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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

Birkai
@Balu85 echt kompliziert. Wir sind gerade am Klären der Feinheiten und da fällt uns immer wieder was auf die Füße. Unser gesamtes System ist einfach noch nicht auf das Wechselmodell eingestellt

Danke für die Antwort.

10.10.2024 06:59 • #12016


Balu85
Zitat von acre:
Das interessante bei ist ja, dass jeder von beiden ein Kind bei sich hat.

hmm....wie das bei mehreren Kindern geregelt wird....keine Ahnung.
Im Grunde kann man es auch recht einfach regeln wenn man sich als Eltern einig ist.
Dann nimmt eben der wo es einfacher zu bekommen ist die SK 2 für ein oder halt mehrere Kinder und gleicht das irgendwie beim Unterhalt wieder aus. Oder so ähnlich. Ganz oft gilt ja auch wo kein Kläger da kein Richter.
Also selbst wenn ein klassischer WE-Papa die SK 2 beantragt weil es eben in Summe mehr bringt als wenn die Mama das macht wird das Finanzamt nicht das Betreuungsverhältnis nachprüfen.
Wenn aber wegen Unterhalt und jedem Euro gestritten wird schaut das sicher wieder anders aus.
Zitat von Birkai:
Unser gesamtes System ist einfach noch nicht auf das Wechselmodell eingestellt

Das ist das traurige an der Geschichte. Das ganze System und die Gesetzgebung hängt über 30 Jahre hinterher.
Wurde mir von Anwältin, Notarin und auch offiziellen Stellen immer so bestätigt. Also bei Scheidung und Sorgerecht.
Es wird noch immer davon ausgegangen das sich nur ein Elternteil kümmert (putzigerweise geht man da immer von der Mama aus) und der andere zahlt halt.

10.10.2024 07:06 • x 1 #12017


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

x 3


M
Das ist bei einer Scheidung und den damit zusammenhängenden Vereinbarungen leider so.
Solange kein Kläger auch kein Richter;aber wehe wenn.
Deshalb dauert unsere Vereinbarung beim Notar so lange.
Meine RA achtet penibel auf jede Formulierung und erst jetzt ist sie zufrieden da zu 99,9% gerichtsfest

10.10.2024 08:23 • #12018


C
Zitat von Birkai:
Rein interessehalber: Ist das wirklich so? Ich hatte es anders gelesen, dass lediglich die Meldung auch nebenwohnsitzlich ausschlaggebend ist für den Anspruch und die Eltern sich darauf einigen können wer die Steuerklasse 2 erhält.

Mein Informationsstand ist, dass SK2 an den Bezug des Kindergelds geknüpft ist - und dieses, zumindest bei minderjährigen Kindern, daran, wo diese mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ich musste für K3 auch eine Meldebescheinigung beibringen.

Ich habe ja seit diesem Jahr bzw. seit der Auflösung des gemeinsamen Familienzuhauses auch die 2 - das erste Mal in meinem Leben, dass ich eine andere Steuerklasse als die 1 habe. Vorher, also 2023, ging es noch nicht, weil der Ex auch noch an dieser Adresse gemeldet war (das ist ein Ausschlusskriterium, auch wenn man getrennt ist - bei uns hatte der Ex ja seit Anfang 2023 sogar schon eine eigene kleine Wohnung, trotzdem ging es nicht).

Für die beiden großen Kinder (studierend) bezieht der Ex das Kindergeld (und, in unserem Fall, den Familienzuschlag). Bei auswärts untergebrachten Kindern in Ausbildung, für die beide ET Unterhalt bezahlen, kann man in einem gewissen Rahmen selbst festlegen, wer diese Zahlungen erhält. Mir wurde aber gesagt, dass definitiv nur eine/r SK2 haben kann - wobei das für den Ex hier ohnehin irrelevant ist, der wird seit seiner Heirat im Frühjahr die 3 (maximal die 4) haben. Kinderfreibeträge sind nach wie vor geteilt (also jede/r 1,5) - das hatten wir schon immer so gehalten.

