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Nach 15 Jahren fremdverliebt

ulismiling
Sie versteht gar nicht was sie da macht will jetzt alles was ich habe fuer das haus und dafuer Unterhalt zahlen und nie mehr auf einen grünen Zweig kommen.
Das kann ja heiter werden.

02.08.2018 09:03 • #61


U
Zitat von ulismiling:
Ursprünglich wollte sie nur von mir weg, weil ich sie ja so runterziehe, jetzt will sie sich wohl am Erfolg der Trennung aufbauen und reich ausgehen. Na, das wird ja was geben, Demut ist ihr nicht mehr gegeben.


Das war mir von vornherein klar. Sie möchte ihr gewohntes Leben weiterführen aber nur ohne dich. Du sollst nur finanzieren. So etwas passiert Männern in 90% der Fälle. Sie selbst will das was ihr zusteht, als Entschädigung sozusagen, dass sie so lange Zeit mit dir verbracht hat und empfindest das als fair.

02.08.2018 09:06 • #62


A


Nach 15 Jahren fremdverliebt

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unbel-Leberwurst
Zitat von ulismiling:
Sie versteht gar nicht was sie da macht will jetzt alles was ich habe fuer das haus und dafuer Unterhalt zahlen und nie mehr auf einen grünen Zweig kommen.
Das kann ja heiter werden.


Es bringt doch nichts, wenn ihr beide unwissend im Nebel stochert.
Ja, Anwälte bzw Scheidungen sind teuer, aber dann habt ihr doch wenigstens Rechtssicherheit.
Holt euch doch beide professionellen Rat.

Zudem ist das schonender für die Nerven, wenn die Korrespondenz über die Anwälte läuft.

02.08.2018 09:27 • x 1 #63


ulismiling
Kostet bei unserem kapital 60000 .
Dann lohnt sich schon die auseinandersetzung. Haben mehrere immobilien.

02.08.2018 09:43 • #64


unbel-Leberwurst
Zitat von ulismiling:
Kostet bei unserem kapital 60000 .
Dann lohnt sich schon die auseinandersetzung. Haben mehrere immobilien.


Dann müsst ihr aber doch bei den wichtigen Eckdaten wie den Verkehrswerten, Anfangsvermögen usw der gleichen Ansicht sein, wenn ihr keine Advocaten einschalten wollt.
Dazu müsstet ihr auch mal sachlich an einen Tisch setzen.

02.08.2018 10:43 • #65


ulismiling
Der Streitpunkt ist eine eingebrachte und verkaufte Wohnung die auf mich lief. Ich sehe dass ich sie nach aktiellem theoreischen Wert rechnen muss. Sie will sie nach Kaufpreis rechnen. Differenz 100.000.-
Gibts im Netz irgendwas das meine Annahme stuetzen koennte?

02.08.2018 10:47 • #66


H
Diese Fragen und noch weitere kann doch nur ein Rechtsvertreter klären. Einen Rechtsanwalt für deine Probleme sollte es schon sein und nicht einer für Arbeitsrecht. Du verstehst? Oder du gehst sofort zur Uni und meldest dich für ein Rechtsanwalt Studium an. Geht nicht. ist mir völlig klar und somit musst du in den sauren Apfel beißen und deinen Geiz für die Gebühren außer acht lassen und dir einen (wenigstens einen )Termin holen. Bedenke umsonst ist nichts. Der Rechtsanwalt der dann vor dir sitzt hatte Jahrelang, ich betone Jahrelang für wenig Geld seinen Lebensunterhalt beglichen. Nun komm von deinen Geiz weg und mach dich auf die Socken. Denn du bleibst ein Laie und wir hier sind auch nur Laien in Vermögens Fragen und deren Teilung.
Du wirst schon nicht verhungern.

02.08.2018 12:15 • #67


unbel-Leberwurst
Zitat von ulismiling:
Der Streitpunkt ist eine eingebrachte und verkaufte Wohnung die auf mich lief. Ich sehe dass ich sie nach aktiellem theoreischen Wert rechnen muss. Sie will sie nach Kaufpreis rechnen. Differenz 100.000.-
Gibts im Netz irgendwas das meine Annahme stuetzen koennte?


Kennt ihr nicht eine Gutachter oder Architekten, der einen fairen Wert ermittelt?
Aber wenn die Wohnung verkauft ist, dann ist der Wert doch klar?!
Oder geht es um den Wert bei Eheschliessung?

Evtl kannst Du beim Kreis auch einen Gutachterausschuss anrufen.

02.08.2018 12:24 • x 1 #68




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