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Mein Mann betrügt mich und ich will die Scheidung!

DieFrau
Zitat von tina1955:
Liebe TE, Kontoauszüge, Mietvertrag, eventuelle Kredite, Sparbuch, Eheurkunde, letzten Gehaltsabrechnungen kopieren. Deine persönlichen Akten usw. solltest Du sichern. Eigenes Konto anlegen Sofort vom Sparguthaben die Hälfte sichern. Was in der Ehe ausgegeben wird, gilt als gemeinsam ausgegeben und ist weg. Wohnung fotografieren, Wertgegenstände, Schrankinhalt, ...


Ich lese deinen Text, der ist detailliert und gut überlegt, als ob du es selber durchgemacht hättest (?) und ich fragte mich, was passiert mit 2 Menschen, die so verliebt am Anfang einer Ehe sind und dann am Ende auf das Schlimmste vorbereitet werden müssen weil sie nicht wissen was der andere in der Lage zu tun wäre. Unglaublich wie der Mensch sich verändern kann.

17.02.2021 21:05 • x 3 #16


B
Googel mal www.bmjv.de. Da gibt es verschiedene Publikationen, eine davon über Eherecht.
Da steht auch Vieles über Scheidung drin.

17.02.2021 21:16 • x 1 #17


A


Mein Mann betrügt mich und ich will die Scheidung!

x 3


tina1955
Zitat von DieFrau:
Ich lese deinen Text, der ist detailliert und gut überlegt, als ob du es selber durchgemacht hättest (?) und ich fragte mich, was passiert mit 2 Menschen, die so verliebt am Anfang einer Ehe sind und dann am Ende auf das Schlimmste vorbereitet werden müssen weil sie nicht ...


Ja, ich habe es so gemacht.
Nur bin ich erst gegangen, als ich nach ein paar Tagen eine eigene Wohnung hatte und habe zuvor geschwiegen, kopiert und sortiert und weg war ich.

17.02.2021 21:38 • x 4 #18


Vicky76
Hey Biene......
Ich kann dich voll und ganz verstehen, hatte auch so einen Tinderheld.
Manchmal habe ich mir sogar den Spaß gemacht und ihn, mit einem Fakeproil angeschreiben.
Bald habe ich mich nur noch geekelt.
Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass er mich hätte überreden können, nachmal zurück kommen zu dürfen.
Als er, mit seinem Plunder weg war, habe ich erstmal tief durchgeatmet und nen Schnap. getrunken.
Dir wird es besser gehen, wenn er weg ist.
Ich wünsche dir nur das Beste.

17.02.2021 21:57 • x 3 #19


DieFrau
Zitat von tina1955:
Ja, ich habe es so gemacht. Nur bin ich erst gegangen, als ich nach ein paar Tagen eine eigene Wohnung hatte und habe zuvor geschwiegen, kopiert und sortiert und weg war ich.


Schlau und stark

17.02.2021 22:42 • x 1 #20


D
Zitat von Begonie:
Ja, es gibt das Trennungsjahr, nach dem man sich scheiden lassen kann . Ab welchem Datum das Trennungsjahr beginnt, weiß ich nicht. Vielleicht notierst Du Dir das Datum Deines Auszugs.
Tipp von meiner Anwältin bei meiner ersten Scheidung: dem zukünftigen Ex schriftlich mitteilen, dass du dich ab dem Datum als von ihm getrennt lebend betrachtest und die Scheidung möchtest.
Zitat von Begonie:
Ich glaube nicht, dass wiederholter Betrug eine Ausnahme begründet.
Diese Vermutung ist richtig.
Zitat von Begonie:
Eine Kollegin wurde schneller als nach dem Trennungsjahr geschieden. Sie war aber schwanger vom Neuen und da gab/gibt es offenbar eine Ausnahme.
Ja, weil anderenfalls das Kind möglicherweise noch als ehelich gegolten hätte - Stichworte Unterhalt und Erbrecht.
Vor meiner zweiten Scheidung waren mein Mann und ich nur ein halbes Jahr getrennt. Da wir aber beide rasch geschieden werden wollten, haben wir vor Gericht übereinstimmend ein Datum für den Beginn des Trennungsjahres angegeben, das ein Jahr zurücklag. Dass dieses Datum gar nicht stimmte, konnte uns bei Gericht niemand nachweisen und interessierte auch niemanden.

18.02.2021 02:44 • x 1 #21


B
Als Info ein Zitat:


: Das Trennungsjahr wird durch Versöhnungsversuche nicht unterbrochen. Regelmäßiger S. miteinander oder ein gemeinsamer Urlaub werden nicht als Ende der Trennung angesehen erst, wenn beide Partner etwa drei Monate wieder als Paar fest zusammenleben, wird das Trennungsjahr als beendet erklärt.

18.02.2021 06:07 • x 1 #22


Liessa
Ihr solltet echt alle mal ein bisschen aufpassen, was ihr für Informationen gebt und nicht einfach so ich hab da mal was gehört irgendwas schreiben.

Eine Härtefallscheidung kann auch bei fortgesetzter Untreue ausgesprochen werden, da kommt es ein bisschen auf die Umstände an, das würde ich mit einem RA besprechen. Zu Versöhnungsversuchen und so wurde die Aussage ja bereits revidiert und das

Zitat von Tom73:
das ab dem Trennungszeitpunkt auch die Steuerklasse angepasst werden muss


ist auch nicht richtig, sondern die Steuerklasse muss erst zum nächsten 01.01. angepasst werden. Heißt, trennt ihr euch jetzt, müsstet ihr zum 01.01.22 ändern, legt ihr den Trennungszeitpunkt ins letzte Jahr, müsste zum 01.01.21 geändert werden.

