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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

DieSeherin
Zitat von KomischerVogel:
Aber Einkommen zählt halt und Vermögen (Haus!) eben auch.


aber doch nur, wenn das vor gericht aufgeteilt wird... wenn man das vorher notariell macht ist das meist wesentlich günstiger?

04.08.2023 10:30 • x 1 #3766


EngelohneFlügel
Wir haben den Anwalt hälftig aufgeteilt und die Gerichtskosten hat sie bezahlt. War bei uns auch nicht so hoch da wir Gütertrennung hatten.

04.08.2023 10:53 • #3767


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

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alleswirdbesser
Zitat von DieSeherin:
meine scheidung war nicht sonderlich teuer, weil es keinen streitwert mehr gab. je mehr man vorher selber regelt, desto billiger wird das ...

Allein kann man nichts regeln, ich habe fünf Jahre gewartet, er tut nichts. Irgendwann will ich geschieden werden. Die Absprache von damals hat er im Januar überworfen und so wird es sehr wohl einen Streitwert geben. Ich hätte es anders gewollt. Er glaubt immer noch nicht, dass eine Zwangsversteigerung im Raum steht, sollte ich aktiv werden. Aber fünf Hochzeitstage allein sollten reichen.

04.08.2023 10:55 • x 2 #3768


Rheinländer
Zitat von KomischerVogel:
Das stimmt schon. Aber Einkommen zählt halt und Vermögen (Haus!) eben auch.
Idiotischerweise auch, wenn darüber gar nicht gestritten wird.

Das stimmt so nicht. Wir haben das Vermögen vor dem Anwaltsbesuch geteilt und das Haus bei der ersten Besprechung heraus gelassen. Dieses und andere Dinge haben wir dann über eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar geklärt. Damit war der Anwalt draußen. Nur weil meine dussel... Ex den Notarvertrag gerne nochmal vom Anwalt gegen gelesen haben wollte war es wieder drin.
Für ein paar Rechtschreibfehler und grammatikalische Fehler haben wir dann tausende von Euros bezahlt. Echt grausam.
Wenn ihr alles ohne Anwalt regeln könnt verdient der auch nichts dran.
So isses

04.08.2023 11:02 • #3769


K
@Rheinländer

Hhm. Der Streitwert des Scheidungsverfahrens scheint sich aber nach dem Einkommen und Vermögen zu richten.
So wurde es erklärt. Und der weiß ja, was da ist (steht ja im Notarvertrag).

04.08.2023 11:35 • x 1 #3770


Rheinländer
Das stimmt, aber wenn das Vermögen keinen Streitwert mehr darstellt, dann ist es draußen. Ich würde das in einem Betatungsgesprach ansprechen und klären.
Bei uns war es eindeutig draußen. Wir haben aber auch direkt klar gemacht, dass wir unser Vermögen bereits aufgeteilt haben und für das Haus ebenfalls eine notarielle Lösung haben für die wir keinen Anwalt brauchen.
Ich kann ja nur berichten, wie es bei mir gelaufen ist. Vielleicht hat sich in den letzten Jahren ja etwas geändert.

04.08.2023 11:44 • x 2 #3771


K
@Rheinländer
Ich werde bei Gelegenheit auf jeden Fall mal nachhaken. Danke.

04.08.2023 12:08 • #3772


M
Das ganze Thema ist aber auch komplex.
Da steigst als Laie gar nicht richtig durch.Eine klein Änderung der Formulierung,ein Winkelzug und die Sachlage sieht wieder anders aus.
Erinnert irgendwie an Schach,und

Recht haben heisst nicht automatisch Recht bekommen.

04.08.2023 12:12 • x 1 #3773


alleswirdbesser
Ich persönlich traue keinem Papier was.

04.08.2023 12:53 • x 1 #3774


EngelohneFlügel
Zitat von alleswirdbesser:
Ich persönlich traue keinem Papier was.


Da ist was wahres dran. Selbst wenn man was schriftlich in einem Vertrag festhält, bei der heutigen Rechtslage und den anwaltlichen Gepflogenheiten a la USA die manche an den Tag legen, sind selbst solche Dokumente heute teilweise das Papier nicht Wert auf dem sie geschrieben sind. Ich finde sowas schrecklich. Da wird um (Un-)Recht prozessiert wie im wilden Westen.

04.08.2023 13:03 • #3775


E
Zitat von DasWird:
Das macht dann natürlich deutlich, dass ich ein Problem habe mit seinem neuen Beziehungsstatus.

Finde ich nicht. Ich würde ihn bei WhatsApp blocken und vorher eine SMS schreiben, dass Du WA nicht mehr verwendest und ihn bittest, ab sofort auf Signal etc. zu schreiben. Dass er geblockt ist, kann er auch so interpretieren, dass Du eben nicht mehr auf WA bist. WA hat so viele Datenschutz-Probleme, dass das viele machen. (Ich würde auch gern, aber klar: alle Welt ist bei WA, deswegen ich auch. Schlau ist es nicht so.)
Zitat von alleswirdbesser:
Muss man da tatsächlich Tausende von Euro in die Hand nehmen, wenn ich fragen darf?

Zitat von Rheinländer:
nd das Haus bei der ersten Besprechung heraus gelassen.

Ich habe mich gestern komplett informiert - fragt mich - Achtung, natürlich ohne Gewähr!

Scheidungskosten: Die gehen nach Verfahrenswert und kein Mensch kann die vor dem Scheidungstermin ausrechnen, weil der Familienrichter/in im Termin noch Vermögen erfragen kann.

Die Formel ist so: Netto-Einkommen von beiden zusammen mal 3 (für 3 Monate) = Verfahrenswert. Nach diesem Verfahrenswert richten sich 1.) die Anwaltskosten, weil man einen Pflichtanwalt braucht, auch wenn man die Scheidung online beantragt und 2.) die Gerichtskosten. Man kann sehr einfach online eine Tabelle googeln, wo das genau drin steht. Anwälte dürfen nicht mehr berechnen als das, was in der Tabelle steht. Können sie natürlich, dann muss man aber vorher eine gesonderte Vereinbarung unterschreiben.

So, jetzt zu Vermögen und Versorgungsausgleich und Immobilien:

Egal, was Ihr vom Familiengericht klären lasst, es kostet extra. Deswegen gibt's immer die Empfehlung, beim Notar eine Scheidensfolgevereinbarung zu machen, weil das dann günstiger bleibt. Notarkosten kann man erfragen.

Vermögen: Das ist leider komplett dubios, weil es vom jeweiligen Familienrichter/in abhängt, ob z. B. Immobilien in den Verfahrenswert reingerechnet werden. Das OLG Köln macht es wohl so, dass eine selbstgenutzte Immobilie NICHT reingerechnet wird. Das OLG Bamberg macht es anders, rechnet Immobilien rein, dafür sind die Freibeträge minimal höher.

@Rheinländer: Entweder Du bist früher geschieden worden oder Du warst in Köln, schätze ich . Die Anwältin, mit der ich telefoniert habe, sagte: Wenn jemand einem vor dem Termin sagt, was es kostet, dann ist das unseriös. Es kann sein, dass man sich mit allem einig ist und im Termin fragt der Richter/in nach Immobilien. Ich finde das echt grotesk, aber habe von einigen Freundinnen gehört, dass das im echten Leben im Rheinland kaum angewendet wird, sondern dass Immobilien nicht mitzählen. Wenn aber, dann können die Kosten schnell hochgehen.

Die Rechtsprechung ist so, dass Vermögen oder nur Immobilien in den Verfahrenswert mit 5 % reinkommen. Bedeutet: Wer eine Immobilie von 100.000 Euro vom Gericht verteilen lässt, hat einen 5 % * 100.000 Euro höheren Verfahrenswert, also um 5.000 Euro höheren Verfahrenswert - dann kann man wieder in diese Gebührentabelle schauen, was bei dem höheren Verfahrenswert für Kosten entstehen.

Ich kann's Euch für ein gemeinsames Netto-Einkommen von 3.500 Euro pro Monat sagen ohne jegliches Vermögen, ohne Immobilien, ohne Versorgungsausgleich: Da kostet der Anwalt 2.000 Euro und der Scheidungstermin ca. 550,00 Euro, wenn man sich mit allem einig ist. (Besagte Freundin von mir, ich war richtig fassungslos, dass das soviel kostet. Standesamt war ein Schnäppchen.)

Aber Achtung: Sogar wenn man den Versorgungsausgleich ausschließen will, muss man dazu eben zusätzlich zum Notar. Was der kostet, weiß ich nicht, kann man sicher erfragen. Wenn man Immobilien zum Beispiel übertragen lässt, dann kostet das auch wieder beim Notar, auch Grundbuch etc.

Liest noch jemand mit ? Bitte wirklich: ohne Gewähr, aber bin ziemlich sicher, dass das alles stimmt. Die günstigste Version ist also: sich einig sein, alles unter sich oder mit Scheidensfolgevereinbarung regeln, dann Scheidung online beantragen, z. B. über den Anwalt des eigenen Vertrauens. Das ist dann nicht teurer, als wenn man das von einer Website aus startet.

Fragen gern an mich - ich musste mich vor-informieren und könnte speien, was das kostet. Ich verstehe den Sinn hinter manchem - Versorgungsausgleich ist sicher oft ein Thema, damit niemand benachteiligt wird. Aber wenn 2 Erwachsene, die's kapieren, sich einig sind, was sie machen und einfach nur geschieden sein wollen - dann kostet es ein Heidengeld. Nu ja.

04.08.2023 13:13 • x 1 #3776


D
@Mira2023 Mein Ex würde mir das kaum abnehmen, dass ich von Whatsapp weggehe. Ich finde aber die Idee von @DieSeherin absolut genial mit dem Kinderchat. Hat mir den Tag gerettet . Werde Ex schreiben: so werden wir beide weniger getriggert.

Das deutsche Rechtssystem - ganz ätzend. Habe es ja bei einem 4 Jahre dauernden Erbfall mitbekommen - obwohl in dem Fall überhaupt nicht gestritten wurde. Aber es waren ausländische Miterben involviert, und Gesetz und Behörden eine absolute Katastrophe. Die Notariatskosten wurden dort auch berechnet aufgrund der Erbsumme....

Es ist nicht alles Gold, was glänzt in der CH, aber das Rechtssystem defintiv besser. Hier gibt es eine Pauschale für die Gerichtskosten, und ein (freiwiliger) Anwalt rechnet nach Stunden ab. Nix mit Streitwert und Co.

04.08.2023 13:30 • x 2 #3777


Rheinländer
Hallo @Mira2023

gut recherchiert. Mal ein paar Anmerkungen.
Zitat von Mira2023:
Entweder Du bist früher geschieden worden oder Du warst in Köln, schätze ich .


Ich bin definitiv nicht früher geschieden worden.


Zitat von Mira2023:
Die Rechtsprechung ist so, dass alles Vermögen in den Verfahrenswert mit 5 % reinkommt. Bedeutet: Wer eine Immobilie von 100.000 Euro vom Gericht verteilen lässt, hat einen 5 % * 100.000 Euro höheren Verfahrenswert, also um 5.000 Euro höheren Verfahrenswert - dann kann man wieder in diese Gebührentabelle schauen, was bei dem höheren Verfahrenswert für Kosten entstehen.

Das ist ja genau der Punkt bei Immobilien, sie NICHT durch das Gericht verteilen zu lassen um den Verfahrenswert zu erhöhen. Ergibt dann nicht nur höhere Gerichtskosten, sondern dann eben auch noch höhere Anwaltslosten. Notar ist eindeutig die günstiger Variante. Keine weitere Kosten bei Gericht und keine Kosten bei Anwalt. Wir haben das damals beim Notar direkt inkl. der Umschreibung auf mich veranlasst.
Ich kann das nur so empfehlen.


Zitat von Mira2023:
Die Anwältin, mit der ich telefoniert habe, sagte: Wenn jemand einem vor dem Termin sagt, was es kostet, dann ist das unseriös.

Das ist ja absoluter Bullsh....
Natürlich informiere ich mich im Vorfeld welche Kosten mich erwarten. Was bitteschön soll daran unseriös sein. Ich brauche nicht den Betrag auf Heller und Pfennig, aber so ungefähr darf das schon sein. Ein Anwalt der mir auf diese Fragen nicht geantwortet hätte, ist für mich unseriös.
Im gleichen Atemzug haben wir auch nach den Kosten nach dem Haus gefragt und haben die Antwort bekommen, dass wenn wir das ohne Sie (Anwältin) klären, kämen von ihr auch keine Kosten auf uns zu.

04.08.2023 13:35 • #3778


S
Zitat von Mira2023:
Finde ich nicht. Ich würde ihn bei WhatsApp blocken und vorher eine SMS schreiben, dass Du WA nicht mehr verwendest und ihn bittest, ab sofort auf ...

Ich bin nicht verheiratet aber grad in Schockstarre!
Und das weil 2 Menschen sich mal die „ewige“ Liebe geschworen haben.
Ich bin entsetzt über das Deutsche System!

04.08.2023 13:35 • #3779


E
Zitat von DasWird:
Hier gibt es eine Pauschale für die Gerichtskosten, und ein (freiwiliger) Anwalt rechnet nach Stunden ab. Nix mit Streitwert und Co.

Wie cool. Das Thema macht ja sowieso keinen Spaß, aber so wie in der CH würde ich mir das wünschen.

04.08.2023 13:35 • #3780


A


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