3418

Meine Frau hat in der Reha jemanden kennengelernt

Libellenfrau
Den Optimismus erhalten und dich gleichzeitig schlau machen.

29.08.2023 18:31 • #901


Minato90
Auf jeden Fall, wie gesagt die Chefin hat das Gegenteil von dem was sie erreichen wollte erreicht, mein Feuer wurde wieder entfacht und das wird sie merken und spüren.

29.08.2023 18:45 • x 3 #902


A


Meine Frau hat in der Reha jemanden kennengelernt

x 3


B
So will ich das hören,bravo. Das andere wird auch noch funktionieren.
Wie heißt es bei uns: Kopf runter, Hörner rauf und ab durch die Wand.

29.08.2023 18:47 • x 1 #903


Minato90
So habe eben mit dem Inklusionsamt gesprochen. Es war ein gutes Gespräch, denn die nette Mitarbeiterin erklärte mir das ich, wenn ich befristete EU-Rente habe mein Arbeitsverhältnis dennoch ruhend wäre durch den Tarifvertrag. So das ich nach der Rente wieder in die Arbeit starten kann.

Sollte meine Chefin einen Antrag auf eine Kündigung stellen, wird es dennoch vom Amt eine Renten Empfehlung geben. Das nimmt der Sache schon mal ein wenig die Angst.

Zudem bin ich mit Verschlimmerung der schwerbehinderung auch rückwirkend geschützt, solange ein Antrag läuft und oder bewilligt werden würde.

30.08.2023 08:27 • x 2 #904


B
So ist das. Wenn der GDB unter 50 ist, kann man eine Gleichstellung beantragen (soweit ich weiß bei der Agentur).

30.08.2023 08:43 • x 2 #905


Libellenfrau
@Minato90 Ich denke, sie will dir nicht kündigen, sondern hat dir den Ball zugeworfen. Du sollst den Antrag auf EU Rente stellen. Dafür hat sie dir mündlich großzügig in Aussicht gestellt, dass du so lange bleiben kannst. Hat es denn in dem Gespräch ein klar definiertes Ergebnis gegeben, außer, dass sie dir wohlwollend eine Auszeit empfohlen hat. Frage doch nach dem Protokoll. Es wäre wichtig, die Sache von Anfang an zu belegen, falls du eventuell vors Arbeitsgericht gehst.

30.08.2023 08:44 • #906


KuddeI7591
Zitat von Minato90:
@Kuddel7591 meine SB machte mir beim BEM eher den Eindruck als sei sie auf Seiten der Chefin, vor dem Gespräch liefen sie erstmal die Treppen runter unterhielten sich per du über das anstehende Konzert am Abend. Vor dem Gespräch hieß es noch durch einen verschlimmerungsantrag sei ich doppelt Kündigungsgeschützt ...

Ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde für Schwerbehinderten-Recht geht nix mit Kündigung. Und wenn deine Chefin und die Sachbearbeiterin dienstlich koalieren, sind
BEIDE befangen in der Bewertung deiner Anliegen....was beide privat machen, ist etwas anderes.

Was heißt bei dir Verschlimmerungsantrag....weitere Diagnosestellungen? Denn wenn du bereits einen GdB von 100 hast, kann da nicht höher eingestuft werden.

Ob das Hinzuziehen eines Anwalts für Arbeitsrecht ausreicht...wie firm ist ein RA für Arbeitsrecht in Sachen der vielen Regelungen der Sozial-Gesetzgebung und des Schwerbehindertenrechts?

Das BEM ist aber NICHT die Stelle, die sich für das REINE Recht im Schwerbehinderten-Arbeitsrecht wirklich auskennt....und deren Sozialberatung halte ich dann für ebenfalls befangen.

Hier mal ein Auszug aus dem zuständigen Bereich:
Zitat:
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur bei Vorliegen eines personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grundes kündigen5. Liegt dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes vor, ist die Kündigung unwirksam1234. Der Arbeitgeber muss das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung um Zustimmung bitten.

Das Integrationsamt ist für DICH ein Ansprechpartner. Die Stelle steht ÜBER dem BEM. Während der BEM betriebliche Angelegenheiten auf der Agenda hat, kümmert sich das Integrationsamt um DAS, was für dich JETZT relevant ist....damit dir das BEM, samt
deren SB nicht über den Mund fährt - durch evtl. Voreingenommenheit.

Erkundige dich umgehend, welches Integrationsamt für DICH zuständig ist....

.... und wie ich bereits erwähnte - bitte NICHTS unterschrieben, was dir vorgelegt wird...egal von welcher Stelle.

Gerade lese ich, dass du bei einem RA warst, der dir nicht versprechen kann, dass die Kündigung aufgehoben wird.... das Integrationsamt stimmt einer Kündigung zu.... oder lehnt
sie ab.
Also - eine mögliche Kündigung MUSS dem Integrationsamt vorgelegt werden. Sonst ist sie unwirksam. Das sollte ein RA für Arbeitsrecht AUCH wissen...ich hoffe, dass er dir das bereits mitgeteilt hat, dass dieser Schritt auf JEDEN Fall einzuhalten ist.

30.08.2023 08:44 • #907


B
Außerdem, bei einer so großen Stelle sollte es möglich sein, das man eineleidensgerechte Arbeitsstelle finden kann.
Nochmals Diagnosen sagen bei der Bemessung des GDB`s nichts aus. Da geht es um Einschränkungen die man hat.

30.08.2023 08:45 • x 1 #908


Libellenfrau
Zitat von Kuddel7591:
Ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde für Schwerbehinderten-Recht geht nix mit Kündigung. Und wenn deine Chefin und die Sachbearbeiterin ...

Zitat von Minato90:
Das bedeutet mein Arbeitgeber ist das LAGeSo und unser inklusionsamt ist auch das LAGeSo, deswegen habe ich nicht viel Hoffnung das dort was positives zu erwarten ist, dennoch werde ich da nicht kampflos untergehen

30.08.2023 08:50 • x 1 #909


KuddeI7591
@Libellenfrau

das wäre Befangenheit, wenn die eigene Dienststelle entscheidet, ob einer Kündigung
zugestimmt wird oder nicht - auch wenn das in anderen Büros sachbearbeitet wird.

Stichwort - Interessenskonflikte.

30.08.2023 08:56 • #910


Libellenfrau
@Kuddel7591 Ja, das ist schon festgestellt worden. Aber wo ist da der Hebel für Minato, frage ich mich

30.08.2023 09:01 • #911


KuddeI7591
Zitat:
Das LAGeSo ist eine moderne Gesundheits- und Sozialbehörde, die organisatorisch der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) nachgeordnet ist und ca. …


Wo es eine Landesbehörde gibt - hier Bundesland Berlin - gibt es auch eine
übergeordnete Behörde - so deute ich das. Die Landesbehörde ist der Senats-
verwaltung nachgeordnet.
Zitat:
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Oranienstr. 106 · 10969 Berlin



https://www.bing.com/search?pglt=41q=s...PC=EDGEDB

30.08.2023 09:10 • x 2 #912


Sliderman
Zitat von Blue23:
So ist das. Wenn der GDB unter 50 ist, kann man eine Gleichstellung beantragen (soweit ich weiß bei der Agentur).

Ja, das stimmt. Man muss aber einen GdB von mindestens 30% haben.

30.08.2023 09:25 • x 2 #913


Libellenfrau
@Minato90 Was sagt denn deine Frau zu den neuen Problemen, die du auf der Arbeit hast?

30.08.2023 09:45 • x 2 #914


B
Kommt wohl auf den Grad des Egoismus an .

30.08.2023 09:47 • #915


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag