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Nach 22 Jahren Beziehung verlassen worden mit Kind

E
Einfaches Beispiel Holly: Schulausflug. Es kann sein, dass die Schule aus versicherungsrechtlichen gegebenheiten die Unterschrift BEIDER Elternteile will, insbesondere wenn es (perspetivisch) mal ins Ausland geht. Im schlimmsten Fall bist immer Du diejenige, die dann eine Unterschrift von ihm einholt.
Änderung Kindergeld: Du ziehst um und meldest Adressänderung. Zack, beide Unterschriften. Fahrschule, Schwimmkurs, Turnverein....immer BEIDE Eltern...
Um solche Themen geht es.
Du möchtest perspektivisch mit Deinem neuen Freund und Kind in den Urlaub fliegen? Und bis dahin ist euer Verhältnis SEHR abgekühlt? Dann kann er -theoretisch- mit dem Hinweis darauf, dass Du ihm das Kind entführen/vorenthalten möchtest, verweigern, dass Du ihn mitnimmst, weil ihr nur BEIDE gemeinsam bestimmen dürft, wo sich das Kind aufhält.
Holly, das sind keine Horrorszenarien, sondern kommt alles vor. Gut, wenn das niemals notwendig ist. Aber besser, falls es zum Streit kommt.

13.08.2019 11:21 • x 1 #691


P
Huhu,

darum geht es ja nicht. Aber wenn beide das Sorgerecht haben, dann entscheiden eigentlich auch in Alltagsdingen beide Elternteile. Und ich weiß, du willst das jetzt nicht glauben, aber das gibt immer wieder Probleme.

Das fängt beim mal schnell beantragen eines Ausweises an bis hin zu den Klassenfahrten und und und.

Es geht nicht darum, wichtige schulische, krankheitsbedingte oder andere wichtige Entscheidungen allein zu treffen. Es geht nur um alltägliche Entscheidungen, die das Kind betreffen. Wenn du da jedes Mal fragen muss und er aber anderweitig involviert und nicht mehr so greifbar ist, dann stehst du da...

Letztlich ist es ja deine Entscheidung

13.08.2019 11:25 • x 1 #692


A


Nach 22 Jahren Beziehung verlassen worden mit Kind

x 3


HollyK
Kinderausweis muss ich demnächst beantragen, da hab ich schon gesehen, dass ich seine Unterschrift, Vollmacht und Ausweiskopie brauche...

Ich mache mich da mal schlau wie solche Vereinbarungen aussehen müssten. Danke für den Denkanstoß Mädels!

13.08.2019 11:36 • #693


DieSeherin
Zitat von HollyK:
Also diese Urkunde zur Alleinbestimmung finde ich schon seltsam.

Zitat von Paula9478:
Aber wenn beide das Sorgerecht haben, dann entscheiden eigentlich auch in Alltagsdingen beide Elternteile.


es gibt den unterschied des sorgerechts und des aufenthaltsbestimmungsrechts. mein exmann und ich hatten geteiltes sorgerecht, ich aber das aufenthaltsbestimmungsrechts - eben wegen der schulausflüge, krankenhauseinweisung, falls mal nötig... die ausweise musste er trotzdem mit beantrage! das könnt ihr auch vertraglich erst einmal bestimmen, ohne große anwaltliches gedöns!

13.08.2019 11:52 • x 1 #694


P
Um anwaltliches Gedöns geht es ja auch gar nicht, sondern um eine Einigung mit dem Ex

Wenn die beiden sich einigen können, dann schriftlich fixieren und vielleicht beim Amt beglaubigen lassen, falls möglich.

13.08.2019 12:24 • x 1 #695


E
Wenn es um offizielle Dinge geht, muss es beglaubigt sein, eine privatschriftliche Vereinbarung wird üblicherweise nicht anerkannt. Und die Bürokratie ist wirklich lästig...

13.08.2019 13:22 • x 1 #696


DieSeherin
Zitat von Ex-Mitglied:
Wenn es um offizielle Dinge geht, muss es beglaubigt sein, eine privatschriftliche Vereinbarung wird üblicherweise nicht anerkannt.


in einer trennungsvereinbarung kann man tatsächlich das vorläufige aufenthaltsbestimmungsrecht festlegen! und wenn sich beide einig sind, dass das ja auch sinnvoll ist, ist das ja auch kein problem.

allerdings gebe ich zu bedenken, dass halt dann der andere in der pflicht ist, um erlaubnis zu bitten - das kann sehr lästig sein, wenn man sich die kinderbetreuung einigermaßen gerecht teilen will!

13.08.2019 13:27 • x 1 #697


Gartenfee17
Zitat von HollyK:
Hausrat, Auto, Unterhalt sind schriftlich geregelt.
Umgang fehlt noch, stört mich aber (noch) nicht. Wird aber natürlich trotzdem noch gemacht.

Das ist doch soweit das wichtigste?

Zugewinn? Irgendwelche Ersparnisse, Lebensversicherungen etc. gibt es ja meist. Und was heißt schriftlich?
Zitat von Paula9478:
Wenn die beiden sich einigen können, dann schriftlich fixieren und vielleicht beim Amt beglaubigen lassen, falls möglich.

Meines Wissens muss eine Vereinbarung ueber Unterhalt vom Notar beglaubigt sein. Irgendein unterschriebenen Zettel reicht da nicht. Bei allem anderen waere es auch sicherer. Die 300 Euro für ne anwaltliche Beratung solltest du in die Hand nehmen. Klingt alles sehr nach pi mal Daumen. Das kann dir auf die Fuesse fallen.

13.08.2019 17:11 • x 1 #698


Gartenfee17
Zitat von HollyK:
Unsere Nettoeinkommen differieren jetzt bei gleicher Steuerklasse nur um 550 Euro. Zieht man bei ihm den Kindesunterhalt noch ab, verbliebe ein Trennungsunterhalt von 105 Euro.

Auch das kann u.U. uebrigens eine Milchmaedchenrechnung sein. Es kommt schon auch darauf an, ob ihr beide dieselben abzugsfaehigen Kosten habt. Zahlungsverpflichtung kann sich bis zum gesetzlichen Selbstbehalt erstrecken.

13.08.2019 17:21 • #699


HollyK
Zitat von Gartenfee17:
Auch das kann u.U. uebrigens eine Milchmaedchenrechnung sein. Es kommt schon auch darauf an, ob ihr beide dieselben abzugsfaehigen Kosten habt. Zahlungsverpflichtung kann sich bis zum gesetzlichen Selbstbehalt erstrecken.


Ja, das mit dem Selbstbehalt weiß ich, danke.

13.08.2019 17:25 • #700


HollyK
Zitat von Gartenfee17:
Zugewinn? Irgendwelche Ersparnisse, Lebensversicherungen etc. gibt es ja meist. Und was heißt schriftlich?

Meines Wissens muss eine Vereinbarung ueber Unterhalt vom Notar beglaubigt sein. Irgendein unterschriebenen Zettel reicht da nicht. Bei allem anderen waere es auch sicherer. Die 300 Euro für ne anwaltliche Beratung solltest du in die Hand nehmen. Klingt alles sehr nach pi mal Daumen. Das kann dir auf die Fuesse fallen.


Den Zugewinn klären wir ja dann im Rahmen der Scheidung. Da gibt's eh nicht viel.

Und ja, natürlich wäre es notariell beglaubigt am sichersten, das stimmt. Aber auch der Notar arbeitet nicht für lau.

Ich hoffe nicht, dass ich es in einigen Monaten bereue...

13.08.2019 17:34 • #701


M
Holly, ohne Beglaubigung ist der Zettel nur ein Zettel. Kann jederzeit ohne Problem widerrufen werden. Wenn Du wirklich Nägel mit Köpfen machen willst, das sicher abgeschlossen haben willst, sind die Teuronen für Anwalt und Notar hervorragend angelegtes Geld. Wenn Du unsicher bist ob Du gerade richtig handelst, dann lass die Beglaubigung sein. Damit hast Du (aber halt auch er) die weit offene Hintertür des Widerrufs.

13.08.2019 17:44 • x 1 #702


HollyK
Grad ist der Kurze spontan rüber und isst dort Abendbrot, ich kann schön auf der Couch essen und Serie gucken. Ist glaube ich das erste Mal, dass ich bewusst den Vorteil sehe. Wieder ein Schritt vorwärts!

13.08.2019 18:13 • x 6 #703


HollyK
Heute ist die Einschulung und mein NM trifft das erste Mal wieder auf meine Eltern. Wird bestimmt ne eigenartige Stimmung...

14.08.2019 06:48 • x 1 #704


P
Zitat von HollyK:
Heute ist die Einschulung und mein NM trifft das erste Mal wieder auf meine Eltern. Wird bestimmt ne eigenartige Stimmung...


Alles Gute heute für dich. Bleib stark und unabhängig ihm gegenüber. Durch den Rest muss er allein durch.

Ich hoffe, dein Kleiner hat trotzdem einen tollen Tag!

Alles Liebe für Euch!

14.08.2019 07:20 • #705


A


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