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Mein Mann hat mich erneut betrogen

Waris07
Zitat von Giraffenmädchen:
Das ist in Ö aber eine Eheverfehlung (auszuziehen)

Wenn du zu deinem eigene Schutz ausziehst, greift das nicht.
Außerdem hat dein Mann weitaus schlimmere Eheverfehlungen begangen, die du wohl auch beweisen kannst. (Stichwort: sein ungeschützter GV mit anderen / Übertragung von Geschlechtskrankheiten)
Von seinem Psychoterror, den er betreibt ganz zu schweigen.

https://www.familienrechtsinfo.at/schei...gsgruende/

18.11.2024 15:07 • x 2 #1246


G
@thegirlnextdoor
Zitat von thegirlnextdoor:
Deswegen würde mich die österreichische Regelung näher interessieren.

Die Ehewohnung verlassen zählt als schwere Eheverfehlung.

18.11.2024 15:07 • x 1 #1247


A


Mein Mann hat mich erneut betrogen

x 3


G
@Waris07
Zitat von Waris07:
deinem eigene Schutz

Er bedroht mich nicht körperlich.
Das wäre lt meinem Anwalt notwendig.

18.11.2024 15:08 • x 1 #1248


T
Zitat von Giraffenmädchen:
@thegirlnextdoor Die Ehewohnung verlassen zählt als schwere Eheverfehlung.

Im 21. Jahrhundert..? Ich bin sprachlos...

18.11.2024 15:08 • x 2 #1249


T
Zitat von Giraffenmädchen:
@Waris07 Er bedroht mich nicht körperlich. Das wäre lt meinem Anwalt notwendig.

Was ? Die Psyche zählt in Österreich nicht..?
Ich werde immer sprachloser.

18.11.2024 15:09 • #1250


PsychoMantis
@Giraffenmädchen und mehrfaches fremd gehen und Anstecken mit Krankheiten?!

18.11.2024 15:13 • x 1 #1251


T
Zitat von PsychoMantis:
@Giraffenmädchen und mehrfaches fremd gehen und Anstecken mit Krankheiten?!

Zählt dann in Österreich vielleicht auch nichts..?! Absolut verrückt...

18.11.2024 15:14 • #1252


Gretchen
Echt krass. Trotzdem finde ich dass die Basis halten auch Vorzüge haben kann. Besonders wenn Frau in der Lage ist allein Eigentümerin zu werden. Das ist schon eine gute Absicherung

18.11.2024 15:15 • x 1 #1253


Waris07
Zitat von Giraffenmädchen:
@Waris07 Er bedroht mich nicht körperlich. Das wäre lt meinem Anwalt notwendig.

Dann würde ich an deiner Stelle mal einen 2. Anwalt aufsuchen um eine 2. Meinung einzuholen.
Weiß dein jetziger Anwalt überhaupt alles? Oder hast du aus Scham manches unerwähnt gelassen?

18.11.2024 15:22 • x 1 #1254


T
@Gretchen ja, wenn es wirklich so ist..? Ich habe wirklich Schwierigkeiten, mir das vorzustellen, weil es menschenverachtend für mich klingt.

Also eine Frau MUSS mit psychischer Gewalt aushalten, und wenn der EM sie mehrfach betrogen und ihr eine Geschlechtskrankheit mit nach Hause gebracht hat, weil sie sonst nach österreichischem Recht eine Eheverfehlung begeht..?!

Wo sind unsere Österreicherinnen... @Vienne @Wasabix, @E-Claire ihr Lieben... ich rufe euch mal, weil ich wirklich erschüttert bin.
Stimmt das wirklich?
Ist in Österreich eine Frau einem Mann (noch dazu einem betrügenden) so ausgeliefert..?
Erschütternd, falls es wirklich so ist...

18.11.2024 15:23 • #1255


E-Claire
Zitat von Giraffenmädchen:
Die Ehewohnung verlassen zählt als schwere Eheverfehlung.

Betrug aber auch!

