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Nachehelicher Unterhalt

Scheol
Zitat von tina1955:
der komplette Rehabericht geht nur an den Arzt, der die Reha vorgeschlagen hat , ...


Das ist falsch.

29.11.2019 16:56 • #16


Scheol
Zitat von tina1955:

Ein weiteres Exemplar bekommt die LVA (Rentenversicherung, Rentenkasse).
Wenn Du bei der Reha eingewilligt hast, dass der Bericht an den Rententräger geht, was Voraussetzung ist. Hast Du auch eingewilligt, dass der Bericht zur Krankenversicherung geht?
Dann kann es durchaus sein, dass Dein Ex über Beziehungen ran gekommen ist. Wirklich wirst Du es nicht erfahren, er wird sich nicht verraten.

, ...


Man willigt nicht ein das der RV Träger den EB erhält. Der RV Träger bekommt den EB IMMER. Da er Kostenträger der Leistung ist.

Man willigt nicht automatisch ein das die KK den EB erhält.

Die KK erhält auch nur die gekürzte Fassung, ohne Sozialangaben.

29.11.2019 17:01 • #17


A


Nachehelicher Unterhalt

x 3


Silja
Es hat sich nun geklärt, wie die Gegenseite an meinen Entlassungsbericht gekommen ist. Meine Anwältin hat mit allen anderen Unterlagen, demnach auch meinen Entlassungsbericht von Klinik an das Oberlandungsgericht geschickt. Das Oberlandesgericht hat demnach meinen Entlassungsbericht an die Gegenanwaltin geschickt. Allerdings vermute ich, dass die Sachbearbeiterin, rechte Hand meiner Anwältin dieses alles verschickt hat. Diese nimmt immer alles entgegen. Ob meine Rechtsanwältin dieses überhaupt eingesehen hat, bezweifle ich ganz stark.
Diese besagte rechte Hand nimmt ihr sehr viel an Arbeit ab. Hatte letzte Woche telefonischen Kontakt mit meiner Anwältin. Auf meine Frage, wie denn mein Entlassungsbericht von Klinik in die anderen Hände käme, würde sie sehr zickig, meinte ich hätte dieses ja mit den anderen Unterlagen im Büro abgegeben. Meine Rechtsanwältin wollte auch den Entlassungsbericht in Kopie mit anderen Schreiben haben.
Meine Anwältin wollte über mein Thema Entlassungsbericht, nicht wirklich reden. Wie gesagt, würde sehr ungehalten am Telefon und meinte, sie hätte noch anders zutun.
Vielleicht ist man in Kanzlei, Mensch zweiter Klasse, wenn Prozesskostenhilfe eine Rolle spielt?! Dabei will Oberlandesgericht monatlich 187 Euro von mir haben. Höchstens 48 Monate, wobei ich die Gesamtsumme noch nicht berechnet ist. Meine Anwältin meinte, wenn mein Ex, von dem ich nun endlich geschieden bin, den nachehelichen Unterhalt nicht zahlen sollte, würde sie eine Kontopfandung veranlassen. Angeblich, weil sie Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zusammen, d.h. ohne Unterbrechung bearbeitet hat. Nun habe ich nur meine Rente, kann die monatlichen Kosten nicht alle tragen, weil gar nicht soviele Einnahmen und falls Pfändung, kann es lange dauern. Erst Titel u. s. w.

Arbeiten dürfte ich laut Aussage meiner Anwältin auch nicht. Würde dann meinen Unterhalt gefährden!
Bin nun 66 Jahre alt und stehe mit fast nix da.

Ganz schlimm finde ich auch, dass durch meine Anwältin, Entlassungsbericht Klinik weitergegeben wurde.
Alles zum Verzweifeln!
Finde es unmöglich, einfach Entlassungsbericht weiterzuschicken und dann das Oberlandesgericht diesen zur Gegenseite Anwältin schickt.
Denke, meine hat da grossen Fehler gemacht. War mir gegenüber ja auch sehr unfreundlich, als ich dieses Thema ansprach. Ich weiss nicht mehr weiter, bin völlig fertig.
Vielleich hat hier jemand Idee, wie ich weiterverfahren könnte.
Bin über jeden Tipp dankbar..

02.12.2019 13:17 • #18


T
Huch, da wundert mich ja sehr viel.
Ich bin arbeiten gegangen, hatte Prozesskostenbeihilfe bei der Scheidung. Einen sehr guten Anwalt.
Gerade bei Prozesskostenbeihilfe verdienen Anwälte recht gut.
Rechnen sie privat mit Mandanten ab, hinterfragen diese jede Position in der Rechnung und zweifeln schnell an.
Du musst eine enorm hohe gute Rente beziehen, wenn Du monatlich187 Euro bezahlen musst.
Ich sollte 60 Euro bezahlen, habe sehr gut verdient.

02.12.2019 13:45 • #19


G
Zitat:
schade, dass Gracia mein Problem mit dem nachehelichen Unterhalt so sieht


Ich sage nur wie jeder andere User hier auch meine Meinung zu etwas. ich bin eben der Meinung, dass der nacheheliche Unterhalt mit Abschluss des Ehe Vertrages zum Erliegen Kommt. Also ab dem Jahr 2011 bis jetzt zur Scheidung.

Aber wie sollskin so schön sagte, ist die Ehe eine Versorgungsgemeinschaft deswegen wird das von Rechtswegen wohl ganz anders gesehen und die Summe für die Dauer der Ehe berechnet.

Aber das ist ja auch gar nicht das Thema. Es geht um den wie von Zauberhand zugestellten reha-bericht. nun hat sich herausgestellt, dass du selbst diesen reha-bericht deiner Anwältin zur Verfügung gestellt hast. sie wird diesen Bericht geprüft und weiter geschickt haben um zu untermauern, dass du nicht arbeitsfähig bist bzw warst. ansonsten kann in diesem Bericht ja nur drin stehen, dass du eben doch z.b. geringfügig beschäftigt werden könntest was in deinem Alter auch nicht so ganz leicht gehen könnte. Du hast ja bereits gesagt, dass die Gegenseite diesen Bericht kommentiert hätte. was da kommentiert wurde weißt du ja selbst am besten

02.12.2019 16:07 • x 2 #20


Silja
Hallo Gracia, nein ich bin als nicht arbeitsfähig entlassen worden.
Würde sehr gerne arbeiten. Alleine auch schon, wegen Strucktur. Leider darf ich dieses nicht und ich weiß nicht, wie ich mit 900 Euro Rente meine Kosten decken kann. Oberlandesgericht hatte Brutto Rente mit Unterhaltszahlungen berechnet. Monatlich 187 Euro.
Möchte nicht Jammern,. Werde nun, da nachehelicher Unterhalt noch aussteht, neu berechnen lassen. Anders geht es nicht und andere Rechnungen muss ich erstmal Stunden lassen. Aussage meiner Anwältin. Ich wünsche keinem, so etwas erleben zu müssen. Doch da stehe ich nicht alleine da. Wenn es ums Geld geht, gibt es Rosenkrieg. So komme ich mir vor, anstatt sich privat zu einigen. Traurig ist das!

02.12.2019 21:00 • #21


T
Zitat von Silja:
Hallo Gracia, nein ich bin als nicht arbeitsfähig entlassen worden.
Würde sehr gerne arbeiten. Alleine auch schon, wegen Strucktur. Leider darf ich dieses nicht und ich weiß nicht, wie ich mit 900 Euro Rente meine Kosten decken kann. Oberlandesgericht hatte Brutto Rente mit Unterhaltszahlungen berechnet. Monatlich 187 Euro.
Möchte nicht Jammern,. Werde nun, da nachehelicher Unterhalt noch aussteht, neu berechnen lassen. Anders geht es nicht und andere Rechnungen muss ich erstmal Stunden lassen. Aussage meiner Anwältin. Ich wünsche keinem, so etwas erleben zu müssen. Doch da stehe ich nicht alleine da. Wenn es ums Geld geht, gibt es Rosenkrieg. So komme ich mir vor, anstatt sich privat zu einigen. Traurig ist das!



Von Deiner Rente 187 Euro monatlich an die Gerichtskasse zu zahlen, glaube ich Dir absolut nicht.
Ich habe bedeutend mehr Netto verdient und sollte monatlich nur 60 Euro zahlen.
Da stimmt bei Dir etwas nicht, entweder hast Du noch weitere Einkommen oder man hat sich schlichtweg verrechnet.

Deswegen, schnellstmöglich nachrechnen lassen.

02.12.2019 21:05 • x 1 #22


Silja
Hallo Tina, das Oberlandesgericht hat meine Bruttorente von etwas über 1000 Euro plus netto 481 Euro Unterhalt. Nun ist es aber so, dass mir jetzt nur 900, 48 Euro netto, meine Rente verbleiben. Ich werde das Oberlandesgericht anschreiben, da mein Einkommen momentan viel weniger beträgt. Wann dann endlich das Oberlandesgericht nachehelichen Unterhalt berechnet und wir dann Termin in Schleswig haben, kann noch andauern. Möchte mich noch ganz lieb für deine Antwort bedanken..

02.12.2019 22:42 • x 1 #23


T
Bitte setze Dich umgehend mit der Justizkasse in Verbindung.
Ich hatte ein Netto zwischen 1750 und 1850, kam auf die Anzahl von Sonntags-und Nachtschicht an.
Abgezogen wurde davon Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Rundfunkgebühren, Fahrkosten zur Arbeit...
Ich habe bei jeder Änderung sofort eine Aufstellung an die Justizkasse geschickt und die wurde auch sehr schnell berücksichtigt und bearbeitet, zu viel gezahltes Geld wurde sogar verrechnet.
Bei mir dauerte die Sache 4 Jahre, in denen ich mich erklären musste.

02.12.2019 22:56 • #24


Silja
Danke liebe Tina, werde morgen gleich bei Justizkasse anrufen und separat Brief per Einschreiben verschicken. Hat mich eh gewundert, dass ich monatlich einen so hohen Betrag zahlen muss.
Gruss Silja

02.12.2019 23:13 • x 1 #25


S
Zitat von Silja:
Danke liebe Tina, werde morgen gleich bei Justizkasse anrufen und separat Brief per Einschreiben verschicken. Hat mich eh gewundert, dass ich monatlich einen so hohen Betrag zahlen muss.
Gruss Silja


Wieviel Themen möchtest du eigentlich noch bzgl. nachehelichem Unterhalt erstellen ?
Reichen 3 in einem Monat nicht?

Drehen sich alle deine 15(!) Threads um den gleichen Mann ?

02.12.2019 23:16 • #26


Silja
Danke für den ach so netten Hinweis!Bist du hier eine, oder einer die, oder der hier das Sagen hat, beziehungsweise bestimmt, wann und wie oft User hier schreiben dürfen?
Und nein, da es dich ja doch zu interessieren scheint, ob es sich um ein und denselben Mann handelt, kläre ich dich gerne auf.
Dieser Mann war mein Ehemann...!
Ansonsten lebe ich allein und nein, ich wünsche von dir keinen Kommentar zu meinem Thema, Problem.
Schade nur, dass es hier auch solche Mitglieder gibt. Diese bauen einen nicht auf, sondern ab. In diesem Sinne...

03.12.2019 21:57 • #27


A


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