unbel-Leberwurs.
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Zitat von DieSeherin:bei dauernd getrennt lebend ist eh die steuerklasse 4 vorgeschrieben. also muss sie beim ummelden nach umzug eigentlich per gesetz gleich ändern!
Carsten1906
Zitat von unbel Leberwurst:Nein, für dieses Jahr geht die Zusammenveranlagung, also Klasse 3, noch in Ordnung.
Aber im nächsten Jahr muss dann auf 4/4 geändert werden.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Frau für 2019 auch noch die gemeinsame Steuererklärung unterschreibt...
Zitat von Carsten1906:Ist nicht ab nächstes Jahr sogar 1 oder 2 Pflicht?
Carsten1906
Zitat von Carsten1906:Das doofe ist nur das einer von uns beiden nach spätestens 3 Tagen wieder eine WhatsApp schreibt wegen irgendeiner lapalie!
Carsten1906
Zitat von unbel Leberwurst:Bekommst du es mit den Finanzen denn auf die Reihe? Du hattest doch gesagt, dass es eigentlich spätestens ab nächstem Jahr gar nicht klappen kann
Zitat von Carsten1906:Notfalls muß meine Frau was zum abtrag unseres Kredites dazu geben!
Carsten1906
Benita
Carsten1906
Carsten1906
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