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Meine Frau hat in der Reha jemanden kennengelernt

tina1955
@Minato90 , hast Du denn Fehler bei der Arbeit gemacht ,die so schwerwiegend waren, dass es zu dem Gespräch kommen musste?

Das man Dir eine Krankschreibung auf unbestimmte Zeit anbietet, um Deine privaten Verhältnisse zu Hause zu klären, sehe ich hier nicht als Entgegenkommen des Arbeitgebers.

Auch ein Arbeitgeber weiß, dass dies nicht innerhalb von 6 Wochen geschieht.
Auch bei oder während der Krankheit kannst Du gekündigt werden, Krankheit schützt nicht vor Kündigung.

Dein Arbeitgeber fordert Deine volle Arbeitskraft/Arbeitsbereitschaft und dies selbstverständlich fehlerfrei.

Was also willst Du tun ?

Dich hinstellen und sagen, Deine Frau ist die Schuldige ?
An dem Zustand wird sich solange nichts ändern, solange Du nichts änderst.

23.08.2023 06:31 • x 1 #691


Sliderman
Zitat von Minato90:
@Sliderman beim BEM ist für mich der Personalrat und die schwerbehinderten Vertretung und die amtsärztliche Dienst dabei. Ich war von 11/19 bis 12/20 wegen Depressionen und angoraphobie krank. 2021 war ich dann öfter wegen der panikattacken krank und 2022 ging ich in Elternzeit bis Februar 2023. Anschließend gab ...

Alles gut. Ich denke nicht, das Du dir Sorgen machen musst.

23.08.2023 06:34 • #692


A


Meine Frau hat in der Reha jemanden kennengelernt

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S
@alleswirdbesser

Das ist keine Pflicht. Die gesetzliche Verantwortung liegt beim Unternehmen und dann beim direkten Vorgesetzten, aber es kann an einen Beauftragten delegiert werden.

Es ist halt etwas auffällig, dass er direkt aus dem Urlaub kommend dazu eingeladen wird, vielleicht wurde während des Urlaubs AU eingereicht?

@Minato90

ich will dich nicht beunruhigen, was wahrscheinlich schon zu spät ist….nur zur Vorsicht und Absicherung raten.

Für einen krankheitsbedingte Kündigung zählt der Verlauf der letzten, glaube 3 Jahre, und die Prognose.

Überleg dir einfach gut, wenn du es wahrnimmst , was du sagst, besprich dich wenn möglich vorab mit deinem Arzt und wenn ihr einen guten BR o.ä. habt, nimm ihn mit.

23.08.2023 06:36 • x 2 #693


tina1955
Auch Schwerbehinderte können gekündigt werden, man braucht nur die vorherige Zustimmung der Integrationsbehörde.
Wenn Gründe vorliegen, das Dein Fehlen auf der Arbeit nichts mit Deiner Krankheit, wegen der Du eine Schwerbehinderung hast, dann geht es noch mal schneller, dass man die Zustimmung bekommt.

Klar wird hier auch eine Prognose über künftige Krankschriften oder Arbeitsausfälle bedacht, jedoch ist diese Prognose in dem Fall eher schlecht.

23.08.2023 06:36 • x 2 #694


Sliderman
Zitat von tina1955:
Auch Schwerbehinderte können gekündigt werden, man braucht nur die vorherige Zustimmung der Integrationsbehörde. Wenn Gründe vorliegen, das Dein Fehlen auf der Arbeit nichts mit Deiner Krankheit, wegen der Du eine Schwerbehinderung hast, dann geht es noch mal schneller, dass man die Zustimmung bekommt.

Ganz wichtig ist die Prognose die vermittelt wird. Lässt man durchblicken , das es mit den Au Zeiten so weitergeht , dann wird es richtig schwierig.

23.08.2023 06:38 • x 2 #695


tina1955
Zitat von Sliderman:
Alles gut. Ich denke nicht, das Du dir Sorgen machen musst.

? , nur wenn der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit auf seine Arbeitskraft verzichten kann.

Wenn seine Arbeitskraft bisher so nutzbringend war, dass man ihm wohlwollend die unabsehbare Krankschreibung angeboten hat.

Ansonsten muss er sich sehr wohl Gedanken machen.

