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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

EngelohneFlügel
Zitat von acre:
Ex vom Engel überschreitet das.

Das ist ihr auch so gesagt worden bei Gericht. Sie ist nun angezählt und es wird von ihr verlangt sich andere Wege zu suchen. Ich glaube das hat sie auch, zumindest im Gerichtssaal, akzeptiert da sie danach sehr ruhig wurde. Fehlte eigentlich nur noch die weiße Flagge von der gegnerischen Bank. Aber ich lasse mich auch gern positiv überraschen wenn der Zustand etwas länger anhält. Bis heute ist es zumindest sehr ruhig von ihrer Seite.

Heute 00:03 • x 2 #12181


M
So,

Folgevereinbarung vor kurzem beim Notar unterschrieben-RA und Notar sagen,die geht problemlos vor Gericht durch.
Kostenschätzung für die Scheidung kam auch schon-die Summe hat mich eher angenehm überrascht als geschockt.Hatte mit wesentlich mehr gerechnet.
NF kam jetzt ums Eck und meinte das sie die betriebsintern versetzt wird,da die Stelle die sie besetzt wegfällt.
Findet sie natürlich nicht so toll und latent denkt sie schon länger darüber nach zu kündigen-maht mir natürlich auch Gedanken.
Aber rechtlich hat das wohl keine Auswirkungen,hab da zum ersten Mal gehört,daß sie ebenfalls eine Erwerbsobliegenheit hat und das zum Lebensrisiko gehört.
Ansonsten läuft es recht geschmeidig,merke aber so eine Art schwarze Aura wenn sie hier ist.Gibt immer wieder nur Probleme bei ihr und alles ist sch...

Heute 11:35 • #12182


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

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Rheinländer
Hallo @maenneken
erst mal Glückwunsch zur Scheidungsfolgevereinbarung. Ich kann dir nur raten, trotz schwarzer Aura, auf deine Ex einzuwirken, nicht zu kündigen, solange die Scheidung noch nicht ausgesprochen und rechtskräftig wird.
Bei Arbeitslosigkeit (so damals meine Anwältin) kann es ansonsten vorkommen, dass vorbehaltlich einer notariellen Vereinbarung, trotzdem Unterhaltspflicht besteht und dieser zumindest so lange bis wieder eine Arbeit gefunden wurde.
Meine Anwältin sagte damals, dass der Richter dann diesen Passus in der Vereinbarung als ungültig erklären wird.
Ich möchte dir keine Angst machen, vielmehr dich motivieren, deine Ex zu motivieren, dass positive an dem neuen Job zu sehen.
Drücke dir die Daumen.

Heute 12:43 • x 1 #12183


M
Rheinländer,
Danke,das mache ich schon seit geraumer Zeit.Kenne Sie ja lange genug um zu wissen,das der Punkt für was Neues immer wieder kommt.
Sie macht aber bisher keine ernsthaften Anstalten ,ausser meckern,in die Richtung.
Ihr Plan ist halt mittelfristig ihre Selbstständigkeit vom Zusatzeinkommen zum Haupterwerb zu machen.
Hab sie da erstmal gefragt ob das soooo eine gute Idee ist.
Hab zwar keinen intensiven Blick auf ihre Einnahmen,aber ich sehe ja was hier an Klienten kommt und kenne den Stundensatz.
Ihr Jammern ist schon auf einem sehr hohen Niveau.
Da sie ja auf einen eigenen RA verzichtet hat,nachdem ihre RA ja fordern wollte und wir die Betreuungssituation klargestellt und ebenfalls um Offenlegung der Einnahmen gebeten haben,,wird es soooooo schlimm nicht um ihren Lebensstandard stehen.
Denke wir liegen da fast Pari.

Heute 13:14 • x 1 #12184


C
Zitat von Rheinländer:
Bei Arbeitslosigkeit (so damals meine Anwältin) kann es ansonsten vorkommen, dass vorbehaltlich einer notariellen Vereinbarung, trotzdem Unterhaltspflicht besteht und dieser zumindest so lange bis wieder eine Arbeit gefunden wurde.

Rein interessehalber, betrifft mich jetzt nicht persönlich: Wäre dies auch der Fall, wenn selber gekündigt wird?

Gerade eben • #12185




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