Zitat von solea:Ist das so? Wo ist das geregelt bzw. woher leitest Du das ab?
ich bin kein Anwalt. Aber ich denke das man mit einer Ehe auch gewisse Rechtsverbindlichkeiten eingeht. Die Beiden sind nun Angehörige im engeren Sinne. Insofern gehe ich davon aus, das der Ehemann ein Recht auf solche Informationen hat.
Was genau vorgefallen ist, welche Worte, welche Taten, das wissen wir nicht genau. Die Frau hat freilich das recht sich nach Gutdünken bedroht zu
fühlen und entsprechend zu handeln bzw. sich zu schützen. Aber sich bedroht fühlen und wirklich bedroht worden zu sein, macht noch einmal einen Unterschied. Im Streit gibt es Affekthandlungen (Gegen die Türe schlagen) und auch affektive Worte die bei nüchterne Betrachtung auch wieder verpuffen oder für die man um Verziehung bitten könnte.
Es ist leider eine bekannte Masche, das insbesondere Frauen von Gewalt reden, Schuld zusprechen oder gar anzeigen ohne darauf zu schauen, wieviel (vor Allem psychische) Gewalt auch von ihnen ausgehen kann bzw. ausgeht. Das entschuldigt nichts, erklärt aber die oft entstehende Dynamik, die affektive Spirale.
Die Polizei rufen und anschließend erklären, es hätte keine wirkliche Gewalt gegeben zeigt, das die Frau genau auf dieser Welle schwimmt und da ein ganz schönes Ding abzieht. Entweder ich wurde konkret bedroht, rufe die Polizei, erstatte Anzeige, dann bleibe ich auch dabei. Oder eben ich kläre die Dinge anders, gehe raus aus der Situation, aus der Wohnung, rufe Freunde, notfalls sogar Nachbarn, oder verschwinde erstmal. Betonung liegt auf erstmal.
Rudi sitzt nun da, weiß nicht wo sich seine Frau aufhält, ob sie die Scheidung einreichen wird oder ob es jemals noch eine wirkliche Klärung geben könnte. Er hat, auf Deutsch, die A. Karte - und fühlt sich auch entsprechend.
So einfach, so schwarz-weiß ist es nicht, Polizei und Berater wissen das. Was fehlt ist die Vermittlung zwischen den beiden oder ein konkreter anwaltlicher Brief. So lange das ausbleibt hat Rudi m.E. das Recht auf Auskunft über den Verbleib seiner Ehefrau, auch wenn Ehe freilich nicht gleichbedeutend mit Besitz ist.