10.10.2024 09:18 • #12019


DieSeherin
hier ist ein recht neuer artikel dazu:

https://www.merkur.de/leben/geld/steuer...85283.html

10.10.2024 10:56 • x 2 #12020


K
Zitat von acre:
@KomischerVogel Welche Steuergruppen haben du und deine Ex? Seid ihr beide in der 2, da ja bei jedem von euch ein Kind lebt?


Sie hatte sie bislang nicht, was ich nicht verstehe und sie mir auch vorhält. Ich sei Schuld, dass sie die nicht hätte.

Das ist natürlich Unsinn. Natürlich kann jeder die Steuerklasse zwei bekommen, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.

Insofern ist es richtig, dass nur einer je Kind diese Steuervergünstigung bekommt. Bei mehreren Kindern mit unterschiedlichen Wohnsitzen sieht das anders aus.
Eigentlich ja logisch. Ist ja beim Kindergeld oder Riester auch nicht anders.

10.10.2024 14:07 • #12021


C
Zitat von KomischerVogel:
Sie hatte sie bislang nicht, was ich nicht verstehe und sie mir auch vorhält. Ich sei Schuld, dass sie die nicht hätte. Das ist natürlich Unsinn. Natürlich kann jeder die Steuerklasse zwei bekommen, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Insofern ist es richtig, dass nur einer je Kind diese Steuervergünstigung ...

M.W. kann sie die entsprechenden Steuervergünstigungen noch nachträglich einfordern, sogar dann, wenn sie den entsprechenden Steuerbescheid schon hat. Ich bin recht sicher, dass ich das mal irgendwo gelesen habe. Aber natürlich ist das nicht Dein Problem - wenn Dir Deine Ex deswegen Vorwürfe macht, ist das komplett haltlos.

Wegen des Falls der Geschwister, die z.T. beim einen, z.T. beim anderen Elternteil leben: Wäre es da tatsächlich möglich, dass dann beide ET Steuerklasse 2 bekommen?
Ich frage rein aus Interesse - ist für uns nicht relevant, weil die Großen ja an ihren Studienorten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und zudem der Ex ja schon wenige Wochen nach Auflösung unseres Familienhaushalts Next geheiratet hat (also jetzt vermutlich die 3 hat).

10.10.2024 16:13 • x 1 #12022


S
@acre
Hmm gute Frage....Ich glaube tieferer Sinn wäre etwas hoch gegriffen. Ich habe bei Sinn ehr etwas positives im Kopf so ähnlich wie eine Absolutzion. Das Nein! Nach wie vor habe ich nicht das Gefühl das die Ehe mies war, oder nicht zu kitten gewesen wäre. Nichts ist besser als vor die Trennung.
Ich weigere mich es anders zu sehen, auch wenn es er ja nie erfahren würde wenn ich denken würde....ja war besser so....

Ich denke ehr das ich durch die Trennung etwas für mein weiteres Leben lernen sollte. Es gibt im Leben ja immer mal wieder Lernpartner und ich überlege momentan und erst recht durch seine Erkrankung ob ich ihn falsch eingestuft hatte.

10.10.2024 18:23 • x 2 #12023


K
Zitat von Caecilia:
M.W. kann sie die entsprechenden Steuervergünstigungen noch nachträglich einfordern, sogar dann, wenn sie den entsprechenden Steuerbescheid schon ...


Ja, ich glaube auch, dass das geht, ist mir aber Wurst. Kann ja machen, was sie will. Aber die Vorstellung, die Steuerklasse ging an den, der zuerst nachfragt ist ja lächerlich.

Wegen der zahlreichen Halbwahrheiten habe ich mir einfach den §24b EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html) durchgelesen.

Der ist ziemlich eindeutig. Den Betrag bekommt der, der Kindergeld bekommt. Und nur so lange, wie keine weitere volljährige Person (einschließlich eigener volljähriger Kinder, für die kein Kindergeld gezahlt wird) bei dem Alleinerziehenden wohnt.

Also je Kind gibt es den Betrag nur einmal.