18.02.2021 07:06 • x 3 #23


E
Sorry, aber mir wurde das am Amtsgericht anders erklärt!
Während des Scheidungstermins hat die Richterin explizit darauf hingewiesen.
Allerdings konnte ich das dann mit dem Finanzamt klären.

Deshalb sollte ja seitens der TE auch ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt stattfinden, der Ihr die genaue Vorgehensweise erläutert.

18.02.2021 08:19 • x 1 #24


Heffalump
Zitat von Tom73:
Sorry, aber mir wurde das am Amtsgericht anders erklärt! Während des Scheidungstermins hat die Richterin explizit darauf hingewiesen. Allerdings konnte ich das dann mit dem Finanzamt klären. Deshalb sollte ja seitens der TE auch ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt stattfinden, der Ihr die genaue ...

Meine Anwältin sagte auch, das man das Finanzamt zeitnah informieren muss , aber die Änderung greift erst zum nächsten ersten Januar des Folgejahres.

18.02.2021 08:24 • x 4 #25


Familiendaddy
Thema Härtefallscheidung ist auch so ein Thema...
So einfach ist das in Deutschland nicht. Wiederholte Untreue zählt meines Wissens nach eher nicht dazu.
Meine Nochfrau ist schwanger von ihrem neuen Partner - die Hürden für eine Härtefallscheidung sind dennoch zu groß und ich musste das Trennungsjahr abwarten.
Scheidung eingereicht habe ich über meine Anwältin etwa 9 Monate nach der Trennung - Scheidung durchgeführt werden kann allerdings erst nach dem vergangenen Trennungsjahr.
Der Versorgungsausgleich macht mir grad einen Strich durch die Rechnung - ich hoffe, das klappt alles vor Entbindungstermin.
Thema Steuerklassen - wir hatten uns im Januar getrennt, Steuerklassen angepasst werden mussten erst zum 01.01. des darauffolgenden Jahres. Man kann natürlich vorsorglich schon mal in 4/4 wechseln, dann ändert sich zum kommenden Jahr finanziell nicht mehr so viel.
Unterhalt und Anwaltskosten berechnen sich am Einkommen - kann also sogar etwas Geld sparen.

Thema Unterhalt haben wir ohne Anwalt geregelt.
Die Kosten des Anwalts berechnen sich anhand meines Gehaltes, als ich noch in der besseren Steuerklasse war - zum Zeitpunkt der Beauftragung halt.
Blöderweise hab ich die Scheidung eingereicht und nicht sie - sie hätte Prozesskostenbeihilfe bekommen, somit wäre die Scheidung bis auf ein paar hundert Euro Gerichtskosten umsonst gewesen - so kostet es leider einige Tausend Euro.

18.02.2021 08:55 • x 5 #26


Jane_1
Zitat von Biene771:
Ich möchte nun aber gerne direkt die Scheidung in die Wege leiten, ich bin so verletzt und möchte das ganze einfach ein für alle Mal beenden und Tatsachen schaffen! Kann das jemand verstehen? Oder findet ihr, dass ich übertreibe?


Kann es voll und ganz verstehen und nein, du übertreibst nicht.
Wünsche dir, dass du dabei bleibst und keine weitere Lebenszeit verschwendest.

18.02.2021 10:38 • x 1 #27


A
Zitat von Heffalump:
Es ging ums beantragen, oder? Das er Unterhalt bekommen könnte - ginge in D auch, kommt hier halt mehr auf die Fakten an. Weiß ja nicht, wie Ö chronische Betrüger aufrechnet


Da es in Ö noch die Schuldfrage gibt, dürften die Chancen auf Unterhalt bei einem notorischen Fremdgeher sehr gering sein. Zudem gibts Chance auf Unterhalt nur, wenn er selber nicht erwerbsfähig wäre.

18.02.2021 15:12 • x 2 #28


Blumenvase
Hallo Biene,

ich weiß nicht, ob es bei euch die ganze Zeit hin und her ging.

Das Trennungsjahr (https://scheidung.link/Trennungsjahr) beginnt nämlich erst, wenn ihr euch getrennt habt, das heißt eure eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben habt. Das ist dann der Fall, wenn ihr von Tisch und Bett getrennt lebt. Ihr dürft also keine häusliche Gemeinschaft mehr bilden. Ist es denn bei euch schon so weit gekommen?

In jedem Fall würde ich dir raten, den Moment schriftlich festzuhalten. Achte auch darauf, dass das Trennungsjahr nicht von vorne beginnt, wenn du dich wirklich von ihm trennen willst. Offenbar macht dich die Situation doch unglücklich?! Deshalb musst du aufpassen. Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungjahr dann, wenn ihr eure eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellt.

Ich wünsche dir unendlich viel Kraft für die kommende Zeit.

18.02.2021 18:50 • x 2 #29


Unicorn68
Zitat von Blumenvase:
Hallo Biene, ich weiß nicht, ob es bei euch die ganze Zeit hin und her ging. Das Trennungsjahr ( ) beginnt nämlich erst, wenn ihr euch getrennt habt, das heißt eure eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben habt. Das ist dann der Fall, wenn ihr von Tisch und Bett getrennt lebt. ...


Das geht auch in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus.
Was oben gesagt wurde: Trennung von Tisch und Bett.

Als 2 verschiedene Haushalte agieren/ leben.
Kein gemeinsames Kochen und Essen zum Beispiel.

18.02.2021 20:53 • x 2 #30


A


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