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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

Z
@KomischerVogel
Ja Unterhalt wird nach dem aktuellen Stand berechnet. Vermögen eigentlich zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags. Es war sein Vorschlag das zum Zeitpunkt der Trennung zu vereinbaren. Das war eine mündliche Absprache.

27.06.2023 11:23 • x 2 #2641


K
@Pfeifchen
Weil der Zugewinnausgleich erst bei der Scheidung erfolgt. Beispiel: Du hast 100.000 Euro, ich habe nichts.
Du gibst mir jetzt vor der Scheidung 50.000 Euro von Deinem Geld, jetzt haben wir beide 50.000 Euro.
Haben wir die bei der Scheidung beide noch, ist es egal, weil sich das gegeneinander aufhebt.
Lasse ich im Trennungsjahr so richtig die Sau raus und habe nur noch 10.000 Euro bei der Scheidung, wird neu gerechnet. Du bekommst von mir 5.000 Euro, ich von Dir 25.000.

Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit der Scheidung!

27.06.2023 11:28 • #2642


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

x 3


DieSeherin
Zitat von KomischerVogel:
Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit der Scheidung!

außer, wenn man die eine art trennungsfolgevereinbarung macht und aufschreibt (und beide unterschreiben), was man wann wie geteilt hat.

27.06.2023 11:34 • x 1 #2643


Pfeifchen
@KomischerVogel Ach herrjeh. Das wusste ich gar nicht. Na gut dass ich gerade mit Anwalt und Notaren zu tun habe.

Danke!

27.06.2023 11:34 • #2644


W
@acre Ich denke die Verarbeitung ist ein Prozess, der in Phasen verläuft. Irgendwie habe ich meinen Frieden damit gefunden. Ich möchte es gar nicht hinter mir lassen, es waren 16 Jahre. Das Ende was sehr unschön, aber ich will keine Lebenszeit damit verschwenden damit zu hadern.

27.06.2023 11:35 • x 3 #2645


Pfeifchen
@DieSeherin ja, am sowas bin ich gerade dran. Habe hier vielfach gehört dass das sinnvoll ist, und auch gelesen dass es letzten Endes auch am Ende die Scheidung erleichtert, weil die wichtigen Dinge schon vorher geklärt sind.

27.06.2023 11:36 • #2646


DieSeherin
Zitat von Pfeifchen:
auch gelesen dass es letzten Endes auch am Ende die Scheidung erleichtert, weil die wichtigen Dinge schon vorher geklärt sind.

ja, und manchmal ist die scheidung dann auch günstiger, wenn es quasi keinen streitwert mehr gibt - danach werden nämlich u.a. auch diue gerichtskosten errechnet.

27.06.2023 11:44 • x 1 #2647


Pfeifchen
@DieSeherin sieh an, das stimmt.

Punkt Nr. 963729474 abgearbeitet von der Liste mit Dingen, mit denen ich mich im Leben nie befassen wollte.

27.06.2023 11:46 • #2648


Gurkensalat
@DieSeherin
Ich kann Dir nicht mehr per PN schreiben. Deshalb nutze ich den Thread. Da können es auch andere gleich mitlesen.

Hier hat sich die Forenleitung geäußert. PNs sind nur noch auf 40 begrenzt. Darüber hinaus braucht man eine Sponsor-Mitgliedschaft: pn-verwalten-etc-t70324-s15.html

27.06.2023 11:50 • #2649


Pfeifchen
@Gurkensalat Warum jetzt nur 40? Waren das nicht neulich noch 60?

27.06.2023 11:51 • #2650


Gurkensalat
@Pfeifchen Ab sofort 40. Maximum. Selbst wenn man löscht, gibt es keine weiteren.

27.06.2023 11:51 • #2651


E
Zitat von KomischerVogel:
@Mira2023 Hhm. Für die Unterhaltsberechnung ist doch nicht der Trennungszeitpunkt entscheidend, sondern das laufende Einkommen. Sinkt es, sinkt der Unterhalt, steigt es, ist es umgekehrt. Oder verstehe ich da irgendwas falsch. Vermögen wird normalerweise bei der Scheidung aufgeteilt. Vorher aufteilen beinhaltet ...

Sorry, es war wirklich nur ein Beispiel für diese Rhetorik-Technik. Ich habe keine Ahnung, wie Unterhalt berechnet wird, weil ich keinen bekomme (Kinder auch volljährig).

Was Du ansonsten schreibst: Wie ein Paar sich entscheidet, Vermögen aufzuteilen, bleibt ja jedem Paar selbst überlassen, solange das gütlich ist. Also, von normalerweise würde ich da nicht sprechen. Das mag die rechtliche Regelung sein und gut, dass es eine gibt, wenn man sich eben nicht einigt.

Ich finde es sinnvoll, über Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung zu sprechen (wenn das möglich ist ohne Druck). Dann weiß jede/r, mit wieviel er/sie planen kann. Nur dann kann eben der eine den Maler für die neue Wohnung beauftragen, ohne dass die andere das Gefühl hat, das geht von ihrem Geld weg.

Aber wenn man sich auf so eine Regelung einigt, sollte man halt dabei bleiben und nicht wie der Mann ankommen und mehr wollen.

Edit: Meine Güte, seid Ihr schnell - war schon alles beantwortet, aber ok, ich lasse das jetzt.

27.06.2023 11:52 • #2652


A
@Wüstenfee vielen Dank für deine Antwort. Ich wünsche dir alles Gute. Du klingst schon so schön sortiert.

27.06.2023 11:54 • x 2 #2653


DieSeherin
Zitat von Gurkensalat:
Selbst wenn man löscht, gibt es keine weiteren.

und ich hatte die meldung auch, habe dann gelöscht und dann konnte ich wieder schreiben - war zwar schade, dass ein paar nette briefwechsel weg waren, aber mei...

27.06.2023 11:56 • #2654


K
Zitat von Pfeifchen:
@KomischerVogel Ach herrjeh. Das wusste ich gar nicht. Na gut dass ich gerade mit Anwalt und Notaren zu tun habe. Danke!

Beim Notar geht's natürlich auch früher. Ehevertrag aufsetzen, Zugewinnausgleich darin festsetzen und Gütertrennung für den Rest der Ehe vereinbaren. Kostet natürlich etwas, wird aber vermutlich weniger teuer als im Scheidungsverfahren.

27.06.2023 12:00 • #2655


A


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