Libellenfrau
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Blue23
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Ex-Mitglied
Zitat von Minato90:@Kuddel7591 meine SB machte mir beim BEM eher den Eindruck als sei sie auf Seiten der Chefin, vor dem Gespräch liefen sie erstmal die Treppen runter unterhielten sich per du über das anstehende Konzert am Abend. Vor dem Gespräch hieß es noch durch einen verschlimmerungsantrag sei ich doppelt Kündigungsgeschützt ...
Zitat:Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur bei Vorliegen eines personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grundes kündigen5. Liegt dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes vor, ist die Kündigung unwirksam1234. Der Arbeitgeber muss das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung um Zustimmung bitten.
Blue23
Zitat von Kuddel7591:Ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde für Schwerbehinderten-Recht geht nix mit Kündigung. Und wenn deine Chefin und die Sachbearbeiterin ...
Zitat von Minato90:Das bedeutet mein Arbeitgeber ist das LAGeSo und unser inklusionsamt ist auch das LAGeSo, deswegen habe ich nicht viel Hoffnung das dort was positives zu erwarten ist, dennoch werde ich da nicht kampflos untergehen
Ex-Mitglied
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Zitat:Das LAGeSo ist eine moderne Gesundheits- und Sozialbehörde, die organisatorisch der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) nachgeordnet ist und ca. …
Zitat:Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Oranienstr. 106 · 10969 Berlin
Zitat von Blue23:So ist das. Wenn der GDB unter 50 ist, kann man eine Gleichstellung beantragen (soweit ich weiß bei der Agentur).
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