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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

K
Achso, @Unterwegs2023, nochmal als Nachtrag, ich bin ja offenbar als Unmensch angekommen:

In dem Extrembeispiel ging es eigentlich um die Rücken-Freihalten-Rhethorik, die man eben auch genau anders herum sehen kann.

Und, es wäre ja vier mal Kindesunterhalt zu zahlen und ggf Betreuungsunterhalt.

Ist ja nicht so, als wäre er da fein raus.

03.04.2025 22:44 • #12571


Rheinländer
Zitat von Unterwegs2023:
Die Rentengeschichte () - da würde mich interessieren, wie Du auf die Idee von Lohnerhöhung um 10 % kommst.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Erhöhung des Durchschnittsgehaltes nicht zwingend bzw ausschließlich etwas damit zu tun hat, das das tatsächliche Gehalt gestiegen ist. Es wird aber eindeutig suggeriert und wenn man nicht weiß wie dieser Wert berechnet wird, kann man auch durchaus davon ausgehen.

Du hast aber mit deiner Ausführung größtenteils Recht.

Zitat von Unterwegs2023:
Und damit erhöhen diese zusätzlichen Zahler auch das Durchschnittseinkommen.

Es sind nicht zwingend neue Zahler, es können auch, so wie du schreibst, Menschen sein, die einfach mehr verdienen und jetzt den RV Beitrag von einem größeren Teil ihres Gehaltes, oder Einkommen abführen müssen.

Zitat von Unterwegs2023:
Das heißt nur, dass es offenbar viele Menschen gibt, die bislang zu wenig prozentual ihres Verdienstes in die RV gezahlt haben, weil die Beitragsbemessungsgrenze niedriger als deren Einkommen war. Und dass diese Menschen - durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - jetzt berücksichtigt werden.

Diese Menschen haben übrigens bisher nicht, so wie du schreibst, zu wenig von ihrem Gehalt in die RV einbezahlt, sondern eben bis zu der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Diese gibt es ja auch für andere Versicherungen wie gesetzliche Krankenversicherung und Arbeistlosenversicherung. Die beiden letztgenannten Versicherungen sind ja ausschließlich als Solidarversicherungen ausgelegt.
Die Rentenversicherung hingegen ist ja teilweise auch als Leistungsversicherung ausgelegt. D. h zahle ich viel ein, bekomme ich auch mehr raus. Soweit in der Theorie.
Der normale Gedankengang wäre ja demnach, dass wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt und die Menschen die jetzt mehr einzahlen auch mehr Rente bekommen, die Welt in Ordnung ist.
Dem ist aber leider nicht so.
Durch die drastische Erhöhung der Bbg und der damit verbunden Erhöhung des Durchnittsgehaltes In 2025 können maximal 1.91 Punkte erwirtschaftet werden. Der niedrigste Wert seit Einführung der Rentenversicherung in der BRD. Für alle Beitragszahler, ist dies eine Rentenkürzung durch die Hintertür, auch wenn öffentlich suggeriert wird, dass die sogenannten Besserverdiener sich nun stärker in das Rentenversicherungssystem einbringen.
Ziel war und ist hier meiner Meinung nach eindeutig Mehreinnahmen (von den Besserverdienern) zu generieren und gleichzeitig die Ausgaben (für alle) zu reduzieren. So sieht es aus.

Wer jetzt denkt, lass uns doch die Besserverdiener noch stärker in die RV einbinden, indem z. B
die Beitragsbemessungsgrenze noch viel weiter steigt (Thema :soziale Gerechtigkeit), der wird sich wundern, dass dadurch die Durchschnitts Renten wahrscheinlich noch stärker fallen. Die Erfahrung zeigt aber leider, dass die die am meisten davon betroffen wären, es am wenigsten mitbekommen.

