6rama9
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JoeBlack
Zitat von 6rama9:@trixi-77 Um den Sachverhalt mit dem Haus noch mal genauer zu erklären... Vorausgesetzt das Haus wurde während der Ehe erworben, dann beträgt der Zugewinn des Hauses (und Grundes) 100% der Haus-Wertes (schließlich war es vor dem Kauf noch nicht da und der Hauswert sozusgen Null). Wenn Haus und Grund jetzt 500.000 wert sind, beträgt der Zugewinn 500.000 - 0, also die vollen 500.000,-. Der Hausbesitzer muss dem Partner bei Vollzug der Scheidung die Hälfte des Hauswertes, also 250.000,- auszahlen.
Zitat von trixi-77:Für mich wäre 1 Kind kein Grund, mich derart abhängig zu machen. Dein Sohn ist seit Jahren so groß, dass Du hättest arbeiten können (Umschulung, wenn nötig).
Nix
Andy17
Zitat von Löwin45:Mag sein.
Aber, 1. sind wir alle anders.
Und 2. helfen Vorwürfe nix.
Das ist Schnee von gestern und zudem eh nicht übertragbar.
Auch Beschimpfungen bezüglich unterwürfig sind kontraproduktiv.
Es ist, wie es ist.
Jetzt gilt es die TE zu stärken und ihr dieses Gefühl zu nehmen, unfair zu sein, wenn sie auf ihr Recht besteht.
Es spielt jetzt keine Rolle mehr, ob und wie es geworden wäre, wenn...
tina1955
Magda70
Isely
Caprice
Zitat von trixi-77:
Unabhängig davon, wer im Grundbuch eingetragen ist?
Isely
Zitat von Magda70:Wenn du ehrenamtlich engagiert bist, wie wäre zum Beispiel eine Tätigkeit als Betreuungskraft in einem Seniorenheim? Das schafft man auch mit 55 noch. Ich hoffe du bist jetzt nicht beleidigt, ich finde es aber
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