Hm vielleicht ist sie auf selbstfindungstour oder so Blödsinn, soll sie doch gleich sagen, sie will S.. Dro. und was exotisches, dann weiß jeder, wo der Hammer hängt.
04.12.2016 21:30 •
x 1#106
Iceman_1966
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83
Ich hätte meine Schwiegermutter besser anschauen sollen..... der Apfel fällt nicht weit vom Stamm!
Hat das selbe mit dem Vater meiner Frau gemacht.......
04.12.2016 21:33 •
x 1#107
A
Nach 7 Jahren für Urlaubsflirt verlassen worden ?
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fe16
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58365
@ iceman mein film mit deinen schauspielern Denk doch mal nach bitte könnte was dran sein denke du hättest es gespürt oh mann
@Igluweiss den film kenn ich nicht den du beschrieben hast
04.12.2016 21:33 •
#108
Igluweis
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1
3261
The big Lebowski. Mit Jeff Bridges, John Goodmann und anderen optisch bekannten Schauspielern. So was wie Pulp Fiction im hippimillieu einfach mal Googlen
04.12.2016 21:40 •
#109
fe16
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58365
@ iceman dann werde ich mir künftg mal die schwiegerväter besser ansehen oder wie ?
@Igluweis danke
04.12.2016 21:43 •
#110
Iceman_1966
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@ fe16 wenn es hilft?!?!? Warum nicht.
04.12.2016 21:48 •
#111
Nathan-2
1106
919
Im Sommer will sie wieder in die Türkei? Vielleicht um sich da schwängern zu lassen? Na ja, zur Not kannst du ja eine Härtefall -Scheidung anstreben wenn die Zeit nicht langt.
04.12.2016 21:56 •
#112
Iceman_1966
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@ Nathan-2 Wie soll das gehen? Trennungsjahr ist doch Pflicht?
04.12.2016 22:00 •
x 1#113
fe16
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@ Nathan oh man du hast recht was da für probleme draus resultieren können.
04.12.2016 22:01 •
#114
Iceman_1966
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83
Was für Probleme? Ich hoffe das Sie mir bestätigt das wir schon 1 Jahr getrennt sind. Sie wartet nur auf ihren Arbeitsvertrag. Ist das eine besch...... Situation. Zerstört mal eben eine Familie...... WUT.
04.12.2016 22:04 •
x 1#115
Nathan-2
1106
919
Sollte sie vor der Scheidung und vor Ablauf des Trennungsjahres schwanger werden und es steht fest dass du seit denm Urlaub mit deiner Noch-Freu keinen GV hattest greift die Härtefall Regelung. Die Scheidung wird dann vor Ablauf des Trennungsjahres vollzogen so dass der Mann mit dem die Frau zur zeit der Empfängnis den Beischlaf vollzogen hat als Vater des Kindes eingetragen werden kann. Solltest du aber nichts unternehmen und sie wird schwanger während ihr noch verheiratet seid dann bist du automatisch der Vater des Kindes. Solltest du nicht damit einverstanden sein dann hast du eine ziemliche Bürokratie vor dir.
05.12.2016 00:31 •
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bifi07
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9
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Nathan hat recht! Vielleicht besser, wenn du das mit einem Anwalt besprichst...und handelst, bevor es zu spät ist!
05.12.2016 07:31 •
#117
L
Lexor
88982
Krass, Krass was her abgeht. Mein Beileid. Es gibt doch immer wieder eine Steigerung.
05.12.2016 11:12 •
#118
unbel-Leberwurs.
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Wie wollt ihr es mit dem Kind regeln?
Schlag doch 50:50 vor. Dann siehst Du Dein Kind viel öfter und wenn es ein Papakind ist, wird es sich freuen. Nebenbei brauchst Du auch keinen Kindesunterhalt zu zahlen.
Einfach nur schlimm...wie manch Mensch sich verwandelt.
Übrigens zum Thema der Apfel fällt nicht weit vom Stamm kann ich nur sagen das es sich durchaus lohnt sich mal das familiere Umfeld oder die Eltern anzuschauen. Ich hab da auch schon so meine Erfahrungen gemacht. Stichwort Pflegefälle