch gar nicht?
Also, die Frage stellt sich vielleicht schon, aber rechtlich stellt sich die Frage nicht.


Doch, weil auch unverheiratete und schwangere oder frisch gebackene Mütter ein Recht (zumindest auf dem Papier) auf Unterhalt für sich selbst haben, da sie in dieser Zeit gar nicht arbeiten gehen können! Ist in so einem Fall der Unterhalt (der in der Realität übrigens so gut wie nie wirklich zur Auszahlung kommt) auch davon abhängig zu machen, wer wen verlassen hat ?

22.01.2024 10:34 • #8162


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

x 3


MissLilly
Zitat von Balu85:
Das WOLLEN aber manche auch garnicht.

Warum nicht ? Und wer ist genau damit gemeint?

22.01.2024 10:39 • #8163


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
Dann haben sie etwas Wichtiges über ihren Vater gelernt. Für's Leben sozusagen.

Was hast du über deinen Vater und somit fürs Leben gelernt? Bzw. welche Auswirkungen hatte das Verhalten deines Vaters auf DEIN eigenes Leben bzw. deinen persönlichen Werdegang?

22.01.2024 11:03 • #8164


L
Zitat von Susi01:
Ich geb hier beides zu. Bin oft eifersüchtig auf das junge Glück die sich jetzt ein schönes Leben machen mit den Hauswert Anteilen den NextiMopsis EX und ich noch jahrelang abzahlen müssen. Alleine wenn ich daran denke könnte ich Und nein, soviel wie er bekommt hat er hier nicht reinbezahlt! Außerdem ...


Ja Danke Susi01!

Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, ich muss gegen meinen Willen nun mein Zuhause verlassen. Die Preise sind so in die Höhe gestiegen, darüber bin ich nicht glücklich. Ich habe gedacht, da bleib ich bis es nimmer geht. Ich bekomme zu hören, um ihren Anteil können sie sich ja auch eine Wohnung kaufen. Man kann es natürlich sachlich betrachten. Aber ich bin nicht sachlich - ich bin emotional. Und das darf ich sein.

Wir haben uns das gemeinsam in 25 Jahren geschaffen, und ich will nicht weg. Ich habe hier 24/7 gelebt. Ich könnte mir echt manchmal eine reinhauen, weil ich nicht für mich im ausreichenden Masse vorgesorgt habe.

Sind Vertrauen, Ehrlichkeit, Treue, Emotionen so schwache Eigenschaften, dass man dafür echt nur einbußen hat?

Und wenn es jemand schlimm findet, wenn ich eifersüchtig bin, was solls - er ist ein Lügner.

LG

22.01.2024 12:09 • x 9 #8165


K
Zitat von Unterwegs2023:
Es gibt einen Unterschied zwischen auf dem Papier gesetzlich gleichberechtigt und in der Praxis und nachweisbar belegt dennoch benachteiligt..


Ja, natürlich. Gleichberechtigung ist nicht Gleichstellung. Gleichstellung greift als staatliche Lenkungsmaßnahme illiberal in das Leben von Menschen ein und bevorzugt oder benachteiligt Menschen aufgrund ihres Geschlechts.
Gleichberechtigung ist die demokratisch - rechtsstattliche Variante davon. Sie räumt jedem Menschen (unabhängig vom Geschlecht) gleiche Rechte ein. Die Entscheidungen treffen die Menschen in diesem Rahmen aber eben selbst.
Anders ausgedrückt: Menschen sind nicht rechtlich benachteiligt, sondern durch ihre Entscheidungen. Ich muss den Versorgungsausgleich nicht leisten, weil ich ein Mann bin, sondern weil ich / wir eben die Entscheidungen getroffen haben, die wir getroffen haben.

Zitat von Unterwegs2023:
Und euch natürlich auch, weil Ihr Euch weniger um die Kinder, aber auch weniger um Wäsche, den Einkauf, Haushalt und den restlichen Mental Load kümmern musstet. Was absolut in Ordnung ist und auch nicht bedeutet, dass ihr wenig gearbeitet habt. Es war eben diese gemeinsame Entscheidung, weil diese vielleicht das beste für eure Familie war?


Habe ich nicht bestritten. In vielen Dingen sind wir gar nicht soweit auseinander.


Zitat von Rheinländer:
Hier geht es um den Unterhalt. Ich möchte nicht das Unterhalt für einen geschiedenen Partner von der Solidargemeinschaft finanziert wird, wenn genügend Geld bei einem der Eheleute vorliegt und dieser die Unterhaltsleistung zahlen kann. Warum?


Ich weiß, was Du meinst. Die Frage ist, ob eine Grenze nicht sinnvoll ist. Jemand heiratet mit Mitte 30, Scheidung mit Mitte 30. Ehefrau verdient 2.000 Euro, Ehemann ist dem Schnap. verfallen und absehbar lebenslang ein Sozialfall.

