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Mietkaution nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

D
Hallo!

Ich habe ein rechtliche Frage zum Thema Mietkaution nach Auszug und Vertragsänderung.

Folgendes Szenario:
Ich bin mit Ex (damals noch nicht Ex..) in eine Wohnung gezogen, beide waren als Hauptmieter im Vertrag definiert. Die Kaution stellte ich alleine durch Bankbürgschaft, dort ist auch nur mein Name aufgeführt.

Nach meinem Auszug wurde der Vertrag auf Ex übertragen, sie steht nun als alleinige Mieterin im Vertrag.

Die Vermieterin will mir das Bankbürgschafts-Papier allerdings erst zurückgeben, sobald Ex die Kaution bezahlt bzw. eine eigene Bürgschaft abgibt. Welche Möglichkeiten habe ich, um an meine Bürgschaft zu kommen? Ich sehe es nämlich irgendwo nicht ein monatlich für eine Bürgschaft über eine Wohnung zu zahlen, die ich nicht mehr bewohne, und in deren Mietvertrag ich nicht mehr stehe.

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!

18.01.2012 15:06 • #1


R
hallo Chris,

also ich bin in der Mietenbuchhaltung einer Wohnungsverwaltung tätig und kann dir sagen, das du alle Rechte auf deiner Seite hast. Wenn du nicht mehr Vertragspartner bist, musst du auch die Bürgschaft nicht aufrecht erhalten.. Eine Bürgschaft ist an die entsprechende Person geknüpft, nicht an die Wohnung... Also sprich da nochmal mit deinem Vermieter. Ansonsten lass dir schriftlich geben das sie es ablehnen. dann ab zum Anwalt. Oder hast du bei der Entlassung aus dem Mietvertrag vielleicht da auch etwas wegen Übertrag der Bürgschaft unterschrieben? Wenn ja, dann musst die allerdings auch nciht mehr zahlen.. also nochmal drauf aufmerksam machen ( wenn die merken, du weißt bescheid, dann werden die auch zutraulicher ) und ansonsten mit Anwalt drohen....

LG Henrik

18.01.2012 15:19 • x 1 #2


A


Mietkaution nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

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Hallo Henrik, vielen Dank für deine Antwort!

Es gab keine Entlassung aus dem Mietvertrag, sie hat nur einen neuen unterschrieben. Macht das denn einen Unterschied? Hab ich jetzt doch noch etwas zu machen, um mich komplett von ihr zu lösen?

18.01.2012 15:20 • #3


B
Hallo Chris,
wenn die EX einen neuen Vertrag abgeschlossen hat ist die Sache noch einfacher. Die Bürgschaft ist mit Vertragsende des gemeinsamen Vertrages vom Vermieter zurück zu geben. Wie er an eine neue Kaution kommt ist alleine sein Problem

18.01.2012 15:26 • #4


D
Puh, da bin ich beruhigt... dann rufe ich gleich noch mal bei der Vermieterin an und klär das.

Vielen Dank an euch Beide!

18.01.2012 15:27 • #5


R
na also das erscheint mir jetzt komisch. wenn Sie einen neuen Vertrag hat, muss der alte doch beendet sein.. das heißt du bist aus der Sache raus. Hast du was unterschrieben, von wegen du kündigst die Wohnung oder du bist einerstanden aus dem vertrag entlassen zu werden? Kläre schnellstmöglich die Vertragslage, weil wenn du noch drin stehst und die Ex dir nur erzählt sie hätte nen neuen Vertrag, dann kommst du auch noch mit für z.B. Rückstände auf, wenn Sie nicht mehr zahlen kann...

also:
checken was du unterschrieben hast
checken was die Verwaltung bestätigt hat ( wen die zickig sind, müssen die dich erst mal nicht aus dem vertrag lassen)
lass dir auf jeden Fall bestätigen, auch für deine Unterlagen, dass du nicht mehr im Vertrag stehst, bzw. dort ein neuer abgschlossen worden ist ohne dich..

und dann sobald klar ist, dass du nicht mehr drin stehst im Vertrag, dann haste auch nen Anspruch auf Entlassung der Bürgschaft...

LG Henrik

18.01.2012 15:27 • x 1 #6


D
Im habe am Tag der Vertragsänderung mit der Vermieterin telefoniert, sie bestätigte mir, dass der Vertrag unterschrieben worden ist.
Kann ich von ihr eine Kopie des neuen Mietvertrags für meine Unterlagen erbitten, oder sollte ich was anderes unterschreiben (lassen)?

18.01.2012 15:34 • #7


R
also ganz sauber ist das nicht. wenn ihr nicht beide kündigt kann der alte Vertrag nicht beendet sein. Und auch bei einer Vertragsentlassung von dir, müsst ihr beide was unterschreiben... man kann dich nciht einfach streichen oder nen neuen Vertrag machen...

Ne Kopie des neuen vertrages wirst du nicht bekommen. Lass dir dann einfach per dreizeiler bestätigen, dass du in keinem Vertragsverhältnis mehr zum Vermieter stehst... und dann verlange eine Mietschuldenfreiheit für dein ehemaliges Mietverhältnis. Dann bist du fein raus aus allem.. dann kannste auch die Bürgschaft zurückverlangen..

18.01.2012 15:45 • x 1 #8


D
Okay, dann werde ich das heute Abend so mit der Vermieterin klären...
Und ich dachte, ich hätte an alles gedacht. Mal hoffen, dass das alles so klappt.

Folgenden Text werde ich mir dann von der Vermieterin unterschreiben lassen:

Zitat:
Hiermit bestätige ich, Vermieterin, dass keinerlei vertragliche Verbindung mehr zu Herrn Name besteht und somit alle Rechte und Pflichten, die aus diesen Verträgen entstanden, nichtig sind.
Ebenso bestätige ich Herrn Name Mietschuldenfreiheit für das ehemalige Mietverhältnis.

Ort, den Datum

Unterschrift Vermieterin - Unterschrift Ich


Reicht das so aus?

18.01.2012 15:52 • #9


R
warte:

Der Vermieter der Wohnung (Adresse/Stock/Wohnungsnummer) bestätigt hiermit, dass Herr ..... aus dem Vertrag entlassen ist bzw. der ehemalige Vertrag beendet ist. Es bestehen keine MIetrückstände und Herr... hat seine Miete stets pünktlich bezahlt.

Datum/ Unterschrift Vermieter.

fertig.

Du brauchst nicht unterschreiben

18.01.2012 16:01 • x 1 #10


D
Vielen vielen Dank!

Dann heißt es heute Abend Daumendrücken

Ich wüsste echt nicht, was ich ohne dieses Forum machen würde...

18.01.2012 16:02 • #11


R
vielleicht hast du auch noch ne Vertragsnummer und beziehst dich in dem Schreiben direkt darauf... bzw. schreibst ist aus dem vertrag vom (Datum) entlassen

ich liebe dieses Forum hjetzt auch schon.. danke an alle...

18.01.2012 16:07 • x 1 #12


D
Ich habe leider keinen Zugriff mehr auf den Mietvertrag, der ist in der ehemals gemeinsamen Wohnung verblieben. Die Vermieterin war/ist allerdings eine Privatperson, an eine Vertragsnummer kann ich mich nicht erinnern, auch an das genaue Datum leider nicht mehr.

Ich denke aber, dass ich so abgesichert bin...

Nochmals vielen vielen Dank!

18.01.2012 16:11 • #13


R
ja, dann passt das schon.. also viel Glück dabei..

LG Henrik

18.01.2012 16:19 • x 1 #14


D
So, habe die Vermieterin gerade erreicht.
Sie unterschreibt das, ist kein Problem hat sie gesagt..
Spätestens zum 01.02. bekomme ich auch die Bürgschaftsunterlagen zurück, da ex dann als alleinige Mieterin feststeht.

Mir ist gerade der Mt. Everest vom Herzen gefallen...

19.01.2012 12:33 • x 1 #15


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