Ex-Mitglied
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Ex-Mitglied
Paula9478
Zitat von HollyK:Also diese Urkunde zur Alleinbestimmung finde ich schon seltsam.
Zitat von Paula9478:Aber wenn beide das Sorgerecht haben, dann entscheiden eigentlich auch in Alltagsdingen beide Elternteile.
Paula9478
Ex-Mitglied
Zitat von Ex-Mitglied:Wenn es um offizielle Dinge geht, muss es beglaubigt sein, eine privatschriftliche Vereinbarung wird üblicherweise nicht anerkannt.
Zitat von HollyK:Hausrat, Auto, Unterhalt sind schriftlich geregelt.
Umgang fehlt noch, stört mich aber (noch) nicht. Wird aber natürlich trotzdem noch gemacht.
Das ist doch soweit das wichtigste?
Zitat von Paula9478:Wenn die beiden sich einigen können, dann schriftlich fixieren und vielleicht beim Amt beglaubigen lassen, falls möglich.
Zitat von HollyK:Unsere Nettoeinkommen differieren jetzt bei gleicher Steuerklasse nur um 550 Euro. Zieht man bei ihm den Kindesunterhalt noch ab, verbliebe ein Trennungsunterhalt von 105 Euro.
Zitat von Gartenfee17:Auch das kann u.U. uebrigens eine Milchmaedchenrechnung sein. Es kommt schon auch darauf an, ob ihr beide dieselben abzugsfaehigen Kosten habt. Zahlungsverpflichtung kann sich bis zum gesetzlichen Selbstbehalt erstrecken.
Zitat von Gartenfee17:Zugewinn? Irgendwelche Ersparnisse, Lebensversicherungen etc. gibt es ja meist. Und was heißt schriftlich?
Meines Wissens muss eine Vereinbarung ueber Unterhalt vom Notar beglaubigt sein. Irgendein unterschriebenen Zettel reicht da nicht. Bei allem anderen waere es auch sicherer. Die 300 Euro für ne anwaltliche Beratung solltest du in die Hand nehmen. Klingt alles sehr nach pi mal Daumen. Das kann dir auf die Fuesse fallen.
Mosaik
Paula9478
Zitat von HollyK:Heute ist die Einschulung und mein NM trifft das erste Mal wieder auf meine Eltern. Wird bestimmt ne eigenartige Stimmung...
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