Da finde ich es schon sachgerecht, die nacheheliche Solidarität zeitlich zu beschränken. Gibt es da eigentlich Obergrenzen?


@MissLilly

Das glaube ich Dir alles. Die Frage ist aber doch jetzt: Wäre der alleinerziehende Vater besser behandelt worden?

Zum Betreuungsunterhalt: Der ist ja an Kleinkinder gebunden und hat natürlich nichts mit Verschulden zu tun. Da kann der betreuende Elternteil de facto nicht arbeiten.

22.01.2024 12:35 • #8166


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
Zum Betreuungsunterhalt: Der ist ja an Kleinkinder gebunden und hat natürlich nichts mit Verschulden zu tun. Da kann der betreuende Elternteil de facto nicht arbeiten.

Für wie lange wäre dieser in deinen Augen gerechtfertigt?

22.01.2024 12:49 • #8167


K
Ich finde die gesetzliche Regelung schon sinnvoll. Ab drei kriegt man ein Kind relativ gut fremdbetreut.

22.01.2024 12:54 • #8168


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
Die Frage ist aber doch jetzt: Wäre der alleinerziehende Vater besser behandelt worden?

Natürlich nicht ... Aber ich habe noch keinen Arbeitgeber erlebt, auf dessen Vita seines Bewerbers : ledig / geschieden + 2 Kinder stand und der Arbeitgeber überhaupt auf die Idee gekommen wäre zu fragen, WER oder WIE die Kinder hauptsächlich betreut werden

22.01.2024 12:59 • x 1 #8169


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
Ich finde die gesetzliche Regelung schon sinnvoll. Ab drei kriegt man ein Kind relativ gut fremdbetreut.

Ok und wer kümmert sich, wenn das Kind krank ist oder die Kita wegen Personalmangel dicht hat ?

22.01.2024 13:01 • #8170


K
Ich würde sagen, der Vater, die Mutter oder ein anderer Angehöriger. So ist es bei alleinerziehenden und gemeinsam erziehenden.

22.01.2024 13:09 • #8171


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
Ich würde sagen, der Vater, die Mutter oder ein anderer Angehöriger. So ist es bei alleinerziehenden und gemeinsam erziehenden.

Lies bitte noch einmal genau was ich geschrieben habe, denn meine Frage zielte darauf ab, wenn ein Elternteil die gesamte Sorge für das Kind vollkommen alleine trägt ..
Wer passt in solchen Fällen dann auf das Kind auf?

22.01.2024 13:17 • #8172


K
Die Antwort bleibt dieselbe.

Wenn ich mein Kind alleine erziehe und der von Dir genannte Fall tritt ein, dann ich, ein Angehöriger oder die Mutter (es sei denn, wir unterstellen Totalverweigerung).

Die Verantwortung dafür trage natürlich dann ich, wenn Deine Frage darauf abzielte.

Ich verstehe aber nicht so ganz, wo Du hin willst. Ich bestreite überhaupt nicht, dass die Erziehung / Betreuung insbesondere von kleinen Kindern anspruchsvoll ist und Einschränkungen bedeutet.

Ich war tatsächlich bei mehreren daran beteiligt.

22.01.2024 13:22 • x 1 #8173


MissLilly
Zitat von KomischerVogel:
(es sei denn, wir unterstellen Totalverweigerung).

Bingo! Ich spreche von Totalverweigerung. Bitte beantworte mir doch die Frage, wie eine Frau oder ein Mann sich beruflich weiterentwickeln sollen, wenn ein Elternteil sowohl den finanziellen Unterhalt als auch die Betreuung seiner Kinder verweigert ?

22.01.2024 13:27 • x 1 #8174


K
Das stimmt alles. Und die Frage habe ich beantwortet.

Ein Kind ist eine Einschränkung. Im öffentlichen Dienst sicher deutlich weniger als als Vorstandsvorsitzende.

Gegenfrage: Wo willst Du hin? Sollte mir die Mutter des Kindes neben sagen wir mal 600 Euro KU auch noch lebenslang einen Nachteilsausgleich von X zahlen?


Ich bleibe dabei: Diese Nachteile beruhen auf Entscheidungen, die wir im Leben treffen und bescheren uns im Gegenzug großes Glück.

Und es ist ja nicht so, als hätte ein Elternteil das Kind ohne zutun des anderen erschaffen, da waren schon zwei beteiligt.

Also KU, gut und richtig, Betreuungsunterhalt auch. Aber wenn es darum gehen soll, einen anderen Erwachsenen dauerhaft oder jedenfalls langjährig zu finanzieren?

22.01.2024 13:36 • #8175


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag