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Meine Frau trennt sich nach 17 Jahren und 2 Kindern

Waris07
Zitat von FreshO:
Nein. sagt sie jedenfalls. sie will das über 1 laufen lassen um kosten zu sparen.

Sorry ich kann mich gerade nicht entscheiden ob ich lachen oder mit dem Kopf auf den Tisch knallen soll.
Kosten sparen...hört sich so selbstlos und edel an.
Na gut vielleicht ist es das ja auch, anderseits ist das auch ganz schön bequem für sie. Sie lässt dich die ganze Arbeit machen und setzt dann nur noch ihre Unterschrift darunter? In dem Fall hole das beste für dich raus.

Mal eine paar Fragen die mich schon eine Weile in dem Zusammenhang beschäftigen und ich mich schwer tue es zu verstehen bzw. nachzuvollziehen. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen....

Warum zieht Frau nicht mal vors erste alleine in eine neue Wohnung? Und schaut mal wie sich das mit der neuen Beziehung entwickelt? Immerhin hängen ja insgesamt vier Kids noch mit drin.

Was wenn Frau nach kurzer Zeit feststellt, dass die heimlichen Schläferstündchen wo Frau auf Wolke 7 schwebte nichts mit der Realität zu tun haben? Packt sie dann kurzerhand ihre Köfferchen und quartiert sich dann wieder im gemeinsamen Haus ein? - da würde ich doch glatt empfehlen zur Sicherheit nach ihrem Auszug die Schlösser zu wechseln.

Irgendwie erweckt das den Eindruck sie denkt/ handelt nicht Schritt für Schritt sondern überspringt mal gleich ein paar Zwischenschritte.

19.12.2023 14:44 • x 2 #301


Wollie
Zitat von FreshO:
Wie hatten vereinbart, dass ich einen Anwalt nehme und wir uns die Kosten teilen werden

das geht nicht. Wenn du einen Anwalt beauftragst, dann handelt er für dich, also in deinem Sinn. Ein Anwalt kann nicht gleichzeitig noch deine Frau vertreten.
D.h. alles was er für dich macht, ausrechnet usw. macht er in deinem Interesse. Dies ist nicht unbedingt dann auch das Interesse deiner Ex.
Natürlich wäre es kostengünstiger, wenn ihr euch einigt und dazu nur einen (hier: deinen) Anwalt braucht.
Sollte sie aber nicht einverstanden sein, mit dem was da kommt, dann muss sie für sich selbst einen Anwalt einschalten. Und dies verursacht natürlich zusätzlich Kosten, für welche sie dann verantwortlich ist, nicht du.

19.12.2023 15:28 • x 4 #302


A


Meine Frau trennt sich nach 17 Jahren und 2 Kindern

x 3


FreshO
Zitat von Wollie:
das geht nicht. Wenn du einen Anwalt beauftragst, dann handelt er für dich, also in deinem Sinn. Ein Anwalt kann nicht gleichzeitig noch deine Frau ...

Genau das weiß sie schon.

19.12.2023 15:34 • x 1 #303


EngelohneFlügel
Zitat von Wollie:
Ein Anwalt kann nicht gleichzeitig noch deine Frau vertreten.


Das geht nur bei der Scheidung selber wenn man sich einvernehmlich ohne Streitereien trennt. So war es bei uns. Wir hatten einen Ehevertrag und Gütertrennung, es gab bei der Scheidung keine Streitereien und alles andere mit den Kindern usw. haben wir außergerichtlich geklärt. Somit konnte die Scheidung von einem Anwalt durchgeführt werden. Bzw. wenn man es genau nimmt, der Anwalt vertrat meine Ex-Frau und ich mußte mir keinen nehmen weil wir uns einig waren. Das geht.
Wenn aber Unklarheiten sind braucht jeder seiner eigenen. Bei uns war es der ehem. Familienanwalt und er sagte auch das er die Scheidung nur durchführe wenn wir uns nicht streiten. Sonst ist er raus weil er sich irgendwo uns beiden verpflichtet fühlt durch die lange Zeit.

19.12.2023 15:36 • x 2 #304


unbel-Leberwurst
Zitat von Wollie:
D.h. alles was er für dich macht, ausrechnet usw. macht er in deinem Interesse. Dies ist nicht unbedingt dann auch das Interesse deiner Ex.


