DrillingsPapa
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Brightness2
Zitat von DrillingsPapa:Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt es nur bis zum 12. Lebensjahr der Kinder.
Zitat:Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt:
für Kinder bis zu 5 Jahren: 187 Euro monatlich,
für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 252 Euro monatlich,
für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 338 Euro monatlich.
Zitat von DrillingsPapa:Ich habe heute auch mal durchgerechnet, abzüglich aller Kosten die von ihrem Konto abgehen (nur für mich und die Jungs) müsste sie mir für Januar noch 450Euro überweisen. Da das Kindergeld in Höhe von 750Euro auf ihren Konto eingeht.
Zitat von DrillingsPapa:Ich traue mich dies garnicht anzusprechen, weil ich keine Lust habe auf Diskussionen, sie hat eh keinen Überblick über ihre Finanzen.
Zitat von DrillingsPapa:Was meint ihr, soll ich darauf einfach verzichten, um der Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Ich weiß jetzt schon, dass dies wieder übel endet.
Zitat von Wollie:das Kindergeld steht deinen Jungs zu, da würde ich auf gar keinen Fall verzichten, sondern, da die Jungs bei dir wohnen, beantragen, dass es über dich läuft. Habe ich bei meiner Tochter auch so gemacht.
Zitat von tina1955:, diesbezüglich würde ich den Anwalt beauftragen, ein Schreiben und Zahlungsaufforderung an Deine Frau zu formulieren und zustellen zu lassen.
Es ist Geld, dass dem Unterhalt der Kinder dient, unabhängig davon, ob Du nun Millionen hast oder weniger. Notfalls spare es für die Jungs für die Zukunft.
Deine Frau kann sich nicht aus allem raus halten, natürlich muss sie auch für ihre Pflichten gerade stehen und das ist nun mal auch das Kindergeld.
Zitat von DrillingsPapa:Ich habe eine Vollmacht über Ihr Konto und auch eine Bankkarte dazu. Ich weiß das sie diese 450Euro garnicht mehr auf dem Konto hat.
Brightness2
Zitat von DrillingsPapa:Ich weiß das sie diese 450Euro garnicht mehr auf dem Konto hat.
Zitat von DrillingsPapa:Ich habe eine Vollmacht über Ihr Konto und auch eine Bankkarte dazu. Ich weiß das sie diese 450Euro garnicht mehr auf dem Konto hat.
Brightness2
Zitat von Brightness2:Du kannst das Kindergeld auch nachträglich zu dir umleiten lassen, die Kindergeldkasse holt sich das von deiner Ex zurück.
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