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Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

B
@Caecilia
Ich finde deine Formulierung extrem ehrlich.
Den wissen weißt du nicht.
Klar, es gibt Wahrscheinlichkeiten, aber keine Gewissheit.

06.05.2024 19:33 • x 1 #10291


Wollie
Zitat von BernhardQXY:
In diesem Fall ist doch der Gerichtsvollzieher die richtige Ansprechperson

klar, aber wenn die betroffene Person aufgrund hoher Schulden in die Privatinsolvenz geht, kannst du jeden Titel mal komplett in die Tonne kloppen.

06.05.2024 19:34 • x 2 #10292


A


Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder

x 3


J
@Fragende, ich habe eine neue Partnerschaft. Die Kinder mögen ihn. Wir wohnen aber nicht zusammen. Ich habe kurzfristig einen Termin bei meinem Therapeuten bekommen. Dann bin ich hoffentlich sortierter. Euch allen einen schönen Abend.

06.05.2024 19:34 • x 4 #10293


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
@Wollie ? Ein Titel bedeutet für mich, dass ich eine Urkunde habe, aus der hervorgeht, dass eine Person mit Geld schuldet. In diesem Fall ist doch ...

Nicht, wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Ich habe es genau einmal versucht und habe den Titel weggelegt. Noch ein paar Jährchen wäre er gültig, aber ich finde den Wisch nicht mehr. Mein Glaube an Gerechtfertigt via Gesetz war dann auch hin. Anfang 20 prägt eine solche Erfahrung sehr.

06.05.2024 19:38 • x 2 #10294


B
@Wollie
Wohl wahr, aber Privatinsolvenz ist nun einmal etwas anderes als Gerichte interessieren sich nicht für Titel
Ich persönlich finde die Abschaffung des Schuldenturm sehr gut.

Davon abgesehen, unterhaltsschulden, die vor der Insolvenz entstanden sind, sind leider Insolvenzforderungen.
Aber Unterhaltspflichten während des Insolvenzverfahrens müssen bedient werden und können gepfändet werden
Und zwar bis zur Grenze des Bürgergelds.
Deswegen sind die Pfändungsfreigrenzen ja auch erhöht, damit der pleitier seiner Unterhaltspflicht auch nachkommen kann.

06.05.2024 19:44 • x 1 #10295


B
@alleswirdbesser
Siehe meinen anderen Beitrag.

06.05.2024 19:45 • x 1 #10296


B
Zitat von BernhardQXY:
Ich persönlich finde die Abschaffung des Schuldenturm sehr gut.

Und ich habe auch einen Titel im Schrank.
Läuft zwar auf den Namen meines Sohnes, aber naja. Schauen wir mal.

06.05.2024 19:46 • x 1 #10297


Wollie
Zitat von BernhardQXY:
unterhaltsschulden, die vor der Insolvenz entstanden sind, sind leider Insolvenzforderungen.

tja...dann Pech gehabt. Ich könnte darüber hier noch Dinge schreiben, da verlierst du den Glauben an einen Rechtsstaat. Aber dies gehört nicht hierher.

06.05.2024 19:47 • x 2 #10298


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
@alleswirdbesser Siehe meinen anderen Beitrag.

Ich habe gelesen, was in der EV stand. Und wenn das für ein Gericht was gilt, dann brauche ich gar nicht weiter zu machen. Ich fand das so lächerlich. Nach drei Jahren Gerichtsverhandlungen. Never ever würde ich das wieder tun. Ich habe meine Ruhe, und das ist das höchste Gut, die Nerven kann man sich nicht kaufen.

06.05.2024 19:48 • x 3 #10299


B
Zitat von Wollie:
tja...dann Pech gehabt. Ich kö

Was willst du denn haben?
Wenn jemand pleite ist, gibt es nix zu holen.
Sinn und Zweck der Privatinsolvenz ist eine Chance eines finanziellen Neuanfang.
Kindesunterhalt wird vom Jugendamt bezahlt, Trennungsunterhalt ist mmn nach ein Ausgleich, aber normalerweise kann man seinen eigenen Unterhalt erarbeiten.
Oder über Bürgergeld.
Ich finde dass der Rechtsstaat da in beide Richtungen funktioniert.

06.05.2024 21:29 • x 2 #10300


B
@alleswirdbesser
Eine EV ist eine EV.
Stimmt sie nicht, ist es eine Straftat. Natürlich kostet es Geld und Energie, um sein Recht zu kämpfen. Und dementsprechend muss man das nicht tun. Aber das kann man dem Rechtstaat nicht anlasten.

06.05.2024 21:32 • x 1 #10301


B
@BernhardQXY
Besagter Titel ist das Ergebnis einer Straftat und von daher ist er von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen

06.05.2024 21:35 • x 1 #10302


A
@Jamirah 17 ist was anderes als 13. Da kannst du nicht mehr ohne ihr Wissen mit der Therapeutin sprechen.
Ich finde @Caecilia s Vorschlag sehr gut. Aber lass dir Zeit bis du dir sicher bist, wie du den Weg gehen willst.

06.05.2024 21:56 • x 1 #10303


F
Sagt mal- andere Frage, die ich auch zeitnah wieder löschen werde:
Ist es für euch ein S. Übergriff, wenn der Mann der S. uninteressierten Frau (da Stress Arbeit-Kinder…) einfach so zwischen die Beine/an die Brüste/… greift und als sie abwehrend reagiert, meint, er habe ein Recht darauf, da verheiratet?!

07.05.2024 13:19 • x 1 #10304


Malea56
Zitat von Fragende2:
Sagt mal- andere Frage, die ich auch zeitnah wieder löschen werde: Ist es für euch ein S. Übergriff, wenn der Mann der S. ...

Ganz klar ...Nein natürlich hat er kein Anrecht und es ist ein S. Übergriff..

07.05.2024 13:23 • x 3 #10305


A


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