Da ich so was ja noch nie mitmachen musste:
Gibt es denn da Spielraum?

In meiner laienhaften Vorstellung müssten die Berechnungen doch alle gleich aussehen.
Einziger Zankapfel könnte die Bewertung des Hauses sein und ich glaube nicht, dass ein Anwalt den mal einfach so schätzt.

19.12.2023 15:37 • x 1 #305


Wollie
Zitat von unbel-Leberwurst:
Da ich so was ja noch nie mitmachen musste:
Gibt es denn da Spielraum?

wenn einer von Beiden selbständig ist, dann wird es schon schwierig. Da kann der Expartner, wenn er es geschickt anstellt, sich runter rechnen lassen.
Und manche versuchen, ihr Gehalt zu drücken, indem sie weniger arbeiten oder die Arbeitsstelle wechseln. Du glaubst nicht, was es alles gibt.

19.12.2023 15:41 • x 2 #306


unbel-Leberwurst
Zitat von Wollie:
wenn einer von Beiden selbständig ist, dann wird es schon schwierig. Da kann der Expartner, wenn er es geschickt anstellt, sich runter rechnen lassen. Und manche versuchen, ihr Gehalt zu drücken, indem sie weniger arbeiten oder die Arbeitsstelle wechseln. Du glaubst nicht, was es alles gibt.


Ich meine jetzt keine linken Tricks sondern eine faire Auseinandersetzung.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, sind beide angestellt.

19.12.2023 15:46 • x 2 #307


Wollie
Wir hatten bei meiner Scheidung auch nur einen Anwalt, weil wir uns vorher über alles geeinigt hatten. Macht natürlich Sinn, weil dann das Geld in der Familie bleibt und nicht bei Anwälten landet.
Geht aber nur, wenn wirklich vorher alles geregelt wurde.

19.12.2023 15:49 • x 4 #308


A
@FreshO

Sind in der potentiell vereinbarten Unterhaltszahlungen zukünftige Steigerungen bei Düsseldorfer Tabelle drin?

19.12.2023 16:48 • x 2 #309


EngelohneFlügel
Zitat von Ahornbaum:
Sind in der potentiell vereinbarten Unterhaltszahlungen zukünftige Steigerungen bei Düsseldorfer Tabelle drin?


Gute Frage.....du solltest den Unterhalt Titulieren lassen durch deine Frau @FreshO
Das kann sie beim Jugendamt kostenlos machen lassen. Und, sollte das bei euch noch nicht automatisch geschehen, lass einen dynamischen Titel erstellen. Dann hast später kein Gerenne wenn sich was ändert.

19.12.2023 17:05 • x 3 #310


FreshO
Zitat von Ahornbaum:
@FreshO Sind in der potentiell vereinbarten Unterhaltszahlungen zukünftige Steigerungen bei Düsseldorfer Tabelle drin?

Das soll der Anwalt klären, bin da überhaupt nicht in der Materie drin.
und dafür wird der Mann doch bezahlt.

19.12.2023 19:16 • #311


L
Zitat von FreshO:
Das soll der Anwalt klären, bin da überhaupt nicht in der Materie drin.
und dafür wird der Mann doch bezahlt.

Aber mitdenken darfst und sollst Du schon!

19.12.2023 19:17 • x 3 #312


FreshO
Zitat von Lumba:
Aber mitdenken darfst und sollst Du schon!

Lese mich morgen in die Materie „Scheidungsfolgevereinbarung“ ein.

19.12.2023 19:34 • x 2 #313


A
@FreshO

Du hast grundsätzlich recht, kannst dir doch aber genau solche Sachen dir aufschreiben und diese ihm fragen

19.12.2023 19:35 • x 3 #314


Rheinländer
Zitat von Mae_bee:
Gut, dass du dir DEINEN Anwalt nimmst.
In dieser Angelegenheit gibt es kein wir mehr, du solltest mit deinem Anwalt als Vertrauensperson besprechen, was dir wichtig ist und welche Vereinbarungen, du deine NF vorschlagen möchtest.