10.10.2024 20:27 • x 1 #12024


A
Zu dem Thema Akzeptanz und Widerstand.
1. Ich denke, dass es mehr zwischen diesen beiden Polen gibt. Und das sind zum Beispiel Kompromisse.
2. Ich habe heute mit jemandem über Akzeptanz gesprochen, der seine Familie für die Affäre verlassen hat. Die Affäre ist jetzt nach drei Jahren gar nicht mehr wichtig. Aber er ist für sich bei Akzeptanz angekommen und hat sich selbst dafür verziehen, wie die Trennung abgelaufen ist.
Mir ist es wahnsinnig schwer gefallen diese Akzeptanz, die er für sich gefunden hat, auszuhalten. Auch wenn es ihm besser geht und er zwischenmenschlich viel gelernt hat.

Ich weiß nicht, vielleicht denke ich, dass es Sachen gibt für die man sich ein Leben lang schämen sollte. Vielleicht erscheint mir Akzeptanz manchmal wie ein billiger Ausweg.

10.10.2024 21:41 • x 6 #12025


C
Zitat von KomischerVogel:
Ja, ich glaube auch, dass das geht, ist mir aber Wurst. Kann ja machen, was sie will. Aber die Vorstellung, die Steuerklasse ging an den, der zuerst nachfragt ist ja lächerlich. Wegen der zahlreichen Halbwahrheiten habe ich mir einfach den §24b EStG ( ) durchgelesen. Der ist ziemlich eindeutig. Den Betrag bekommt ...

Ja, das habe ich auch so gelesen.
Allerdings habe ich nirgends gefunden, ob theoretisch beide Elternteile SK2 bekommen können, wenn von Geschwistern eines bei der Mutter und eines beim Vater lebt.

10.10.2024 23:55 • #12026


C
Zitat von acre:
Ich weiß nicht, vielleicht denke ich, dass es Sachen gibt für die man sich ein Leben lang schämen sollte. Vielleicht erscheint mir Akzeptanz manchmal wie ein billiger Ausweg.

Ich glaube, da sind Menschen einfach verschieden - also in Bezug darauf, wie sie ihr eigenes Handeln und das von anderen beurteilen.

Das, was Du in Deinem Beispiel beschreibst, ist für mich auch weniger Akzeptanz, sondern Sich-Vergeben (für das eigene Handeln).

Mein Ex schämt sich sicher nicht für die Trennung (und wie sie abgelaufen ist), da war vermutlich von Anfang an Akzeptanz des eigenen Handelns da, bzw. er hat sich selbst dieses verziehen. Er ist der Meinung, dass er das tun musste, dass er im Recht war - und alles andere waren halt unvermeidbare Kollateralschäden.

Ich selbst habe mir dagegen immer noch nicht die Fehler, die ich in der Beziehung gemacht habe, vergeben. Aber natürlich gibt es Akzeptanz der Trennung, meines Single- und AE-Status, ... bei mir.

11.10.2024 00:04 • x 2 #12027


DieSeherin
Zitat von acre:
Ich weiß nicht, vielleicht denke ich, dass es Sachen gibt für die man sich ein Leben lang schämen sollte.


und wem würde das etwas bringen? ich finde es immer besser, wenn jemand sein handeln erkennt, (moralisch) irgendwann einsortieren kann, sich damit auseinandersetzt und daraus lernt, für die zukunft etwas mitnimmt.

11.10.2024 08:30 • #12028


Balu85
Zitat von KomischerVogel:
Den Betrag bekommt der, der Kindergeld bekommt.


ist bei uns aber nicht so. Kindergeld bekommt die Ex, SK2 hab ich.
Eine kopplung wäre auch unnötig weil das Kindergeld ja eh mit dem Unterhalt verrechnet wird.

11.10.2024 08:46 • #12029


K
Zitat von Balu85:
ist bei uns aber nicht so. Kindergeld bekommt die Ex, SK2 hab ich. Eine kopplung wäre auch unnötig weil das Kindergeld ja eh mit dem Unterhalt ...


Widerspricht aber der oben verlinkten Vorschrift.

11.10.2024 09:41 • #12030


A


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