Ist der nicht nachweisbar?

Und gibt es keine Chance sich einvernehmlich zu einigen?

18.11.2024 15:26 • x 1 #1256


Waris07
Zitat von thegirlnextdoor:
Ist in Österreich eine Frau einem Mann (noch dazu einem betrügenden) so ausgeliefert..?

Nein!

Ich habs bei einer Cousine mitbekommen. Deren ihr Mann war aus dem selben Holz geschnitzt wie der Mann der TE.
Nach jahrelangem Martyrium ist sie mit den Kinder auch zu den Eltern geflüchtet. Und das hat ihr das Gericht weder als ihre Schuld ausgelegt oder gar zum Nachteil bei der Scheidung angelastet.

18.11.2024 15:28 • x 2 #1257


E-Claire
Zitat von thegirlnextdoor:
ich rufe euch mal, weil ich wirklich erschüttert bin.
Stimmt das wirklich?
Ist in Österreich eine Frau einem Mann (noch dazu einem betrügenden) so ausgeliefert..?
Erschütternd, falls es wirklich so ist...

Nein, eigentlich nicht.

Ersten ich bin keine Familienrechtlerin, zweitens von österreichischem Familienrecht habe ich nicht wirklich Ahnung.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten sich Scheiden zu lassen in Felix Austria a) einvernehmlich (da regeln die Parteien vertraglich (mE notariell), die Trennungsfolgen) und b) strittig bei der werden jetzt diese Eheverfehlungen relevant.

Betrug ist eine Eheverfehlung und würde so nachweisbar zu einer durch den Betrügenden verschuldeten Scheidung führen. Mir ist etwas unklar, wie dies hier

Zitat von Giraffenmädchen:
Die Ehewohnung verlassen zählt als schwere Eheverfehlung.

zu Stande kommt. Ja, mE die Ehewohnung zu verlassen, ohne triftigen Grund, also sprich ein Verlassen kann eine schwere Eheverfehlung darstellen. Hier wäre ja aber der Betrug vorher maßgeblich.

Eigentlich müßte der Ehemann das auch wissen und mit diesem Wissen steigt in der Praxis die Einigungsbereitschaft massiv.

18.11.2024 15:34 • x 5 #1258


T
@E-Claire vielen Dank!

18.11.2024 15:39 • #1259


E-Claire
Zitat von Giraffenmädchen:
Das ist in Ö aber eine Eheverfehlung (auszuziehen) und das kann ich mir nicht leisten, weil ich mir sonst das Haus nicht leisten kann. Ich würde dadurch mir zustehendes Geld durch den Betrug verlieren.
So einfach ist es leider nicht.
Und außerdem will ich, dass ER geht. Wir 3 bleiben und dafür kämpfe ich.

Ah da ist es.
Das wiederum kann tatsächlich hinkommen, denn so herum macht das durchaus Sinn.

Die Unterhaltszahlungen bei einer strittigen Scheidung bemessen sich tatsächlich an dem, was man hier Eheverfehlung nennt. Da er sie betrogen hat, hat sie Anspruch auf (erweiterten) Unterhalt, welchen Giraffenmädchen dann zum Abzahlen des Eigentums verwenden möchte.

Das ist eine wirtschaftlich gut durchdachte Lösung.

Die Durchsetzung dieser ist aber nicht mal eben gemacht und obwohl Herr Giraffenmädchen wissen müsste, daß er zahlen wird (wobei ich da noch nicht genau durchblicke, wie das jetzt mit dem Loveinterest von Giraffenmädchen war, so etwas kann (!) zu Gegenanträgen führen), scheint er aber nicht an einer einvernehmlichen mit vertraglicher Regelung des Unterhalts interessiert. Gibt solche Männer, die zwar anstandslos Unsummen in die Ehe pumpen, aber wehe diese verlieren die Kontrolle über das Geld und die Verwendungsmöglichkeiten bei der Scheidung.

18.11.2024 15:41 • x 1 #1260


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