Wie schon von einigen geschrieben, kann man serwohl auch mit nur einem Anwalt auskommen. Ich hatte damals auch eine Anwältin konsultiert, die offiziell mich vertreten hat, aber für uns beide da war. Meine Ex hatte diese Anwältin jedoch auch einmal ohne mich besucht, worüber ich mich sehr geärgert habe.
Würde also künftig darauf bestehen, dass bei einem gemeinsamen Anwalt auch beide an den Terminen teilnehmen können. Wenn das nicht gewollt ist, geht es nicht mit einem Anwalt. Wie ich aber schon mal sagte, ist es eh am besten so viel es geht im Vorfeld über einen Notar (Scheidungsfolgevereinbarung) zu regeln. Sich mit der Materie zu beschäftigen, ist dafür aber zwingende Voraussetzung.

Zitat von FreshO:
Genau kriege ich das jetzt nicht mehr Ad hoc zusammen, was sie gesagt hatte.

Ich hatte mir damals angewöhnt sämtliche Gespräche mit meinem Handy unauffällig aufzunehmen. Habe das nie meiner Ex gesagt, aber auch nie irgendwo anwaltlich/gerichtlich ausgenutzt. Mir war es nur wichtig die Möglichkeit zu haben, einmal nachzuhören, wenn meine Ex mal wieder sagte, dass sie das soooo nie gesagt hatte. Ich konnte dann mit ruhigem Gewissen auf meinem Standpunkt beharren und hatte immer ein gutes Gefühl. Dasselbe habe ich aus gleichen Gründen auch bei den Anwaltsbesuchen gemacht. Nochmal nachhören, was gesagt worden ist, ist so wichtig.

Zitat von FreshO:
Wie hatten vereinbart, dass ich einen Anwalt nehme und wir uns die Kosten teilen werden.

Auch ein guter Punkt für die Scheidungsfolgevereinbarung.


Zitat von unbel-Leberwurst:
Einziger Zankapfel könnte die Bewertung des Hauses sein und ich glaube nicht, dass ein Anwalt den mal einfach so schätzt.

Hier gibt es mehrere Ansätze damit umzugehen. Möchte mal auf die beiden für mich möglichen Szenarien eingehen.

1)Angenommen das Haus ist heute soviel Wert (eigene Schätzung, Vergleichspreise im Internet, sonstiges), dass du sie nicht hälftig auszahlen kannst. Hier wäre dann die Möglichkeit, ihr einigt euch einfach auf eine Summe, die du stemmen kannst. In diesem Fall solltest du mal vorab mit eurer Hausbank sprechen, ob sie deine Ex aus der Finanzierung entlassen und du die Verträge alleine übernehmen kannst. Hier würdest du auch erfahren, bis zu welcher Summe die Bank bei deinen zukünftigen Einkünften mitspielt.
Bei einem eventuellen Verkauf (irgendwann mal, wenn die Kinder ausgezogen sind, oder eben einfach vorher ) kann man ja noch eine Restzahlung vereinbaren, wenn es nicht anders geht. Alles ist hier denkbar und machbar. Sei kreativ

2) Ihr einigt euch nicht auf eine Summe.
Hier würde ich dir empfehlen das Haus durch einen vereidigten Sachverständigen schätzen zu lassen. Kostet leider einen kleinen vierstelligen Betrag. Kosten über Notarvertrag regeln und teilen lassen.
Im allgemeinen ist der Gutachten Schätzwert geringer als der Marktpreis, was in dem Fall gut ist, wenn du das Haus übernehmen willst.
Ein solches Gutachten ist auf jeden Fall gerichtsfest und damit verbindlich. Ich hatte seinerzeit einen Versicherungsgutachter zur Bewertung genommen und hatte im Nachhinein nur Ärger mit der Bewertung. Das würde ich heute wie geschrieben anders machen.

Soweit so gut.
Meine Ex hätte gerne das Haus aus der Scheidung heraus gehalten (Ist für eine Scheidung auch nicht relevant) und hätte das gerne im Nachgang geklärt. Ich habe mich darauf nicht eingelassen, da ich einen Abschluss mit allem wollte. Meine Kinder und ich sind auch der einhelligen Meinung, dass meine Ex mich finanziell versucht hätte auszunehmen, wenn wir das erst im Nachgang geklärt hätten. Das schlechte Gewissen wäre weg gewesen und sie hätte versucht Gewinnmaximierung zu betreiben. Ein neues Leben kostet eben Geld.
Handele klug und denke nur an dich und die Kinder. Sie haben schon die Familie verloren. Sie sollten nicht auch noch ihr gewohntes Umfeld verlieren.
Drücke dir die Daumen.

20.12.2023 02:47 • x 3 #315


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