...weißt du, in der Regel sollte man seinem Ex-Partner tatsächlich weder schriftlich noch mündlich erklären, wie man sich fühlt. Allerdings muss ich beim Lesen deiner Beiträge oft denken, dass es vielleicht gar nicht schlecht wäre, dies zu tun. Schriftlich, in einem Brief. Deine Liebesgefühle, die du hegst, sind deine Angelegenheit, die du mit dir und nur für dich bewältigen musst, aber alles Andere, wie z.B. dein Unverständnis darüber, wie du über sein Verhalten denkst und wie unangemessen sowie unangebracht es in der jetzigen Situation ist, könnte man ihm womöglich mitteilen. Und zwar zunächst, indem du es ihm sachlich spiegelst, ihm dann erklärst, dass dieses Verhalten euch beide daran hindert, im Sinne der Kinder einen adäquaten Kontakt miteinander aufzubauen und dass dies zukünftig anders laufen sollte. Und dann teilst du ihm ebenso sachlich, wertschätzend, freundlich aber bestimmt deine Regeln mit.
Derzeit ist es so, dass er jede Menge Macht über deine Gefühlslage hat, er jederzeit in deine Privatsphäre einbrechen kann, wannimmer es ihm beliebt. Den AB laufen zu lassen, ist auch keine optimale Lösung, da er deine Grenzen noch viel weniger respektieren wird, wenn du ihm keine nennst und aus deiner Sicht begründest. So hat er immer die Möglichkeit, zu sagen: SIE verwehrt mir den Kontakt zu den Kindern; SIE stellt sich quer; SIE ist die Sture; SIE ist es, mit der man nicht mal mehr reden kann.
Teile ihm deine Grenzen und Regeln mit, sage ihm auch, wie sehr du eure Beziehung geschätzt hast, aber nun andere Grundregeln des Miteinanders gefunden werden müssen, auch, wenn es weder dir, noch ihm leicht fällt (hole ihn ab, auch, wenn dir das missfallen mag).
Es ist genauso legitim, ihm mitzuteilen, dass du derzeit viel zu bewältigen und zu verarbeiten hast, an den Verletzungen, die passiert sind und dass du dir wünschst, dass er dir dafür ein wenig Zeit und Verständnis entgegenbringt - und du derzeit dabei bist, die Weichen zu stellen, damit ein vernünftiger Umgang miteinander möglich ist, aber dies nicht von heut auf morgen umsetzbar ist.
26.07.2015 00:02 •
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