Hope26
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Hope26
Zitat von Kiretty:Zitat von Hope26:Ansonsten kann sie ja Gegenvorschläge machen.
.... darf aber keine Anträge stellen; dafür braucht sie dann einen Anwalt.
Gracia
Zitat von Mäuser:Mit viel Glück würde ich gegen Bares vielleicht jemanden finden der unseren Sohn hier auch zu Nachtzeiten betreut. .
Gracia
Zitat von Hope26:Zitat:ist das inmer nur noch deine und hat deine Frau keine? Sowas kann man ja nicht alleine aushandeln.
Für eine Scheidung braucht man nicht 2 Anwälte. Nur der die Scheidung einricht, benötigt einen.
Wenn Mäusers Frau mit den Vorschlägen einverstanden ist- ist doch alles gut. Ansonsten kann sie ja Gegenvorschläge machen. Zur Zeit läuft doch alles aussergerichtlich.
Gracia
Zitat von Kiretty:Zitat von Hope26:Ansonsten kann sie ja Gegenvorschläge machen.
.... darf aber keine Anträge stellen; dafür braucht sie dann einen Anwalt.
Gracia
Zitat von Kiretty:Zum Jugendamt kann man natürlich gemeinsam gehen. Hier spielt es keine Rolle, ob verheiratet oder nicht, sondern hier agiert man ja als Kindeseltern. Auch unabhängig davon, ob Beide oder nur ein Elternteil das Sorgerecht haben bzw hat. Und mitgehen/vorsprechen darf ebenso, sofern er in irgendeiner Beziehung zum Kind steht, ein eventueller Lebenspartner eines Elternteils.
Mäuser
Solskinn2015
Gracia
Zitat von Mäuser:Ist jetzt wieder alles anders. Sie wil nicht mit ihrem freund zusammenziehen sondern sich in unserer Stadt eine Wohnung suchen und unterhalt für unseren sohn von mir! Meine frau versucht home office zu machen und spannt den freund bei der Betreuung mit ein. Das ist ein schlag für mich. Wenn das so kommt werde ich also zum Zahlvater. Mit weniger Kontakt zum kind. Aber ich überlege dann meine Arbeitszeit zu reduzieren so dass wir uns gleichwertig um unseren sohn kümmern können. Die Immobilie kann ich so natürlich nicht mehr halten.
Gracia
Zitat von Solskinn2015:.......Sie lässt DICH bluten. Das ist ja auch die Lösung für IHRE finanzielle Lage. Unterhalt FÜR SICH und das Kind. Reduzieren kannst Du deine Arbeit nicht so einfach wenn sie mal mit dem Kind weg ist. Du bist Unterhaltspflichtig. Das geht gar nicht. Wenn du reduzieren willst ......
Mäuser
Solskinn2015
abteilungmann
Gracia
Zitat von abteilungmann:Genau so wird es gehandhabt.
Auch wenn TE sich mit weniger Arbeit anfreundet um so mehr für das Kind da zu sein. Es ist egal, er kann sich drehen und wenden wie er will, wenn sie eine Wohnung nimmt, dann wird ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Es sein den es gibt gute Gründe, ihr dieses abzusprechen.
Er zahlt, so wie alle Männer voll bis zum 18 geburtstag des Kindes.
Ihr neue Ideen wie Home Office etc. sind nur Lösungen der Verzweiflung.
Ändere die Strategie, denn wenn es so kommt wird teuer.
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