DieFrau
- 1622
- 10
- 2004
Zitat von tina1955:Liebe TE, Kontoauszüge, Mietvertrag, eventuelle Kredite, Sparbuch, Eheurkunde, letzten Gehaltsabrechnungen kopieren. Deine persönlichen Akten usw. solltest Du sichern. Eigenes Konto anlegen Sofort vom Sparguthaben die Hälfte sichern. Was in der Ehe ausgegeben wird, gilt als gemeinsam ausgegeben und ist weg. Wohnung fotografieren, Wertgegenstände, Schrankinhalt, ...
Binaneu
Zitat von DieFrau:Ich lese deinen Text, der ist detailliert und gut überlegt, als ob du es selber durchgemacht hättest (?) und ich fragte mich, was passiert mit 2 Menschen, die so verliebt am Anfang einer Ehe sind und dann am Ende auf das Schlimmste vorbereitet werden müssen weil sie nicht ...
Zitat von tina1955:Ja, ich habe es so gemacht. Nur bin ich erst gegangen, als ich nach ein paar Tagen eine eigene Wohnung hatte und habe zuvor geschwiegen, kopiert und sortiert und weg war ich.
DonaAmiga
Zitat von Begonie:Tipp von meiner Anwältin bei meiner ersten Scheidung: dem zukünftigen Ex schriftlich mitteilen, dass du dich ab dem Datum als von ihm getrennt lebend betrachtest und die Scheidung möchtest.Ja, es gibt das Trennungsjahr, nach dem man sich scheiden lassen kann . Ab welchem Datum das Trennungsjahr beginnt, weiß ich nicht. Vielleicht notierst Du Dir das Datum Deines Auszugs.
Zitat von Begonie:Diese Vermutung ist richtig.Ich glaube nicht, dass wiederholter Betrug eine Ausnahme begründet.
Zitat von Begonie:Ja, weil anderenfalls das Kind möglicherweise noch als ehelich gegolten hätte - Stichworte Unterhalt und Erbrecht.Eine Kollegin wurde schneller als nach dem Trennungsjahr geschieden. Sie war aber schwanger vom Neuen und da gab/gibt es offenbar eine Ausnahme.
Binaneu
Zitat von Tom73:das ab dem Trennungszeitpunkt auch die Steuerklasse angepasst werden muss
Ex-Mitglied
Zitat von Tom73:Sorry, aber mir wurde das am Amtsgericht anders erklärt! Während des Scheidungstermins hat die Richterin explizit darauf hingewiesen. Allerdings konnte ich das dann mit dem Finanzamt klären. Deshalb sollte ja seitens der TE auch ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt stattfinden, der Ihr die genaue ...
Zitat von Biene771:Ich möchte nun aber gerne direkt die Scheidung in die Wege leiten, ich bin so verletzt und möchte das ganze einfach ein für alle Mal beenden und Tatsachen schaffen! Kann das jemand verstehen? Oder findet ihr, dass ich übertreibe?
Anaria
Zitat von Heffalump:Es ging ums beantragen, oder? Das er Unterhalt bekommen könnte - ginge in D auch, kommt hier halt mehr auf die Fakten an. Weiß ja nicht, wie Ö chronische Betrüger aufrechnet
Zitat von Blumenvase:Hallo Biene, ich weiß nicht, ob es bei euch die ganze Zeit hin und her ging. Das Trennungsjahr ( ) beginnt nämlich erst, wenn ihr euch getrennt habt, das heißt eure eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben habt. Das ist dann der Fall, wenn ihr von Tisch und Bett getrennt lebt. ...
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