04.04.2025 00:23 • x 3 #12572


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

x 3


M
Wir kommen zwar OT aber

Da sollte sich jede/r mal mit beschäftigen was das für einen persönlich heisst und für Auswirkungen hat auf die Jahre gesehen.
BTW,es werden ja immer nur 2 Nachkommastellen bei den max Rentenpunkte angegeben-zur Berechnung werden aber 4 Stellen hinter dem Komma herangezogen.
Kann sich ja jeder mal hinsetzen und die 3. und 4. Stelle über den Berufszeitraum addieren und staunen was man da vernachlässigt.
Und eine Erhöhung der Bbg ist für Besserverdiener(Verdienst an derBbg Grenze)immer leichter zu stemmen als für den Durchschnittsverdiener.
Das Warum? erschließt sich aus den %-ualen Lohnerhöhungen.
Um 1 Punkt zu bekommen benötigte man knapp 3750 brutto,Jetzt 4200.
3750 bei einer,recht wahrscheinlichen Erhöhung um 5%,da ist er nun bei ca 3940 -Lücke für 1 Punkt 260/m.
Jemand der an der Bbg hangelt,
Also letztes Jahr 7550Euro/m hatte,in derselben Branche die 5% bekommt ist nun bei 7930- die Lücke zur max Punktzahl 1.91xx liegt bei nur 120 Euro/m

04.04.2025 11:39 • x 2 #12573


Rheinländer
Stimmt ist OFF Topic und ich werde dazu jetzt auch nichts mehr schreiben. Wenn gewünscht gerne PN.

04.04.2025 13:11 • #12574


U
Ich finde es auch OT, letzter Post dazu deswegen auch von mir.

Aber: Für mich war interessant zu erkennen, dass die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nicht uneingeschränkt positiv ist; bisher hatte ich das so gesehen (weil damit höhere Einkommen mehr bzw passend einzahlen). Dass dadurch die Rentenpunkte teurer werden, war mir nicht bewusst.

04.04.2025 14:51 • x 2 #12575


U
Ich mag nicht nicht antworten, weil du mich angesprochen hast.
Auch hier ...
Zitat von KomischerVogel:
Und, es wäre ja vier mal Kindesunterhalt zu zahlen und ggf Betreuungsunterhalt.

Ist ja nicht so, als wäre er da fein raus.

... habe ich eine andere Meinung. Der fiktive Er zahlt (vielleicht) einiges, sind ja auch seine Kinder. Die fiktive Sie kann sich dagegen überlegen, ob sie vom Kindesunterhalt mit-lebt, weil: eine Betreuung für vier Kinder zu finden, die ihr egal welche Arbeit erlaubt, halte ich für illusorisch. Und die beruflich ehebedingten oder Auszeit-bedingten Nachteile hat sie on-top.

Das nur als Antwort, mein letzter Post hierzu. Eben: let's agree to disagree

04.04.2025 17:35 • x 1 #12576


K
@Unterwegs2023

D'accord.

Deshalb, noch mal: Schuldprinzip für Ehegattenunterhalt. Bzw. passender Vertragsbrüchigenprinzip.

Es verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden, wenn einer abhaut und der andere nicht mehr weiß wie er klar kommt.
Umgekehrt aber eben auch, wenn einer abhaut und den anderen fein ausnehmen kann.

Das geht beides gar nicht.

04.04.2025 18:51 • x 2 #12577


A
@KomischerVogel Ich finde die Argumentation ganz schwierig auch ohne jegliche Geschlechtsfrage. Der eine bleibt Zuhause und kümmert sich um Haus und Kinder, während der andere weiter arbeiten geht. Sie machen es, weil beide sich so geeinigt haben. Diese Entscheidung hat für beide wirtschaftliche Konsequenzen. Der Teil, der Zuhause geblieben ist, muss wissen, dass er damit im Falle einer Trennung ziemlich hart fallen könnte. Der Teil, der arbeiten gegangen ist, muss doch aber ebenfalls wissen, dass er im Falle einer Trennung damit noch für ein paar Jahre finanzielle Verantwortung tragen muss.
Die Konsequenzen sind doch für beide kein großes Geheimnis. Wenn keiner von beiden sich vorher um einen Ehevertrag gekümmert hat, müssen sie halt beide mit den Konsequenzen daraus leben. Nur von einem da Verantwortung jenseits der Paarzeit zu verlangen, finde ich ungerecht.

Ich bin dankbar, dass so etwas wie die Schuldfrage der Vergangenheit angehört. Menschen können sich neu verlieben und auseinanderentwickeln. Es ist okay eine Ehe zu verlassen, weil man sich neu verliebt hat und trotzdem auf einen sehr begrenzten Zeitraum Trennungsunterhalt zu bekommen, um wieder auf die Beine zu kommen.

Wie sollte das auch praktisch aussehen? Ist nur das S. Fremdgehen Ehebruch? Was ist mit Fremdflirten? Wie viel später ist eine neue Beziehung noch Schuld?
Mindert eine S. Ehe dann die Schuld?

05.04.2025 14:08 • #12578


K
Zitat von acre:
Nur von einem da Verantwortung jenseits der Paarzeit zu verlangen, finde ich ungerecht.


Das habe ich auch gar nicht geschrieben. Im Gegenteil. Jeder soll gleich und im wesentlichen mal für sich selber verantwortlich sein.

Ich finde Ehegattenunterhalt aus den genannten Gründen eben daneben.

Was das Wort Schuld angeht, gebe ich Dir Recht. Das ist in dem Zusammenhang doof. Es geht letztendlich um die einseitige Lösung eines Vertrages. Und da finde ich es doch sehr fragwürdig, von dem anderen zu verlangen, für mich Arbeiten zu verrichten.
Genauso fragwürdig finde ich es, wenn sich eine Vertragspartei aus dem Vertrag entfernt und der andere sitzen gelassen wird. Dann soll der Abhauende bitteschön den anderen noch eine zeitlang unterstützen.
Wenn ich also als Hausmann meine Frau für eine andere verließe, müsste die nicht noch unser schönes neues Leben finanzieren. Umgekehrt müsste ich als Gutverdiener, meine verlassene Frau erstmal weiter versorgen.
Ich weiß nicht, warum das falsch sein sollte.

Das hat alles nichts mit Versorgung und Zugewinn zu tun, da soll schon fair geteilt werden fernab der Tatsache, wer nun keinen Bock mehr hat.

Denn genau das wäre (als gesetzliche Regel) nicht fair. Ich sehe auch vollkommen ein, dass Ex Rentenansprüche von mir bekommt bzw bekommen hat, und die Hälfte von dem, was ich so habe.

Wenn ich jetzt aber für sie arbeiten sollte? Im Leben nicht...



Am Ende ist es eine akademische Diskussion, die Rechtslage ist, wie sie ist und da geht auch keiner mehr dran.

Die ein oder andere Trennung im Kollegenkreis habe ich schon erleben dürfen. Da war alles dabei. Von fair bis Ausgenommen-Werden.

Und gerade die Konstellation die Ex sucht sich einen neuen und kriegt noch satt Unterhalt macht was mit den Leuten. Da wird der Betroffene für einen anderen abserviert und kann auch noch dafür bezahlen.
Neben dem Kindesunterhalt (das sieht ja jeder ein, dass der zu zahlen ist) ist dann noch satter Trennungsunterhalt fällig.
Wenn man dann sieht, wenn die Ex, finanziell gut ausgestattet mit dem Neuen ein schönes Leben führt, während man selbst finanziell sehr zugeschnürt ist, dann kann ich daran nichts Gutes sehen.

Das ist schlicht unfair.

05.04.2025 15:58 • x 2 #12579


C
Zitat von acre:
Es ist okay eine Ehe zu verlassen, weil man sich neu verliebt hat und trotzdem auf einen sehr begrenzten Zeitraum Trennungsunterhalt zu bekommen, um wieder auf die Beine zu kommen.

Prinzipiell stimmt das natürlich. Trotzdem finde ich mich da emotional schwer wieder.

Folgendes Szenario: Die Ehe ist eigentlich ganz O.K., vielleicht ein bisschen langweilig geworden, aber es ist nicht so etwas wie Gewalt im Spiel. Ich verliebe mich neu und möchte mich trennen. Ich glaube, da würde ich, wenn irgend möglich, versuchen, das ohne Geld von meinem Ex hinzubekommen. Ich könnte mich sonst, glaube ich, nicht mehr im Spiegel anschauen.

Aber klar - wenn ein/e Partner/in vom anderen wirtschaftlich abhängig ist, geht es nicht anders und natürlich sollte niemand aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, in einer Partnerschaft zu verbleiben, in der er/sie nicht mehr glücklich ist. Das ist die rationale Ebene und man sollte sie mit der emotionalen nicht vermischen - formal haben wirtschaftliche Erwägungen nichts mit Emotionen zu tun und man kann die nicht irgendwie gegenrechnen, das ist mir auch klar.

Auf jeden Fall ist wichtig, dass man sich als Paar, wenn eine/r zu Hause bleibt, TZ arbeitet oder so und sich dadurch vom anderen abhängig macht, mögliche Konsequenzen vorab genau überlegt. Bei uns war das kein Problem (nicht verheiratet, beide wirtschaftlich autark), das hat vieles einfacher gemacht.

In eine ähnliche Richtung ging aber zum Beispiel Folgendes: Mein Ex hat mich in der Zeit nach der Trennung permanent noch mit Mimimi und Jaulijauli um Geld angebettelt - so wollte er zum Beispiel, dass ich mich an einer riesigen Stromrechnung beteilige, die aus dem Familienhaus noch nachzuzahlen war (das war während des Zusammenwohnens sein Part gewesen, wir hatten uns aufgeteilt, wer was bezahlt und diese Rechnung war deswegen so hoch aufgelaufen, weil er mehrmals nicht bezahlt hatte). Ich habe ihm die Hälfte überwiesen, aber das hat mich sowas von angewidert. Am liebsten hätte ich gesagt: Sei ein Mann, trag die Konsequenzen deines Handelns.

Zitat Komischer Vogel:
Zitat:
Dann soll der Abhauende bitteschön den anderen noch eine zeitlang unterstützen.

Ja, emotional sehe ich das auch so, also, dass der Abhauende (vor allem, wenn das Abhauen Knall auf Fall erfolgt) den anderen noch eine Weile unterstützen sollte, während ich das andersrum (hier kann der/die Abhauende sich ja auch in Ruhe vorbereiten und einen Plan machen, wie das Ganze finanziert werden soll) anders empfinde.

Aber: Die rechtliche Lage ist nicht so und wenn ich mein Großhirn einschalte, ist das natürlich auch gut so.

05.04.2025 18:10 • #12580


J
Wir haben alle schon öfter geschrieben, dass es nicht die emotionale Verwirrung war, die das wirkliche Problem der Trennung war. Es war der Umgang mit der Situation, der uns Zurückbleibende so verstört hat und auch lange Zeit emotional geschädigt hat.
Aber ich finde es trotzdem wichtig was @acre geschrieben hat:
Zitat von acre:
Der eine bleibt Zuhause und kümmert sich um Haus und Kinder, während der andere weiter arbeiten geht. Sie machen es, weil beide sich so geeinigt haben. Diese Entscheidung hat für beide wirtschaftliche Konsequenzen. Der Teil, der Zuhause geblieben ist, muss wissen, dass er damit im Falle einer Trennung ziemlich hart fallen könnte. Der Teil, der arbeiten gegangen ist, muss doch aber ebenfalls wissen, dass er im Falle einer Trennung damit noch für ein paar Jahre finanzielle Verantwortung tragen muss.

Du schreibst, @Caecilia von Deinem Stolz und das kann ich gut verstehen. Aber hier gibt es einen Faden von einer jüngeren Frau, die schwanger verlassen wurde. Sie kann nicht nein sagen. Da wäre Sozialhilfe zu beantragen. Wenn der Ex zahlen könnte, würde sie es nicht bekommen. Aber er hat sie in die Situation gebracht und kann sich dann entziehen? Und für mich ist ja auch die Frage, nützt es den Kindern auch, wenn noch begrenzt Ehegattenunterhalt gezahlt wird.

05.04.2025 20:37 • #12581


A
@KomischerVogel Emotional verstehe ich deine Argumentation total. Ich halte es aber nicht für gerecht.

Zitat von KomischerVogel:
Wenn man dann sieht, wenn die Ex, finanziell gut ausgestattet mit dem Neuen ein schönes Leben führt,

Und wenn Ex kein schönes Leben mit dem Neuen führt? Wie sehr soll der Gehende leiden, damit er Trennungsunterhalt bekommt? Sollte diese Beurteilung eine staatliche Instanz entscheiden?

Zitat von KomischerVogel:
Es geht letztendlich um die einseitige Lösung eines Vertrages.

Genau, und beide Parteien sind darüber (mehr oder weniger) informiert welche Konsequenzen das hat, wenn sie vorher in einem ungünstigen Lohn-/Carearbeit Verhältnis leben.

Allerdings habe ich bis eben nicht gewußt, dass das gar nicht befristet ist. Ich habe bis jetzt immer gedacht, der Aufstockungsunterhalt ist bis auf Ausnahmen auf drei Jahre befristet. Das ist scheinbar nicht so. Aber die Qualifikation spielt eine Rolle und jemand ohne jeden Abschluss kann nicht erwarten dauerhaft auf Chefarztniveau zu leben.

Ich finde es richtig, dass für die Gesetzgebung unerheblich ist, warum geschieden wird. Ich finde es, mit etwas Abstand, auch richtig, dass diese große Differenz, die entstehen kann, wenn einer zu Hause bleibt, zumindest am Anfang ausgleicht.
Für mich steckt darin eine gewisse Selbstbestimmtheit, die ich in einer Beziehung will. Hätte Ex obwohl schwer fremdverliebt bleiben sollen, damit er finanziell weiter klarkommt?

Zitat von KomischerVogel:
Von fair bis Ausgenommen-Werden.

Das finde ich interessant. Wie sah denn das Ausgenommen-Werden aus?

Zitat von Caecilia:
Prinzipiell stimmt das natürlich. Trotzdem finde ich mich da emotional schwer wieder.

Absolut. Aber wenn ich an dem Punkt bin, wo ich das mit meinem Ex selbst nicht klären kann und es rechtlich entschieden werden muss, sollte der Gesetzgeber eher prüfen, ob die Nachteile, die aus der Arbeitsteilung entstanden sind, auszugleichen sind.

05.04.2025 21:35 • x 1 #12582


Rheinländer
Ich denke dem Gesetzgeber geht es in erster Linie nicht um fair, oder unfair. Der Gesetzgeber möchte wenn irgend möglich dafür sorgen, dass eventueller Unterhalt nicht sozialisiert wird und somit der Allgemeinheit über z. B. Bürgergeld aufgebürdet wird.
Es ist einfach so, dass die wenigsten Menschen wissen, welche Verpflichtungen sie mit der Ehe eingehen und welche Folgen diese haben können.
Die Welt ist einfach nicht gerecht und kann es auch nicht sein. Jeder Trennungsfall liegt anders, die Gesetze müssen aber immer angewendet werden. Das führt eben zu augenscheinlichen Ungerechtigkeiten.

05.04.2025 23:02 • x 3 #12583


C
Zitat von Jamirah:
Aber hier gibt es einen Faden von einer jüngeren Frau, die schwanger verlassen wurde. Sie kann nicht nein sagen. Da wäre Sozialhilfe zu beantragen. Wenn der Ex zahlen könnte, würde sie es nicht bekommen. Aber er hat sie in die Situation gebracht und kann sich dann entziehen? Und für mich ist ja auch die Frage, nützt es den Kindern auch, wenn noch begrenzt Ehegattenunterhalt gezahlt wird.

