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Nach 14 Jahren verlässt er uns

M

31.08.2022 21:00 • x 1 #2566


T
@mitBauchweh vielen Dank, in deinem Link steht es tatsächlich:

Zitat:
WICHTIG:
Wenn einer der Eheleute vom Gemeinschaftskonto gemeinsame Lebensmitteleinkäufe tätigt, schließt dies eine wirtschaftliche Trennung und damit ein Getrenntleben aus.


Obacht, @TESSA81. Nicht dass dein Mann das weiß und auf anwaltlichen Rat hin so handelt um den Beginn des Trennungsjahres (und damit auch den Unterhalt) hinauszögern!

Da käme ein schneller Hausverkauf sicher auch gelegen... wenn das Trennungsjahr de facto noch nicht einmal angefangen hat...

Würde die Anwältin dringend auf diesen Punkt ansprechen.

31.08.2022 21:06 • x 1 #2567


A


Nach 14 Jahren verlässt er uns

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T
Wobei mir gerade auffällt.... in dem Link steht vom Gemeinschaftskonto.
Das ist ja nicht mehr der Fall!
Demnach wäre das bereits getrenntes Wirtschaften - auch wenn der NM sich an Tessas Lebensmitteln vergreift.

Würde sicherheitshalber trotzdem nochmal nachfragen.

31.08.2022 21:08 • x 3 #2568


M
Zitat von thegirlnextdoor:
Obacht, @TESSA81. Nicht dass dein Mann das weiß und auf anwaltlichen Rat hin so handelt um den Beginn des Trennungsjahres (und damit auch den Unterhalt) hinauszögern!

Da käme ein schneller Hausverkauf sicher auch gelegen... wenn das Trennungsjahr de facto noch nicht einmal angefangen hat...


Nicht, dass ich das nicht schon einige Male hier geschrieben hätte. Ich hab mir das nicht aus Spass aus den Fingern gesaugt. Leider.

31.08.2022 21:08 • x 3 #2569


T
@mitBauchweh du hast auch vollkommen Recht. Man sollte bei solchen Dingen sehr vorsichtig sein.
Ich meine zwar, dass mit der Tatsache, dass Tessa von ihrem eigenen Konto zahlt dem getrennt wirtschaften genüge getan sein müsste... aber die Anwältin weiß es natürlich genauer... und kann das hoffentlich so bestätigen.

31.08.2022 21:11 • x 1 #2570


R
Zitat von thegirlnextdoor:
@Maxy522 mich würde sehr interessieren wie die Anwältin das sieht... was der Gesetzgeber dazu im Einzelnen genau sagt. Allgemein gilt - wo kein ...


Das spielt nur als Indiz für die Trennung und somit für die Einhaltung des Trennungsjahres eine Rolle.

Eine Trennung verlangt die Beendigung des gemeinsamen Wirtschaftens, das heißt auch, dass jeder für sich einzukaufen hat. Wenn ein Partner hier weiterhin (beispielsweise) sich an den Einkäufen des anderen bedient, könnte dieser gegebenenfalls nicht trennungswillige Ehepartner vor Gericht vortragen lassen:

Es ist nicht zutreffend, dass die Eheleute seit dem 1.4. getrennt leben. Der Antragsteller hat seit dem 1.4., nämlich am 11.4., 13.4. usw. die von der Antragsgegnerin gekauften, im Kühlschrank aufbewahrten Lebensmittel verspeist. Erst am 1.8. hat er für sich alleine gewirtschaft.

Die Scheidungsvoraussetzungen liegen somit (am 1.6. des Folgejahres) nicht vor, da das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist.


…..somit Kindskram, aber für den, der beispielsweise weiterhin Trennungsunterhalt haben möchte, nicht unwichtig.

Sorry für OT, das hat mit Tessa nichts zu tun

Edit: hat sich mit Bauchweh‘s Beitrag überschnitten.

31.08.2022 21:15 • x 4 #2571


M
@thegirlnextdoor

Interessanter finde ich im Punkt auf sein gemeinsames Essen etc. Punkt c

Gelegentliche Handreichungen für den anderen Ehegatten, die als bloße Höflichkeit zu verstehen sind, schließen das Getrenntleben aber nicht aus.
BEISPIEL: die Reichung eines Lebensmittels in der Küche bei dem zufälligen Zusammentreffen der getrennten Eheleute.

Wie gesagt, ich glaube, er hat einen Rechtsbeistand und glaubt aus seiner Sicht genau zu wissen, was er tut. Dennoch macht er Fehler. Diese nachweisen zu können, wäre wichtig, wie bereits von mir erläutert.

Aber egal, ich schweige lieber, sonst gibts wieder Ärger von der Feel-Good-Community.

31.08.2022 21:16 • x 3 #2572


T
@Rosy genau das meinte ich, danke für die Erklärungen, aber was sagst du als Juristin zu der Tatsache, dass Tessa die Einkäufe ja von ihrem privaten Konto zahlt, nicht vom Gemeinschaftskonto?
Das müsste doch eigentlich trotzdem als getrenntes Wirtschaften angesehen werden?
Wenn in einer WG jemand für sich von seinem Geld einkauft und der Mitbewohner demjenigen einfach die Lebensmittel wegfuttert, gilt das sicher auch nicht einfach als gemeinsames Wirtschaften..?

31.08.2022 21:19 • #2573


R
Naja, wie gesagt, daraus könnte man ihm einen Strick drehen und den Trennungszeitpunkt nach hinten schieben. Aber ich denke nicht, dass das Tessas Weg ist und ich bezweifle auch, dass er dies mit irgendeinem Hintergedanken hinsichtlich der Trennung macht.

