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Nervige Bekanntschaft

T
Liebes Forum, vor ein paar Wochen habe ich einen Mann gedatet. Wir trafen uns ein paar Mal. Es war nett, funkte aber nicht. Es lief nichts zwischen uns und ich sagte ihm, dass ich ihn nett finde, aber nicht interessiert bin (hab ich netter formuliert! Klar). Er war sichtlich enttäuscht, aber gefasst.
Seitdem bekomme ich immer wieder anonyme Anrufe. Nicht nachts, nicht in der Früh, sondern tagsüber. Der Anrufer legt sofort wieder auf. Manchmal ruft er dreimal hintereinander an. Manchmal 10x. Manchmal tagelang nicht. Ich vermute diesen Mann dahinter, kann aber nichts nachweisen. Sollte das so weitergehen, kann ich von der Telefongesellschaft eine Auskunft verlangen? Oder geht das nur über die Polizei?
Hat jemand Rat? Lg
Nachtrag: und ich merke, dass ich im falschen Unterforum bin. Entschuldigt!

02.10.2022 20:33 • x 3 #1


F
Liebe Tara, das finde ich übel. Kannst du deine Nummer wechseln? Weiß er sonst mehr von dir? Zu deinen Fragen Weiß ich leider nichts. Aber bei der Polizei müsstest du fragen dürfen, denke ich

02.10.2022 20:37 • x 1 #2


A


Nervige Bekanntschaft

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T
Zitat von Frida3lisa:
Liebe Tara, das finde ich übel. Kannst du deine Nummer wechseln? Weiß er sonst mehr von dir? Zu deinen Fragen Weiß ich leider nichts. Aber bei der ...

Er weiß nicht viel über mich. Das Ganze geht auch erst seit 5 Wochen und Nummer will ich nicht wechseln. Er müsste doch zur Rechenschaft gezogen werden können !

02.10.2022 20:38 • #3


Blanca
Zitat von Tara_neu:
Der Anrufer legt sofort wieder auf.

Eine inzwischen verstorbene Freundin hatte einst dasgleiche Problem. Sie löste es durch das Vorschalten eines Anrufbeantwortes, denn auf den sprach der Stalker natürlich nicht.

Alternativ bleibt nur die Nr zu wechseln. Ist natürlich lästig.

Fangschaltung geht nur mit hohen Auflagen, siehe u.a. hier: https://www.edeka-smart.de/news/unterdr...stet%20ist.

Du kannst auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige grundsätzlich blockieren (wie, steht im Artikel) und eine entsprechende Ansage auf Deinem Anrufbeantworter machen.

02.10.2022 20:49 • x 4 #4


T
@Blanca danke!
Wobei in deinem Artikel auch das steht :“Handelt es sich bei den Anrufen um Straftaten wie etwa Erpressung, Bedrohung oder Belästigung, kontaktieren Sie die Polizei. Der Strafverfolgung ist es gestattet, den Datenschutz in diesem Fall zu ignorieren, und Sie können so den Ursprung einer unterdrückten Nummer herausfinden“

Letztlich ist es doch Belästigung?! Ich könnte also zur Polizei und die könnten dann den Anrufer nachträglich identifizieren, oder?

02.10.2022 20:59 • #5


Gwenwhyfar
Ich habe mal einen Mann auf dem Altstadtfest kennen gelernt. Dem dann allerdings etwas unsanft später telefonisch abgesagt, weil ich ihn sterbenslangweilig fand. Daraufhin klingelte mehrmals die Woche nachts mein Telefon. Zu hören waren Faxgeräusche. Das ging ca. 1/2 Jahr so.
Die Telekom hätte mir für ca. 100 DM eine Fangschaltung eingerichtet, um die Nummer zu ermitteln. Das war mir zu teuer.

Du brauchst eine Unterlassungsverfügung. Und die muss er einhalten. Das wäre mir auch zuviel Zirkus.

Erstelle doch eine Blockade für unbekannte Nummern oder geh nicht mehr ran. Er wird schon aufhören.

02.10.2022 21:03 • x 1 #6


T
@Gwenwhyfar was heißt Fangschaltung? Erkennt man damit nur den momentanen Anrufer oder kann man im Nachhinein die Rufnummer nachvollziehen? Sprich, wenn ich das übermorgen einrichte, ermittelt die Fangschaltung dann nur die anonymen Anrufe ab Dienstag oder auch all die davor?

02.10.2022 21:05 • #7


Gwenwhyfar
Ich gehe davon aus, dass es erst ab Einrichtung funktioniert. Ob das heute alles noch so ist, weiß ich natürlich auch nicht. Beim Anbieter fragen.

02.10.2022 21:08 • x 1 #8


Blanca
@Tara_neu

Laut diesem Artikel braucht es nicht mal eine Fangschaltung für die Identifikation:
https://www.helpster.de/anrufverfolgung...ror_110774

Versuch das mal mit Deinem Provider einzurichten und dann gehst mit der aufgelisteten Nummer zur Polizei...

Was die Polizei betrifft:
https://www.helpster.de/telefonterror-b...folg_19815

02.10.2022 21:09 • x 1 #9


T
Zitat von Blanca:
Laut diesem Artikel braucht es nicht mal eine Fangschaltung für die Identifikation: Versuch das mal mit Deinem Provider einzurichten und dann gehst ...

Ernsthaft? Das wundert mich, dass das so funktioniert. Verstößt das nicht gegen den Darenschutz?!

02.10.2022 21:12 • #10


Blanca
@Tara_neu

Mehr als nein kann Dein Provider nicht sagen, oder? Frag danach und ansonsten: Plan B!

02.10.2022 21:13 • x 1 #11


Gwenwhyfar
Ich frage mich, warum du da soviel Energie reinsetzen willst?

02.10.2022 21:17 • #12


T
@Gwenwhyfar will ich noch nicht. Wollte mich nur mal erkundigen, was es für Möglichkeiten gibt. Polizei will ich nicht.
Übrigens heb ich meist gar nicht mehr ab, wenn anonym anruft. Kann das dennoch nachgewiesen werden, wer angerufen hat? Schon, oder? Wär ja bei der normalen Nummer auch so.

02.10.2022 21:20 • #13


I
Ist doch alles Augenwischerei. Belästigungen gibt es nicht als Straftat und selbst wenn, meinst du doch nicht wirklich, dass da irgendein Anbieter einfach so Daten raus gibt oder wegen ein paar anonymen Anrufen nachträglich recherchieren kann und will, wer anonym anruft. Die lachen dich höchstens aus. Abgesehen davon, inzwischen kostet es zwei Klicks um im Internet unter einer nicht existenten Rufnummer ein Telefonat zu führen.
Wechsel deine Nummer oder ignorier es

02.10.2022 21:22 • x 1 #14


Blanca
Zitat von Tara_neu:
Erpressung, Bedrohung oder Belästigung

Erpressung und Bedrohung scheiden eher aus - er spricht ja nicht, sondern legt sofort wieder auf. Belästigung - vielleicht:
https://rechtsanwalt-roettgen.de/famili...20197%2F14).

Aber ich schliesse mich da @Gwenwhyfar an - wozu soviel Aufwand? Richte erst mal eine Blockade für Anrufe ohne Rufnummernanzeige ein, schalte einen AB vor - und dann bist ihn vermutlich schon los...

Kannst den AB auch ruhig von jemand anders besprechen lassen, um ihn zu irritieren... am besten ein Mann natürlich!

02.10.2022 21:23 • #15


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