Bei diesem Fall stimmen meine Emotionen mit der rechtlichen Lage völlig überein (und mehr als das - ich finde, da sollte der Ex sogar noch einen Sonderunterhalt Schwangerschaft oder so zahlen, das ist ein absoluter Härtefall). Ich finde vor allem die Fälle emotional schwierig, in denen sehr viel Geld vom/von der Verlassenen an den/die Verlasser/in fließt, vor allem, wenn die Trennung hässlich war, der/die Verlasser/in z.B. noch unnötigerweise nachgetreten hat oder so. Aber auch in diesen Fällen ist die gesetzliche Regelung natürlich völlig in Ordnung: Finanzen und Emotionen müssen getrennt betrachtet werden, das sind einfach zwei Paar Stiefel.
Zitat von acre:
Und wenn Ex kein schönes Leben mit dem Neuen führt? Wie sehr soll der Gehende leiden, damit er Trennungsunterhalt bekommt? Sollte diese Beurteilung eine staatliche Instanz entscheiden?

Das wäre natürlich absurd, vor allem, da es für das Finanzielle (Ausgleich von wirtschaftlichen Schieflagen nach Trennungen, die durch ungleiche Aufteilung der Care-Arbeit entstanden sind) völlig irrelevant ist, ob das neue Leben mit Next jetzt toll ist oder nicht. Aber (s.o.): Ich hätte auch geschluckt, wenn ich z.B. meinem Ex Trennungsunterhalt gezahlt und dann mitbekommen hätte, dass er (davon) mit Next einen tollen Urlaub macht oder so.
Zitat von acre:
Ich finde es richtig, dass für die Gesetzgebung unerheblich ist, warum geschieden wird. Ich finde es, mit etwas Abstand, auch richtig, dass diese große Differenz, die entstehen kann, wenn einer zu Hause bleibt, zumindest am Anfang ausgleicht.
Für mich steckt darin eine gewisse Selbstbestimmtheit, die ich in einer Beziehung will. Hätte Ex obwohl schwer fremdverliebt bleiben sollen, damit er finanziell weiter klarkommt?

Ja - vor allem kann das der Gesetzgeber ja auch in letzter Instanz gar nicht beurteilen, jeder Fall ist anders, es sind immer beide verantwortlich und dieses veraltete schuldig passt natürlich auf keinen Fall. Und natürlich sollte jede/r eine Beziehung verlassen können, in der er nicht mehr glücklich ist, auch dann, wenn er/sie wirtschaftlich vom Partner / der Partnerin abhängig ist und nach Möglichkeit, ohne Bürgergeld beantragen zu müssen. Gerade als Frau wünscht man sich sicher nicht die Zeiten zurück, in denen Millionen von Frauen in unglücklichen (und manchmal mehr als das) Beziehungen verharren mussten, weil es für sie schlichtweg keine Möglichkeit gab, sich zu trennen, wenn sie nicht unter der Brücke schlafen wollten.
Zitat von Rheinländer:
Der Gesetzgeber möchte wenn irgend möglich dafür sorgen, dass eventueller Unterhalt nicht sozialisiert wird und somit der Allgemeinheit über z. B. Bürgergeld aufgebürdet wird.

Ja - und auch das ist natürlich richtig.

05.04.2025 23:43 • x 1 #12584


K
Zitat von acre:
Und wenn Ex kein schönes Leben mit dem Neuen führt? Wie sehr soll der Gehende leiden, damit er Trennungsunterhalt bekommt?

Der Gehende soll überhaupt nicht leiden. Das war nicht mein Punkt. Ich hatte hier tatsächlich auf das finanziell schöne Leben abgestellt.
Es ist doch so: Geld fällt nicht vom Himmel. Dafür geht man arbeiten.
Man kann also genau ausrechnen, wieviel Lebenszeit man für den Ex - Partner arbeiten geht.
Das ist doch der Punkt.