Das ist einfach nur dreist. Ich glaube, ich würde, da Kinder da sind und diese schon genug belastet sind, davon abraten, das zu thematisieren. Es sei denn, es nimmt Ausmaße an, die Tessa nicht tragen kann. Wie soll das auf die Kinder wirken, wenn Tessa sagen würde, das ist meine Butter und die unserer Kinder.

31.08.2022 21:30 • x 5 #2574


T
Durch den Entzug der Vollmacht hat er das gemeinsame wirtschaften getrennt.
Deshalb war es richtig ihm zur Offenlegung Frist zu setzen.
Da ich über das Konto unseren Haushalt geführt habe muss er mir Geld bar oder über Konto überweisen. Nichts davon ist eingetreten er kauft für sich ein und fragt nicht mal ob er Kids was mitbringen soll.
Er hat letztens Kids Müsli gemacht von seinem Kram deshalb zu behaupten er versorgt sie mit wäre lächerlich..
Ja er hat im Grunde jetzt SEINE Kohle für sich Kids und ich schauen in die Röhre
Ich finde das wirklich schlimm da er ja nicht nur mir schadet. Ich weiß nicht was die nächsten Schritte sind. Aber meineAnwältin wird wissen hab ne Email geschrieben morgen Telefon Gespräch.
Er kam gerade um kurz vor 22 Uhr heim und kam hoch Kids und ich waren oben er schön gute Nacht gesagt allerdings explizit nur zu ihnen bisserl gefragt vom Tag und wieder in Keller abgedampft.
Wir 3 sind wieder zusammen im Schlafzimmer die Kinder schlafen immer bei mir keiner möchte im.Moment alleine schlafen.
Als er gerade oben war hätte ich am liebsten los gelegt von Anfang bis Ende ich hätte ihm heute echt am liebsten alles hin geknallt vor allem als ich sein Happy face gesehen habe. Dann dacht ich ne interessiert ihn nicht Er zeigt mir mehr als deutlich das alles was nicht betrifft ihn überhaupt nicht mehr berührt.
Deshalb hat er selbst meine wütenden Emotionen nicht mehr verdient keinerlei Emotionen.
Ich habe Immer noch das Datum im Tagebuch und bis dahin werde ich genau weiter beobachten.
Ich bin schon jetzt soviel stärker als er er ist über 1,90m und bildlich gesehen hat er soviel an Größe verloren die letzten Wochen ich sehe ihn immer mehr mit völlig anderen Augen. Das ich mit diesem Menschen 16 Jahre geteilt habe kann ich nicht glauben dieser Mann der jetzt vor mir steht Tag für Tag um diesen Menschen so wie er jetzt ist hatte ich einen Riesenbogen gemacht.
Ich wünsche mir wirklich das ich irgendwann rückblickend sagen kann ich habe nicht alles aber vieles richtig gemacht.
Gute Nacht

31.08.2022 21:34 • x 8 #2575


R
Ich sehe gerade: Frage nicht ganz beantwortet.

Aber ja, wenn das Ansinnen des eigenen Mandanten ist, die Trennung nach hinten zu schieben, würde man als Anwalt den Versuch starten, hier "gemeinsames Wirtschaften" darzustellen. Ob das Gericht dann genauso sieht, ist wie immer eine andere Frage.

31.08.2022 21:35 • x 4 #2576


T
@Rosy genau deshalb sage ich nichts wären nicht die Kinder dann glaub mir würde hier schon manches anders laufen. Ich thematisiere das niemals vor Kinder da ich da keinerlei nutzen für die Kinder sehe .
Ich möchte nicht das die Kinder da Gefühl bekommen sie müssten jetzt aufpassen was sie essen und was sie raus nehmen.
All das was er gerade abzieht damit wird er sich irgendwann auseinander setzen müssen aber sicherlich nicht mehr mit mir......

31.08.2022 21:41 • x 4 #2577


T
@Rosy gemeinsames Wirtschaften hat er beendet mit Vollmacht Entzug.
Was hätte er von Trennung nach hinten schieben?

31.08.2022 21:43 • #2578


R
Zitat von TESSA81:
Ich wünsche mir wirklich das ich irgendwann rückblickend sagen kann ich habe nicht alles aber vieles richtig gemacht.


Das wirst Du sagen können. Davon bin ich jetzt schon überzeugt.

Warte ab, was die Anwältin morgen sagt. Sie muss wahrscheinlich neu rechnen, wenn sie vorher nicht berücksichtigt hat, welche Kosten er trägt. Und dann, wenn noch immer keine Reaktion erfolgt sein sollte, musst Du entscheiden, ob Du eine Unterhaltsklage erhebst.

Deine Anwältin wird Dir sicherlich gegenüberstellen, welche Variante für Dich vorteilhafter ist. Wichtig ist natürlich, dass sie alle Zahlen kennt.

Ich gehe davon aus, dass Dein Mann eine Auflistung hat mit sämtlichen Ausgaben, die er getätigt hat (auch zB Kiefernorthopäde, Taschengeld usw.).

Viel Erfolg morgen!

31.08.2022 21:47 • x 4 #2579


M
@TESSA81 @Rosy

Ein letztes Mal, versprochen.

Ich denke die ganze Zeit über an den Unterhalt, den er bis dato verweigert.

Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen für eine Trennung in gemeinsamer Wohnung/Haus kannst Du/Deine Anwältin vielleicht, trotzdem er die Kosten für das Haus weiter trägt und ihr offiziell getrennt wirtschaftet, was erreichen, wenn er tatsächlich dahingehend argumentieren sollte, dass er nicht unterhaltspflichtig ist.

31.08.2022 21:51 • #2580


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