23.08.2023 06:42 • x 1 #696


Sliderman
Zitat von tina1955:
? , nur wenn der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit auf seine Arbeitskraft verzichten kann. Wenn seine Arbeitskraft bisher so nutzbringend war, dass man ihm wohlwollend die unabsehbare Krankschreibung angeboten hat. Ansonsten muss er sich sehr wohl Gedanken machen.

Das bezog sich darauf, dass er im öffentlichen Dienst ist.

23.08.2023 06:43 • x 1 #697


tina1955
Zitat von Sliderman:
Ganz wichtig ist die Prognose die vermittelt wird. Lässt man durchblicken , das es mit den Au Zeiten so weitergeht , dann wird es richtig schwierig. ...

Richtig .

Es wird sich nichts ändern.
Der TE wird vielleicht künftig mit den Kindern allein da stehen.
Selbst wenn die Ehefrau ne Kehrtwende macht, dann wird auch gepokert, wer sich denn nun krankschreiben lässt, wenn mit den Kindern etwas ist. Als neue Arbeitskraft nach der Ausbildung wird sie auch nicht mit einem Krankenschein winken können.

23.08.2023 06:45 • x 1 #698


tina1955
Viel zu selbstverständlich wurde hier mit der geglaubten Sicherheit der Unkündbarkeit aufgrund Schwerbehinderung und Tätigkeit im Öffentlichen Dienst umgegangen.
Er ließ sich schnell mal krank schreiben, weil die Frau ihre Ausbildung nicht nicht durch Fehlzeiten gefährden wollte.

23.08.2023 06:48 • x 3 #699


S
@Minato90
Zitat von Minato90:
Ich bin dann kindkrank zuhause geblieben und deswegen auch das BEM.

dann hast du dich aber selbst krankschreiben lassen oder ?

Denn “Kind krank” Fehltage zählen nicht, deswegen kann es kein BEM geben.

23.08.2023 06:56 • x 3 #700


alleswirdbesser
Zitat von Minato90:
Ich bin dann kindkrank zuhause geblieben und deswegen auch das BEM.

Das zählt eigentlich gar nicht, nur die eigenen Krankheitstage, Kur, Reha.

23.08.2023 07:00 • x 3 #701


tina1955
Zitat von alleswirdbesser:
Das zählt eigentlich gar nicht, nur die eigenen Krankheitstage, Kur, Reha.

Richtig, es zählen nur die eigenen Krankheitstage, bzw eigene AU.

Jedoch wissen wir nicht, ob er auf die Kinder krank geschrieben wurde oder sich selbst krank schreiben ließ.

Dies jetzt nachträglich vor dem AG aufzudröseln, würde ich nicht tun... Wenn er sich selbst krankschreiben ließ, anstatt auf die Kinder. ..., hat es schon das Geschmäckle von Betrug und kann ihm auch negativ ausgewertet werden.

Bleibt trotzdem noch die fehlende Prognose, dass es nicht mehr zu so häufigen Fehlzeiten kommt und eben keine Fehler mehr bei der Arbeit auftreten .

23.08.2023 07:07 • x 2 #702


tina1955
Zitat von SchlittenEngel:
@Minato90 dann hast du dich aber selbst krankschreiben lassen oder ? Denn “Kind krank” Fehltage zählen nicht, deswegen kann es kein BEM geben. ...

Es wurden ja leider auch Fehler bei der Arbeit angesprochen.

23.08.2023 07:09 • x 2 #703


tina1955
BEM hat vorgeschlagen, dass er sich auf unbestimmte Zeit krankschreiben lässt.
In der Zeit soll er seine persönlichen Probleme in den Griff bekommen.

Hinzu kommt jetzt noch die finanzielle Belastung, wenn Krankengeld fließt, anstelle bzw nach 6 Wochen Lohnfortzahlung.

23.08.2023 07:14 • x 1 #704


alleswirdbesser
Zitat von tina1955:
Dies jetzt nachträglich vor dem AG aufzudröseln, würde ich nicht tun... Wenn er sich selbst krankschreiben ließ, anstatt auf die Kinder. ..., hat es schon das Geschmäckle von Betrug und kann ihm auch negativ ausgewertet werden.

Da ginge es auch um Geld, weil für die Kind Krank Tage bekommt man von dem AG oft kein Gehalt und dafür was von der KK.

23.08.2023 07:21 • x 2 #705


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