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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

D
Es gibt ja auch kein Trennungsjahr und keine Düsseldorfer Tabelle. Das Prinzip ist: entweder ihr einigt euch, wenn nicht macht euch das Gericht einen Vorschlag, und wenn ihr euch dann immer noch nicht einigen könnt, entscheidet das Gericht.
Vielleicht nicht immer gerechter, aber definitiv einfacher.

04.08.2023 13:36 • #3781


E
Zitat von Rheinländer:
Das ist ja genau der Punkt bei Immobilien, sie NICHT durch das Gericht verteilen zu lassen um den Verfahrenswert zu erhöhen.

Ist vielleicht missverständlich gewesen, aber genau das funktioniert offenbar leider nicht vor jedem Gericht. Es ist (wohl) Gesetz, dass Immobilien den Verfahrenswert erhöhen. Es gibt aber offenbar einen Ermessensspielraum. Auf den kann man sich sicher verlassen, wenn Anwalt und/oder Notar wissen, wie das gehandhabt wird.
Zitat von Rheinländer:
Natürlich informiere ich mich im Vorfeld welche Kosten mich erwarten. Was bitteschön soll daran unseriös sein.

So ist das nicht gemeint. Es gibt ja diese Gebührentabelle. Da kann man die Kosten genau ablesen - das hatte ich ja auch geschrieben. Aber es bleibt eben ein Rest Unsicherheit, ob der Familienrichter/in im Termin nach Immobilien fragt. Ich suche die Website mal noch raus: Edit - siehe unten. Und durch sowas können sich Anwalts- und Gerichtskosten dann eben flugs erhöhen.

Oder: Du hast Glück und einen Anwalt, der genau weiß, dass das Gericht Immobilien nicht reinnimmt. Dann ist natürlich Klarheit da.

Das ist die Website - ebenfalls ohne Gewähr, aber klingt schon schlüssig. Ich versuch mal, das nicht als Link, sondern als Text einzufügen, weiß nie, wie das mit Links ist, also bitte in den Browser kopieren bei Interesse:
'https://www.advoscheidung.de/faq-scheidung/verfahrenswert-bei-vermoegen/#Kosten_Scheidung_mit_Haus

04.08.2023 13:40 • #3782


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

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Rheinländer
Zitat von Mira2023:
Ist vielleicht missverständlich gewesen, aber genau das funktioniert offenbar leider nicht vor jedem Gericht. Es ist (wohl) Gesetz, dass Immobilien den Verfahrenswert erhöhen. Es gibt aber offenbar einen Ermessensspielraum. Auf den kann man sich sicher verlassen, wenn Anwalt und/oder Notar wissen, wie das gehandhabt wird.

Dann habe ich mich vielleicht auch undeutlich ausgedrückt.
Bei Scheidungstermin war das Haus bereits mir und alle Vermogensfragen schon geklärt. Wenn etwas schon mir ist, kann es auch nicht mehr Bestandteil von irgendetwas sein.
So meine ich das. Bitte alles vor der Scheidung klären. Das hat auch den Riesenvorteil, dass nach der Scheidung einfach nur Ende ist. Das war einfach nur Wunderbar. Keine weiteren Diskussionen, kein gezetere mehr. Alles war geklärt und ich konnte starten in das Leben 2.0

04.08.2023 13:54 • x 1 #3783


Rheinländer
Zitat von Mira2023:
'https://www.advoscheidung.de/faq-scheidung/verfahrenswert-bei-vermoegen/#Kosten_Scheidung_mit_Haus

Stimmt, hier steht es anders drin. Dann vielleicht Glück gehabt. Zeigt mal wieder, dass Logik und gesunder Menschenverstand nicht immer weiterhilft und richtig ist.
Danke @Mira2023 für die Aufklärung.

04.08.2023 14:03 • x 1 #3784


Z
Zitat von Rheinländer:
Das stimmt, aber wenn das Vermögen keinen Streitwert mehr darstellt, dann ist es draußen. Ich würde das in einem Betatungsgesprach ansprechen und klären.

Richtig verstanden habe ich es auch nicht. Es gibt ja einen Streitwert nach dem richten sich z.B auch die Gerichtskosten. Ich hab nen eigenen Anwalt, ich konnte das für mich nicht ohne. Und die Anwaltskosten haben auch einen mindestbetrag im Verhältnis zum Streitwert und je nachdem wie viele Themen man anreißt wird es mehr. So habe ich es verstanden.

04.08.2023 15:02 • #3785


E
Zitat von Rheinländer:
Bei Scheidungstermin war das Haus bereits mir

Darf ich mal nachfragen? Weil es schon immer Dir allein gehörte? Oder habt Ihr das über Schenkung oder Verkauf untereinander gemacht?

04.08.2023 15:30 • #3786


E
Zitat von Zitronenfalter2:
Und die Anwaltskosten haben auch einen mindestbetrag im Verhältnis zum Streitwert

Es gibt feste Gebühren für die Anwaltskosten nach einer Tabelle entsprechend der Höhe des Streitwerts = Verfahrenswert. Mindestbetrag insofern, dass die Tabelle halt irgendwo anfängt. Es geht offenbar nicht nach Themen, sondern nach Wert. Wenn das Auto mit reinkäme, ist der Verfahrenswert um 5 % vom Autowert höher, wenn ich es richtig verstehe = entsprechend auch die Anwalts- und Gerichtskosten, siehe Tabelle. Bei zwei Anwälten bekommt dann vermutlich jeder der Anwälte dasselbe? Weiß ich nicht, würde mich wundern, wenn 2 Anwälte teilen müssten ...

04.08.2023 15:38 • #3787


Rheinländer
Zitat von Mira2023:
Darf ich mal nachfragen? Weil es schon immer Dir allein gehörte? Oder habt Ihr das über Schenkung oder Verkauf untereinander gemacht?

Wir standen beide im Grundbuch und in den Kreditverträgen. Im Zuge der Scheidung haben wir das Haus bewerten lassen und ich habe sie auf dieser Basis hin ausbezahlt. Muss dann natürlich noch die Bank mitmachen, dass die Kreditverträge auch alleine auf mich übertragen werden. Hat bei mir aber gepasst. Glück gehabt.
Durchgeführt haben wir diese Aktion übrigens im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung. Darum ging es mir ja. Alles klären, bevor die Anwältin dran geht und alles auf jeden Fall vor der Scheidung.

04.08.2023 15:53 • x 1 #3788


M
Soweit ich weiss,
Gerichtskosten hälftig,Anwalt jeder den eigenen

04.08.2023 15:55 • x 1 #3789


E
Zitat von Rheinländer:
Im Zuge der Scheidung haben wir das Haus bewerten lassen und ich habe sie auf dieser Basis hin ausbezahlt.

Interessant. Ich hätte geschworen, dass man dafür einen (Kauf-)Vertrag braucht . Das heißt, neben den Krediten muss man nur das Grundbuch ändern lassen und quasi intern Geld entsprechend überweisen?

04.08.2023 16:00 • #3790


Rheinländer
Zitat von maenneken:
Soweit ich weiss,
Gerichtskosten hälftig,Anwalt jeder den eigenen

Jein,
Gerichtskosten hat erstmal der am Bein, der die Scheidung einreicht. Wir haben das im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung so geklärt, daß die Kosten anteilig 50/50 aufgeteilt werden.
Ebenso die Kosten für den gemeinsamen Anwalt. Offiziell gibt es keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Die hat dann auch für die Kosten aufzukommen. Eine Scheidung kann aber auch durchgeführt werden, wenn nur eine Partei durch einen Anwalt vertreten ist. Da ich offiziell vertreten wurde, haben wir hier ebenfalls die Scheidungsfolgevereinbarung genutzt und auch hier die Kosten halbiert.

04.08.2023 16:01 • #3791


Rheinländer
Hallo @Mira2023

ich war jetzt selber verunsichert und habe gerade mal nachgeschaut.
Wir haben alles mit der Scheidungsfolgevereinbarung geklärt inkl. der Hausübertragung. Es gibt keinen separaten Kaufvertrag
Des Weiteren haben wir Gütertrennung, Versorgungsausgleich, Hausrat, Unterhalt und weitere Zahlungsverpflichtungen darin geregelt.

Um mal einen Überblick zu geben.
Wir haben in Summe knapp über 2000Euro für die komplette Scheidungsfolgevereinbarung an den Notar gezahlt.
Die Gerichtskosten haben sich für die Scheidung auf gesamt 650Euro addiert und was die Anwältin gekostet hat versuche ich zu vergessen.

Ich weiß das die Kosten von einigen Faktoren abhängen. Sollte nur mal ein grober Überblick sein bei einem normalen Verdienst und einer Doppelhaushälfte.

04.08.2023 16:19 • x 2 #3792


E
@Rheinländer danke. Und: Ich will das alles nicht, was für ein Mist

04.08.2023 16:23 • #3793


Rheinländer
Zitat von Mira2023:
Und: Ich will das alles nicht, was für ein Mist

Ich weiß, aber leider fragt dich da keiner zu. Fühl dich mal gedrückt.

04.08.2023 16:25 • x 1 #3794


C
Zitat von DasWird:
Mal eine Frage: wie macht ihr das mit Whatsapp? Wenn Ex und ich kommuniziert haben, bin ich immer froh, wenn sein Profilbild wieder nicht mehr auf der ersten Seite erscheint. Darauf, dass mich irgendwann ein Pärchenbild angrinst, habe ich noch weniger Lust - vor allem nicht, ihm die Bühne dafür zu geben. Trotzdem ...

Mir reicht schon sein Name im E-Mail-Posteingang. Ich mag den nicht jedes Mal sehen - daher lese und beantworte ich seine Mails immer gleich und schiebe sie dann ins Archiv.

WA hat meiner in der Beziehung kaum verwendet, nehme aber schon an, dass er das jetzt mit Next benutzt - zumindest hat er schon ab und an was geschrieben, wenn eines der Kinder Bilder o.ä. in der (noch existierenden) Familiengruppe gepostet hat.

Ignoriere ich und kommuniziere mit ihm nach wie vor nur über Mail - das reicht für uns (bei engmaschigerem Austausch, z.B. bei jüngeren Kindern, ginge das aber wahrscheinlich nicht). Wenn wirklich mal was Dringendes ist (z.B. vor ein paar Tagen - da hatte K3 mich mehrmals angerufen und war dann nicht mehr zu erreichen), schreibe ich eine SMS, wenn auf die hin nichts kommt, würde ich notfalls anrufen (war zum Glück noch nie nötig).

04.08.2023 17:39 • x 1 #3795


A


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