Zitat:
Ich finde es richtig, dass für die Gesetzgebung unerheblich ist, warum geschieden wird. Ich finde es, mit etwas Abstand, auch richtig, dass diese große Differenz, die entstehen kann, wenn einer zu Hause bleibt, zumindest am Anfang ausgleicht.
Für mich steckt darin eine gewisse Selbstbestimmtheit, die ich in einer Beziehung will. Hätte Ex obwohl schwer fremdverliebt bleiben sollen, damit er finanziell weiter klarkommt?


Das finde ich grundsätzlich auch. Allerdings lässt sich meistens schon sehr eindeutig feststellen, wer den Vertrag sozusagen fristlos kündigt.
Und ich finde schon, dass man danach einigermaßen sachlich entscheiden kann, was zu zahlen ist.

Und nein, Ex hätte nicht bleiben sollen. Aber wenn Ex geht, muss er wegen der aus seiner Ehe resultierenden Pflichten eben noch eine Zeit x zahlen. Er ist einen sehr weitreichenden Vertrag eingegangen und kann nicht einfach so raus.

Zitat:
Das finde ich interessant. Wie sah denn das Ausgenommen-Werden aus?


Nun ja. Ausgenommen-Werden sieht immer gleich aus. Der Beanspruchende bleibt in seiner arbeitszeitreduzierten Welt und der andere finanziert das.
Man lässt jemanden für sich arbeiten (siehe oben).

Mich selbst hat das übrigens nicht getroffen. Das nur mal so am Rande. Es gibt im Trennungsunterhalt einige wenige Konstellationen, in denen man da raus ist.
Bei mir war es die neuer Partner und offenkundig auf Dauer angelegt - Variante.
Ich denke, selbst vor einem deutschen Richter hätte sie es schwer gehabt.

Von @Rheinländer
Zitat:
Ich denke dem Gesetzgeber geht es in erster Linie nicht um fair, oder unfair. Der Gesetzgeber möchte wenn irgend möglich dafür sorgen, dass eventueller Unterhalt nicht sozialisiert wird und somit der Allgemeinheit über z. B. Bürgergeld aufgebürdet wird.


Klar. Aber der Gesetzgeber begrenzt ja den Unterhaltssatz nicht auf das Sozialniveau. Abgesehen davon trifft das auf die Trennungen, die ich so kennengelernt habe, ohnehin nicht zu. Da bringt die Teilzeit immer noch 1500 Euro (eher etwas mehr) plus KU, plus Kindergeld. Da ist man also bei fünfzig Prozent schon über 3.000 Euro und kann sich dann noch Trennungsunterhalt drauflegen lassen?

Zitat von @Caecilia
Zitat:
Das wäre natürlich absurd, vor allem, da es für das Finanzielle (Ausgleich von wirtschaftlichen Schieflagen nach Trennungen, die durch ungleiche Aufteilung der Care-Arbeit entstanden sind) völlig irrelevant ist, ob das neue Leben mit Next jetzt toll ist oder nicht. Aber (s.o.): Ich hätte auch geschluckt, wenn ich z.B. meinem Ex Trennungsunterhalt gezahlt und dann mitbekommen hätte, dass er (davon) mit Next einen tollen Urlaub macht oder so.


Also, das mit den finanziellen Schieflagen sehe ich ja im Gegensatz zu den meisten hier ohnehin anders.
Aber: Genau das ist der Punkt. Mit tollem Leben meinte ich das, was Du hier ansprichst. Du machst schön drei Schichten und Ex liegt mit Next am Strand. Du musst dafür arbeiten. Und das ist rechtlich möglich.

Natürlich gibt es Menschen wie Dich, die sagen, Ich will nichts von Ex, da kann ich nicht mehr in den Spiegel gucken!
Es gibt aber auch reichlich Leute, die sagen Steht doch im Gesetz, das steht mir zu, wieso soll ich ein schlechtes Gewissen haben?

06.04.2025 12:41 • #12585


A


Trennung, Scheidung, Beziehungsende & Loslassen Tipps

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